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Nicola von Greyerz · SP

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Gran Consiglio (BE)11 giu 2025
Nicola von Greyerz, Bern (SP), Fraktionssprecherin. Aller guten Dinge sind drei. Das Recht auf Datenschutz ist ein Grundrecht. Das aktuelle Gesetz stammt – wir haben es schon gehört – aus dem Jahr 1986. Es muss also dringend revidiert und an die Bundesgesetzgebung sowie an das europäische Recht angepasst werden. Datenschutz ist eine Voraussetzung, damit die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in den Staat und in die staatlichen Institutionen bewahren. Das ist ein wichtiges Gut. Ich glaube, das muss man gerade in den heutigen Tagen nicht mehr besonders betonen.

Datenschutz ist aber auch eine Voraussetzung für die Digitalisierung und dafür, dass auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Digitalisierung bewahrt und weiter gestärkt wird. Die SP setzt sich traditionsgemäss für einen starken Datenschutz, für den Schutz der Grundrechte und für eine transparente Verwaltung ein.

Der Bund hat kürzlich das eidgenössische Datenschutzgesetz revidiert. Deshalb hat auch der Regierungsrat eine Revision angestossen. Die Gesetzgebungsarbeiten waren aufwendig und haben lange gedauert. Die Arbeit wurde aber sehr sorgfältig gemacht. Dafür möchte ich unserer Regierungsrätin Evi Allemann und ihrem Team ganz herzlich danken: Sie haben wirklich sehr gute Arbeit geleistet. Sie haben in der Kommission viele Fragen von uns sauber und gut beantwortet. Es ist ein stimmiges neues, totalrevidiertes KDSG für den Kanton Bern entstanden. Mit dieser Arbeit leisten Sie, wie ich schon gesagt habe, einen wichtigen Beitrag ans Vertrauen in unsere Institutionen.

Und ich möchte hier trotzdem auch noch erwähnen – das darf ich, glaube ich, als abtretende Grossrätin sagen –: Wir behandeln hier ein sauber vorbereitetes Gesetz, und das war nicht immer so in diesem Rat. Und darum möchte ich unserer Regierungsrätin Evi Allemann einmal mehr für die sorgfältige, fundierte und gute Vorbereitung des Datenschutzgesetzes danken.

Das Datenschutzgesetz schafft den Rahmen, in dem die Behörden Personendaten bearbeiten können. Die SP unterstützt die Registerpflicht für die Datenbearbeitung ausdrücklich. Wir sehen in der allgemeinen Registerpflicht ein zentrales Instrument zur Kontrolle und Transparenz der Datenbearbeitung. Wir haben immer gefordert, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Führung eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten klar verständlich und praxisnah formuliert werden müssen. Darum sind wir froh, dass der Regierungsrat bereit ist, den Antrag der SAK beizubehalten, eine allgemeine Registerpflicht festzuschreiben. Zusätzlich begrüsst man auch die Neukonzipierung und die Zentralisierung der Datenschutzaufsichtsstelle. Das entlastet vor allem auch kleine Gemeinden im Kanton.

Kurz noch zu den Anträgen: Zur Steigerung der Ratseffizienz, die mir ja auch immer ein grosses Anliegen war, werde ich mich zu allen Anträgen zusammen äussern. Wahrscheinlich werde ich nicht mehr nach vorne kommen, weil es eigentlich in unseren Augen gar nicht mehr viel zu sagen gibt. Die SP unterstützt alle Anträge der SAK, wir lehnen aber alle Anträge Arn, FDP, ab. Sie sind unnötig und gehen zum Teil für uns auch in die falsche Richtung. Ich glaube, dazu brauche ich nachher nichts mehr zu sagen. Die Anträge Bichsel und Bichsel/Bauer nehmen wir an. Merci vielmals.

Trascrizione
tagblatt.gr.be.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0