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Intervento

de
Gran Consiglio (BS)3 giu 2026

Wer dem Grossratsbeschluss zustimmt, stimmt JA Wer nicht zustimmt, stimmt NEIN

Ergebnis der Abstimmung
81 Ja, 10 Nein, 0 Enthaltungen. [Abstimmung # 0009062, 03.06.26 11:14:19]

Der Grosse Rat beschliesst

«Der Kanton Basel-Stadt ergreift folgende Massnahmen, damit im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen illegale Aktionen verhindert werden:

Der Regierungsrat erarbeitet ein griffiges Konzept, um die hohe Anzahl nicht bewilligter Demonstrationen und Kundgebungen zu reduzieren und berichtet periodisch über den Erfolg des Konzepts.

Bei unbewilligten Demonstrationen und Kundgebungen haften die Störer für entstandene Polizeikosten und Schäden. Von den Behörden als zulässig erachtete Spontandemonstrationen und Spontankundgebungen bleiben möglich.

Störer, welche während bewilligten Demonstrationen oder Kundgebungen Gewalt gegen Personen oder Sachen ausüben, haften für die daraus entstandenen Polizeikosten und Schäden.

Personen oder Gruppen, welche andere Demonstrationen oder Kundgebungen widerrechtlich stören, beispielsweise durch Gewaltausübung oder andere Formen der Nötigung, haften für die daraus entstandenen Polizeikosten und Schäden.»

ist, sofern sie nicht zurückgezogen wird, der Gesamtheit der Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen.

Bei Annahme der Volksinitiative arbeitet der Grosse Rat unverzüglich eine entsprechende Vorlage aus.

Dieser Beschluss ist zu publizieren.


Trascrizione
bs.recapp.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0