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Intervento

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Gran Consiglio (BE)6 set 2023
Christoph Neuhaus, BVD-Direktor. Auch ein Postulat macht das Ganze nicht besser. Dies vor dem Hintergrund, dass der Vorstoss gewissen kursierenden Fehleinschätzungen unterliegt. Vor allem sieht der Regierungsrat keine systematische Ungleichbehandlung bei der Finanzierung verschiedener Mobilitätsformen.

Vor diesem Hintergrund sagt er, eine weitere Prüfung ist nicht zielführend. Es geht vor allem im Kanton Bern nicht darum, Strasse und ÖV gegeneinander auszuspielen. Diese Diskussion wäre ohnehin endlos. Denn ich bin sicher, es gibt genauso viele Menschen, die finden, es sei schauderhaft, der ÖV werde bevorzugt. Umgekehrt ist auch gefahren.

Oder ich könnte hier in diesem Saal sagen: Das Velo, das ist ja wirklich verrückt, bezahlt wenig oder nichts. Aber dann triggere ich Grossrat Bruno Vanoni, und er erklärt mir dann wieder, wie er es auch schon gemacht hat, dass man Steuern bezahle.

Für eine erfolgreiche Mobilitätspolitik braucht es eine ganzheitliche Perspektive. Deshalb haben wir in unserem heterogenen Kanton nicht überall die gleichen Lösungen. Denn was in der Stadt funktioniert, kann man nicht automatisch aufs Land ummünzen, und auf die andere Seite ist auch gefahren.

Während in den Zentren fraglos der ÖV das passende Verkehrsmittel ist und weiter gefördert werden soll, hat der MIV auf dem Land nach wie vor eine zentrale Bedeutung. Daraus ergeben sich andere Fragestellungen und Lösungswege und so. Da haben die Motionäre implizit recht. Es wird nicht immer gleich viel Geld in ÖV und Strassen gesteckt. Insgesamt aber erachtet der Regierungsrat die Finanzierung zwischen den Mobilitätsformen wie auch zwischen den Trägern der öffentlichen Aufgaben als austariert.

Auch wenn es kein Gemeindedrittel bei den Strassen gibt: Es ist falsch, dass sich die Gemeinden nur an den Kosten für den ÖV beteiligen. Denn die Gemeinden haben ein eigenes Netz, und dieses Strassennetz bezahlen sie selbst. Wir haben 2037 Kilometer Kantonsstrassen und einiges mehr an kommunalen Strassen. Vor dem Strassengesetz im Jahr 2008 haben die Gemeinden auch die Kantonsstrassen finanziert. Diese Finanzierung hat man dann entflochten. Heute ist so: Die Gemeinden zahlen für ihre Strasse und der Kanton für seine.

An die liebe Motionärin gerichtet: Ich nehme gerne wieder einen Gemeindedrittel, und ich freue mich – er hat schon geguckt – auf die Diskussion mit dem Präsidenten des Verbands bernischer Gemeinden (VBG), Daniel Bichsel.

Ein weiterer Irrtum ist, dass die Kantonsstrassen nur dem MIV dienen. Die heutigen Strassenbauprojekte, ich wurde aus der Berner Zeitung zitiert, sind kaum mehr Neubauten. Neben der reinen Substanzerhaltung geht es in den allermeisten Fällen um Verbesserungen für den öffentlichen Verkehr oder für die Velos und um die Sicherheit der Menschen, die zu Fuss unterwegs sind.

Ohne dass ich ins Detail gehe, kann Ihnen versichern, geschätzte Frauen und Männer, dass das Gesetz über den öffentlichen Verkehr und das Strassengesetz zusammen ein funktionierendes Gesamtsystem bilden. Ein Gesamtsystem, das austariert ist und das der Regierungsrat nicht ohne wichtige Gründe ändern möchte.

Man muss den Grossen Rat nicht auf tote Hosen reduzieren. Er sieht hier keinen Prüfungsbedarf und schon gar keinen Anlass, die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden aufzugreifen und anzugreifen. Vor diesem Hintergrund: Auch Ablehnung eines Postulats.

Trascrizione
tagblatt.gr.be.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0