Ronja Rennenkampff · Junge Alternative
Ronja Rennenkampff (JA) für die Fraktion: Wir diskutieren heute über die Palästina-Demo vom 24. Mai 2025. Damals fanden Ausschreitungen bei der Kirchenfeldbrücke und auf dem Bubenbergplatz statt. Die Polizei setzte massive Zwangsmittel wie Gummischrot, Tränengas und Pfefferspray ein. Die GB/JA!-Fraktion schätzt das Handeln der Polizei als unverhältnismässig ein. Wir unterstützen die Meinung der Interpellant*innen, dass die Interpellation ungenügend beantwortet wurde; dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass dies kein Einzelfall ist. Wir erwarten vom Gemeinderat, solche Einsätze intern und mit der Kantonspolizei zu reflektieren. Die Antwort weist das Gegenteil aus. Und es ist fragwürdig, warum der Gemeinderat hierzu nicht genauere und detailliertere Antworten liefern kann. Kürzlich veröffentlichte Artikel in der Zeitung "Der Bund" schildern eine fehlende Strategie des Gemeinderats bezüglich Zusammenarbeit mit der Kapo.
Es braucht eine Strategie. Und wir fordern seit langem klare und verbindliche Leitlinien bei Polizeieinsätzen. Der Gemeinderat darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen und muss sich für die Demonstrant*innen dieser Stadt und für die Erhaltung der Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit einsetzen. Bei Demonstrationen sind folgende Punkte vom Gemeinderat umzusetzen. An der Demo im Mai war dies nicht der Fall.
Wir fordern, dass der Gemeinderat der Kapo im Vorfeld der Kundgebungen Vorgaben macht, zum Beispiel bezüglich des Aufgebots, oder ob eine Strassenkundgebung oder Platzkundgebung angestrebt wird. Die Definition von Vorgaben soll auch bei unbewilligten Demos wie der im Mai umgesetzt werden. Es ist klar zu definieren, wann der Gesamtgemeinderat über den Einsatz informiert wird. Er ist frühzeitig und systematisch von der Kapo in die Planung einzubeziehen.
Während der Demo braucht es einen klaren Ablauf des Informationsflusses und der Entscheidungen an einer Demonstration. Das war bei der Demo am 24. Mai anscheinend nicht der Fall. Die Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit müssen bei unbewilligten sowie bewilligten Demos gewährleistet sein. Die Verhältnismässigkeit muss insbesondere beim Einsetzen von Zwangsmitteln gewährleistet sein. Es sind klare Szenarien und Kriterien zu definieren, ab wann der Einsatz von Zwangsmitteln gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt ist. Werden Zwangsmittel verwendet, muss deren Einsatz verhältnismässig sein. Das Abfeuern von Gummigeschoss auf Kopfhöhe oder aus kurzer Distanz ist nicht verhältnismässig. Dies ist laut Berichten an der Kundgebung im Mai passiert. Zusätzlich wurde mit Schlagstöcken über Kopf geschlagen. Dies ist ebenfalls unverhältnismässig.
Wenn Kinder und ältere Menschen, also äusserst vulnerable Personen, an einer Demo teilnehmen, ist Verhältnismässigkeit beim Einsatz von Zwangsmitteln besonders wichtig. Es ist zum Beispiel in keinem Fall verhältnismässig, Pfefferspray in einen Familienblock zu sprayen. Dies war im Mai ebenfalls der Fall und das verurteilen wir klar. Nach der Kundgebung fordern wir einen einheitlichen und klaren Ablauf, wie Kundgebungen von der Kapo und dem Gemeinderat gemeinsam aufgearbeitet werden, damit aus diesen gelernt werden kann.
Zum Schluss betone ich nochmals die vier wichtigsten Punkte. Erstens: Der Gemeinderat muss bei Polizeieinsätzen in der Stadt Bern Verantwortung übernehmen. Zweitens: Die Grundrechte müssen auch bei unbewilligten Kundgebungen gewahrt werden. Drittens: Die Verhältnismässigkeit muss immer gegeben sein. Viertens: Der Gemeinderat braucht klare und standardisierte Abläufe vor, während und nach Kundgebung. Vielen Dank.