Willy Schranz · EDU
Die Übertragung von Aufgaben an die Gemeinden oder sogar an regionale Organe wie Führungsorgane besteht zum Teil schon heute in den Verwaltungskreisen und hat sich auch sehr gut etabliert. Ja, ich glaube, wir müssen immer offen sein für die Überprüfung von Abläufen und gefestigten Strukturen; man sollte sie gelegentlich hinterfragen. Aber was wir sicher auch bedenken müssen, ist, dass z. B. juristische Kompetenzen bei einem Regierungsstatthalteramt besser angesiedelt sind, gerade wenn es eines mit kleinen Gemeinden ist. Es ist besser, wenn sie gebündelt sind.
Es ist wichtig, wie der Postulant erwähnt, dass das Angebot für diejenigen Gemeinden erhalten bleibt, die die heutigen Fachkompetenzen selbst nicht haben, bei denen es auch keinen Sinn ergibt, wenn man Aufgaben überträgt. Wir können aber dem Postulat in der Form, wie es vorliegt, zustimmen. Danke vielmals.