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Intervento

de
Gran Consiglio (BE)16 mar 2026
Evi Allemann, DIJ-Direktorin. Mein Vorredner hat gerade eindrücklich aufgezeigt, dass die Regierungsstatthalterämter ein etabliertes, ein geschätztes Bindeglied zwischen der Bevölkerung, den Gemeinden, der Regierung und der Verwaltung sind. Die Organisation funktioniert, hat sich bewährt, und die Aufgabenverteilung ebenfalls. Selbstverständlich wird punktuell, von Fall zu Fall immer wieder hinterfragt, ob die Aufgaben am richtigen Ort angesiedelt sind, ob eine Aufgabe nicht besser auf kommunaler Ebene auszuüben ist oder ob man eine andere Aufgabe vielleicht besser auf eine übergeordnete kantonale Ebene nimmt. Das ist heute schon möglich. Aufgabenübertragungen sind möglich und werden auch gemacht.

Wir haben Beispiele von Aufgaben, die in den letzten Jahren verschoben worden sind, bspw. die Exmissionen. Diesbezüglich hat man eine Gesetzesänderung gemacht, und die Gemeinden sind dafür nicht mehr zuständig, sondern neu die Regierungsstatthalterämter. Im Bereich der häuslichen Gewalt hat man eine Aufgabenjustierung vorgenommen, beim Gastgewerbe ebenfalls. Und was wir beobachten, ist, dass die meisten Aufgaben, die man in den letzten Jahren von der einen auf die andere Ebene verschoben hat, eher von den Gemeinden weg hin zu den Regierungsstatthalterämtern gegangen sind.

Das ist ein Trend, der auch einmal in einem Einzelfall andersherum laufen kann, aber man kann sicher sagen: Wenn man systematischer Aufgaben an die Gemeinden, auf die Gemeindeebene verschieben würde, müsste dafür sicher Know-how aufgebaut werden. Es müsste auf der Gemeindestufe vorhanden sein oder vielleicht auch zuerst wieder aufgebaut werden. Aufsichtsfunktionen, die die Regierungsstatthalterämter auch haben, können sicher nicht übertragen werden. Und wir stellen fest, dass die Regierungsstatthalterämter heute die Gemeinden in vielen Bereichen beraten und unterstützen. Das wird geschätzt.

Die Zusammenarbeit ist gut, die Koordination ist auch gut, und die Regierung empfiehlt darum, nicht den Aufwand einer Aufgabenüberprüfung in einem grösseren Umfang zu machen, sondern, wie das bis anhin immer der Fall war, wie es auch künftig der Fall sein wird, punktuell die Aufgaben zu überprüfen. Die Regierung empfiehlt aber, dies Ihnen nicht in einem Bericht darzulegen und nicht Ressourcen für etwas zu binden, was aus der Sicht der Regierung nicht nötig ist.

Trascrizione
tagblatt.gr.be.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0