Michelle Lachenmeier · Grüne
Der Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband fahren wieder einmal grosses Geschütz auf, wenn es wie in diesem Anzug darum geht, Frauen und Schwangere besserzustellen. Es sei unfair, wenn Mitarbeiterinnen des Kantons einen vorgeburtlichen Mutterschutz erhalten, und die Forderung könnte auch bald private Arbeitgeber treffen. Mit diesem immer gleichen Argument wird gegen eine Anpassung des hiesigen Personalrechts argumentiert, dies obwohl diese Anpassung in unseren Nachbarländern längst zum Standard gehört. Sollte ein vorgeburtlicher Mutterschutz für Kantonsangestellte eingeführt werden, wäre es selbstverständlich wünschenswert, wenn diese "Ungleichbehandlung" mittelfristig beseitigt wird, indem alle Frauen und Schwangere von einem vorgeburtlichen Mutterschutz profitieren können. Der Anzug nimmt ein wichtiges Anliegen auf. Die Wochen ummittelbar vor der Geburt sind sehr wichtig für die Gesundheit der Mutter aber auch für die Gesundheit des Ungeborenen. Die Schwangerschaft ist ein Ausnahmezustand, aber sie ist eben keine Krankheit und für jede Frau sehr individuell. Viele Frauen werden tatsächlich einige Wochen vor der Geburt krankgeschrieben und müssen nicht mehr arbeiten. Viele Frauen fühlen sich aber gar nicht krank und sie wollen auch eigentlich gar nicht krankgeschrieben werden oder sie haben Hemmungen, sich krankschreiben zu lassen, weil sie eben nur schwanger sind. Genau das ist der Punkt. Ganz unabhängig davon, ob eine Frau nun krank ist oder nicht, in den Wochen vor der Geburt ist es wichtig, dass die Schwangeren sich ausruhen können. Sie müssen ihre Kräfte sammeln und ihre Reserven wieder auffüllen und sich auf das vorbereiten, was nachher kommt, nämlich eine sehr anstrengende Zeit. Sie werden mit grosser Wahrscheinlichkeit an ihre persönlichen Grenzen kommen. Ich spreche nicht nur von der Geburt, sondern auch von den Wochen danach, von den vielen schlaflosen Nächten, dem Stillen und alles, was dazugehört. Eine Schwangere soll, ohne dass sie sich irgend jemandem gegenüber rechtfertigen muss, in den Wochen vor der Geburt zu Hause ihre Beine hochlagern dürfen. Im jetzigen System kann sie das nicht. Die Kantonsangestellten können heute zwar vorgeburtlichen Mutterschutz einziehen, diese Wochen gehen aber auf Kosten des Mutterschaftsurlaubs. Der Mutterschaftsurlaub ist ohnehin schon viel zu kurz. Jede Familie, die es sich irgendwie leisten kann, verlängert daher den Mutterschaftsurlaub freiwillig. Es ist nicht mehr als recht, dass der Kanton bereits heute 16 Wochen gewährt und nicht nur die vorgeschriebenen 14 Wochen. Selbst diese 16 Wochen finde ich persönlich immer noch sehr kurz. Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Frauen auf die zwei vorgeburtlichen Wochen verzichten, weil sie diese zwei Wochen eben nach der Geburt brauchen. Insofern ist es auch richtig, dass der Anzug hier von einer Kürzung des Mutterschaftsurlaubs spricht. Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass wir hier einen Anzug und keine Motion behandeln, dass der Anzug gewisse Dingen offen lässt und ein Interpretationsspielraum besteht, ist nicht weiter tragisch. Die Regierung kann eine Auslegeordnung machen, einen konkreten Regulierungsvorschlag vorlegen oder eben auch zum Schluss kommen, dass sie keine Anpassung möchte. Auch die Frage der Freiwilligkeit wurde explizit aufgenommen. Der Anzug gibt eben nicht vor, dass diese Lösung zwingend sein muss, sondern er fragt danach, welche Lösung die beste ist. Ich persönlich bevorzuge nach jetzigem Stand auch eher eine freiwillige Lösung, weil ich auch denke, dass es gute Gründe gibt, dass eine Frau bis zum letzten Tag vor der Geburt noch arbeiten möchte. Selbstverständlich könnte der Kanton als Arbeitgeber bei dieser Lösung weiterhin den vollen Lohn bezahlen, es zwingt ihn niemand dazu, nur 80% des Lohns zu bezahlen. Auch hier kann nicht von einer finanziellen Schlechterstellung die Rede sein. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Anzug zu überweisen.