Vai al contenuto principale

Hedy Fürer-Ulrich · SVP

de
Consiglio cantonale (SG)11 mar 2025Mitglied des Kantonsrates

Fürer-Rapperswil-Jona (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten.

Allem Anschein nach wurde bei verschiedenen Studien festgestellt, dass unsere Kinder das unkomplizierte Reden nicht mehr lernen. Dieses sollte eigentlich in jeder Familie zur Selbstverständlichkeit gehören. Wie Sie feststellen können, ist das Reden im ganzen Leben sehr wichtig. Schade, dass man sich mit den kleinen Kindern zuhause nicht mehr mit Worten verständigt. Eigentlich wären diese sehr lernfreudig, neue Wörter zu erlernen, damit sie den Eltern ihre Wünsche mit Worten mitteilen können. Die meisten Familien kommen dieser Aufgabe nach und lehren die Kinder, in verschiedenen Dialekten zu kommunizieren. Im Wortlaut des Standesbegehrens wird z.B. festgehalten, ich zitiere: «In unserem Kanton bewegen sich die Ausgaben für Frühe Förderung in der unteren Hälfte der Vergleichskantone. 17,5 Prozent der Kinder zwischen null und vier Jahre sprechen beispielsweise nicht als Hauptsprache Deutsch. Somit ist nach unserer Einschätzung ein Sprachförderungsbedarf ausgewiesen.» Vielleicht nehmen die restlichen 82,5 Prozent ihre Erziehungsaufgaben wahr. Sollen wirklich die Kinderärzte mit noch grösseren Aufgaben belastet werden, um die 17,5 Prozent Kinder zu finden, welche die Sprache – aus welchen Gründen auch immer – nicht richtig erlernen?

Ist Ihnen bewusst, dass unsere praktizierenden Kinderärzte total überlastet sind? Für die Eltern eines kranken Kindes wird es immer schwieriger, einen Termin für eine Behandlung zu erhalten. Vielfach werden sie in den Notfall der Kinderspitäler verwiesen, die dadurch ebenfalls überlastet sind. Auf keinen Fall sollten diese Ärzte noch Mehraufgaben von uns aufgebrummt bekommen. Im Wortlaut wird auch festgestellt, dass je älter die Kinder sind, umso weniger sie zur Kontrolle zum Kinderarzt gebracht werden. Zu den Zeiten, als die Kinder mit fünf oder sechs Jahren den ersten Kindergarten besuchten und nicht schon vorgängig überall beurteilt und abgeklärt wurden, wurden die drei Untersuche während der Schulzeit noch vorgeschrieben. Ich sehe aktuell bei meinen Enkeln, die den Kindergarten bereits mit vier Jahren besuchten, dass bereits die Kindergartenlehrpersonen feststellen, ob ein Kind ins Schema passt oder nicht. Falls das Kind nicht ins Schema passt, werden den Eltern Empfehlungen abgegeben, wo und bei wem das Kind abgeklärt werden muss, damit es die bestmögliche Förderung erhält. Dafür braucht es keinen Kinderarzt. Solche Lehrer und Lehrerinnen können dies sicher besser beurteilen, da sie sich viele Stunden mit diesen Kindern auseinandersetzen. Für die Eltern stehen ab der Geburt des Kindes auch die Mütter- und Väterberatungen zur Verfügung. Sie werden dort meines Wissens gut beraten. Die meisten Eltern werden ihre Kinder impfen. Dazu ist ein Arztbesuch nötig. Bestimmt wird ein verantwortungsvoller Arzt einen solchen Besuch auch gleich für einen Untersuch der körperlichen und geistigen Gesundheit nutzen. Sie sehen, dass bereits viele Beratungsangebote bestehen, welche die Kinder auf ihre Fähigkeiten testen.

Wenn wir wirklich möchten, dass alle Kinder im gleichen Altersstadium und wenn möglich vor einem Schuleintritt beurteilt werden, streichen wir doch den verpflichtenden Schuluntersuch vor dem Schuleintritt in die Primarschule. Diese Abklärungen werden durch die Kindergartenlehrpersonen vorgenommen und bei Bedarf für Unterstützung solche auch in die Wege geleitet. Konzentrieren wir doch den Kinderarztbesuch auf das Alter von drei Jahren. Damit kann vor Schuleintritt durch einen Facharzt festgestellt werden, ob das Kind ins Schema für einen Schuleintritt passt oder nicht. Allenfalls kann ein Arzt kontrollieren, ob ein Kind nur eine Fremdsprache oder auch unsere Landessprache spricht. Er kann in einem solchen Fall fordern, dass die Eltern ihr Kind bereits im Vorkindergartenalter in einen Deutschkurs bringen. Dies würde allenfalls auch Eltern motivieren, mit ihrem Kind wieder das Sprechen zu lernen und ihm auch unsere Landessprache zu übermitteln. Für dieses Vorgehen brauchen wir aber nicht den Entscheid des Bundes. Es sollte doch möglich sein, dass der Kantonsrat der Regierung einen solchen Auftrag erteilen kann.

Trascrizione
sg.recapp.ch

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0