Intervento
Zu diesem Rückweisungsantrag: Es ist aus Sicht des Regierungsrates durchaus sinnvoll und sachgerecht, dass man diesen Artikel noch einmal genauer anschaut. So, wie es formuliert ist und wie es der Antragsteller jetzt auch gerade noch einmal wiederholt hat, ist es ja ein Prüfungsauftrag. Die Kommission soll also prüfen, ob es eine verbindlichere Formulierung gibt; ob dies sinnvoll ist.
Ich kann vielleicht noch kurz sagen, was die Überlegungen des Regierungsrates waren, warum hier eine Kann-Bestimmung vorliegt. Die Archivierung von Gemeindedaten ist ja eine Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden sind also dafür zuständig, ihre Unterlagen heute als Papier – analog – und zukünftig digital zu archivieren. Um sie bei dieser Archivierung, auch bei der digitalen Archivierung, zu unterstützen, gibt es verschiedene private Anbieter. Es gibt verschiedene Unternehmungen, die solche Angebote für ein digitales Langzeitarchiv bereitstellen. Und für den Kanton ist das Zielbild, das Ergebnis, dass möglichst viele Gemeinden oder vielleicht sogar alle Gemeinden ihr digitales Langzeitarchiv beim Kanton anhängen, weil sie ihre Daten aus den gemeinsam genutzten Applikationen – aus eBau und aus dem Neuen Fallführungssystem (NFFS) – ohnehin in diesem kantonalen digitalen Archiv ablegen müssen, sehr erwünscht.
Insofern sind ein bisschen mehr Rechtssicherheit und Klarheit und auch Unterstützung Ihrerseits für digitale Archive beim Kanton durchaus erwünscht. Aber wie gesagt, es steht letztlich jeder Gemeinde zu, autonom zu entscheiden, ob sie sich bei einem solchen kantonalen Archiv anhängen möchte oder ob sie sich lieber von einem privaten Anbieter ein Archiv bauen lassen möchte. Das können wir nicht vorschreiben, und es ist ja auch nicht vorgesehen, dies in diesem Gesetz vorzuschreiben, und das ist jetzt auch von Ihnen gesagt worden: Es soll freiwillig bleiben.
Vor diesem Hintergrund hat der Kanton, hat die Regierung gesagt: Wir machen lieber eine Kann-Formulierung, weil es keinen Sinn ergibt, dass wir ein solches Zimmer, ein solches Archivzimmer für die über 300 Gemeinden bauen und nachher feststellen, dass gar niemand von den Gemeinden das Zimmer nutzen will. Also, es fallen dann Kosten an und letztlich wird es gar nicht benutzt. Deshalb hat man mit dieser Kann-Formulierung eine gewisse Flexibilität, damit man im Dialog mit den Gemeinden schauen kann, wie die Gemeinden bereit sind, das auch zu nutzen. Steigen sie ein, verpflichten sie sich dazu, schliessen sie einen Vertrag ab, finanzieren sie auch den Aufbau mit – oder eben nicht? Diesbezüglich hat man mit der Kann-Formulierung einen gewissen Spielraum, zu welchem Zeitpunkt und ob man dies macht. Aber wie gesagt: Der Regierungsrat wendet sich nicht dagegen, dass man dies noch einmal anschaut und dass man zusammen mit der Kommission vielleicht noch einmal eine bessere Lösung sucht.
Ich möchte noch ein Wort zur Finanzierung sagen. Sie haben es im Abs. 1 gesehen: dieses digitale Langzeitarchiv, das für die Applikationen eBau, NFFS und ePlan gemacht wird, also für jene Applikationen, die die Gemeinden archivieren müssen. Dort übernimmt der Kanton die gesamte Finanzierung des Archivs, obwohl das ja auch für die Gemeindedaten da ist. Hingegen: Das, was jetzt diskutiert wurde, nämlich die digitalen Archive rein für die Gemeinden – diesbezüglich ist nach dem Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) vorgesehen, dass nicht bloss der Betrieb und die Benützung dieser Archive durch die Gemeinden finanziert werden, sondern auch der Aufbau, genau wie sie heute auch ihr analoges Archiv in ihrem Keller aufbauen müssen, den Keller mieten und heizen müssen, und dass nicht der Kanton dies macht.
Im Moment ist der Finanzierungsmechanismus also so, dass vom Kanton «nur» – in Anführungszeichen – dieses Langzeitarchiv für die gemeinsam genutzten Applikationen bezahlt wird. Für die anderen, für ihre eigenen Daten ist es Sache der Gemeinden, dies zu finanzieren, natürlich im Dialog mit dem Kanton. Man muss dort einen Vertrag abmachen, und es kommt dann auch darauf an, wie viele Daten sie archivieren wollen, ob es eine grosse Gemeinde oder eine kleine ist. Der jetzige Finanzierungsmechanismus sieht also für die digitalen kommunalen Archive keine Kostenfinanzierung des Kantons vor, sondern: Der Kanton baut es zwar, aber er baut es auf Kosten jener, denen es gehört, die es betreiben und die es benutzen. So ist im Moment der Stand der Dinge.
Aber wie gesagt: Dies noch einmal in der Kommission anzuschauen, ist sicher sinnvoll, und deshalb hat der Regierungsrat keine Einwände gegen diesen Rückweisungsantrag.