Christoph Patrick Zimmerli · FDP
Gran Consiglio (BE)4 set 2025
Christoph Patrick Zimmerli, Bern (FDP), Sprecher GSoK-Mehrheit. Art. 87 definiert die Begriffe und Voraussetzungen der Sozialinspektion. Die GSoK-Minderheit verlangt jetzt in einem neuen Abs. 2 die Schaffung einer weiteren Voraussetzung, wonach der Sozialdienst für jede Anordnung einer Sozialinspektion vorgängig die Zustimmung der Sozialbehörde einholen muss. In der Praxis dürfte dies zu einer wesentlichen Erschwerung der Arbeit des Sozialinspektorats führen, insbesondere in zeitlicher Hinsicht.
Wer also keine oder zumindest keine wirkungsvolle Sozialinspektion will, muss diesen Minderheitsantrag unterstützen. Wer hingegen eine wirkungsvolle Sozialinspektion befürwortet, stimmt mit dem Regierungsrat gegen diesen Minderheitsantrag. Aufgrund dieser Überlegungen lehnt die Mehrheit der GSoK diesen Antrag mit 6 Ja- zu 11 Nein-Stimmen ab. Merci.