Intervento
Herzlichen Dank an Grossrat Pichard für seine Worte und auch für die Tatsache, dass er sich der Haltung der Regierung anschliesst. Das, Herr Grossrat Pichard, das ist Politik, merci vielmal für diese Geste.
Der Regierungsrat teilt diese Anliegen und die BKD sowieso. Die BKD ist permanent, laufend, daran, mit den Sozialpartnern zusammen, mit den Partnern zusammen, dafür zu sorgen, dass wir diese Rahmenbedingungen so gut als möglich halten und verbessern können. Und da gehört es auch dazu, dass wir über solche Sachen nachdenken, wo wir noch etwas verbessern könnten.
Was wir ganz sicher aber nicht möchten, ist, jetzt ein einziges Element im ganzen Gefüge des Vorstufenabzugs irgendwo herauszubrechen, es voreilig herauszubrechen. Das wäre nicht richtig. Das schauen wir miteinander gut an, ob es überhaupt in diesem Bereich noch Möglichkeiten gibt und wie diese dann insgesamt aussehen müssten, damit dann das ganze Gefüge noch stimmt.
Vielleicht doch noch schnell zu den Ziffern in diesem Vorstoss. Die Ausbildungsanforderungen und die Vorstufenabzüge sind in Art. 29 der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) geregelt. Eine Anpassung des Gesetzes ist darum für die Umsetzung dieser Forderung nicht nötig. Deshalb empfiehlt die Regierung, Ziff. 1 anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben. Sie ist nicht nötig, um an dieses Ziel zu kommen.
Zu Ziff. 2: Zugegeben, das System mit diesen Vorstufenabzügen ist tatsächlich nicht ganz einfach verständlich. Aber es ist eben in sich austariert, es ist miteinander verhandelt und es ist vor allem auch ein System, das sich im Beschwerdeverfahren bewährt hat. Das muss auch aufgehen, und wenn sich irgendwo eben etwas im Beschwerdeverfahren nicht bewährt, dann ist das ein Zeichen dafür, dass man dort ganz sicher anpassen muss. Und das machen wir.
Die Ausübung des Lehrerinnen- oder Lehrerberufs ist sehr unterschiedlich. Je nach Schultyp, Schulstufe und Unterrichtsbereich braucht es darum manchmal eine andere Ausbildung, und es ist wichtig, dass wir das beibehalten können. Es ist auch wichtig, dass wir ein Anreizsystem haben, damit Personen, die jetzt in der Schule arbeiten, im Lehrerinnen- oder Lehrerberuf, ohne solch ein Diplom, ohne das vorgesehene Diplom, auch ein Anreizsystem haben, ebendiese Ausbildung noch nachzuholen. Das sind die Überlegungen dahinter.
Ich glaube, ich muss jetzt hier nicht in die Tiefe gehen. Wir haben es schon aufgezeigt bekommen und das hat auch gestimmt, wie das mit den Vorstufenabzügen ist. Es bekommt also keine Gymnasiallehrperson einen Vorstufenabzug, wenn sie einfach so auf einer tieferen Stufe arbeitet, sondern dann, wenn sie in anderen Fächern unterrichtet, als dass sie z. B. selber ausgebildet ist.
Auch da haben wir schon bereits Verbesserungen angebracht. Aber die machen eben wir in gemeinsamer Verhandlung, in gemeinsamen Gesprächen mit unseren Sozialpartnern aus, damit das Ganze in sich stimmt. Die Vorstufenabzügen, bei denen man einfach so meint, jemand, der eine Gymnasiallehrer-Ausbildung hat und nachher in der Volksschule arbeiten geht oder auch eine Sekundarlehrpersonen, die nachher auf der Primarstufe unterrichtet, gibt es eben nicht, und das soll auch so bleiben.
Aber wir schauen das jetzt nicht nur wegen diesem Vorstoss an, sondern wir schauen das System immer wieder an. Wir sind immer in Diskussion mit den Sozialpartnern und deshalb sind wir auch bereit, das auch hier wieder zu machen. Darum bitte ich Sie doch, der Regierung zu folgen. Wir werden sorgfältig prüfen, wo weitere Verbesserungen möglich sind, und die werden wir so vornehmen. Merci vielmal.