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Franziska Cavelti Häller · GLP

de
Consiglio cantonale (SG)3 mar 2026Mitglied des Kantonsrates

Cavelti Häller-Jonschwil ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Regierung hat recht: Freiwillige Beteiligungsmöglichkeiten gibt es bereits, und starre Abgaben oder harte Vorgaben wären rechtlich wie politisch heikel. Gleichzeitig muss gesagt werden, dass St.Gallen bei der Windkraft im kantonalen Vergleich eine gute Ausgangslage hat. 15 Gebiete im Richtplan sind eine enorme Zahl. Das zeigt, dass der Kanton gehandelt hat. Aber eine gute Ausgangslage ist noch keine Akzeptanzgarantie. Hier bleibt die Antwort der Regierung zu dünn. Ohne Leitplanken fehlt die Rechtssicherheit, und ohne Rechtssicherheit verlieren wir Vertrauen und am Ende Projekte.

Darum lohnt sich der Blick nach Zürich. Der Bericht «Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten an Windenergieanlagen – Instrumente und Handlungsempfehlungen» der Basler & Hofmann AG im Auftrag der Baudirektion des Kantons Zürich bringt es auf den Punkt: Zwangsabgaben sind nicht sinnvoll, aber freiwillige Beteiligungen sollen im Gesetz genannt werden, um die Praxis zu stabilisieren. Eine schlanke Verankerung schafft klare Erwartungen, eine bessere Grundlage für Verhandlungen und sie macht Beteiligungsmodelle robust gegenüber dem Vorwurf der Käuflichkeit, weil sie nachvollziehbar und überprüfbar werden. Die Aussage, die Praxis funktioniere auch ohne Pflicht, genügt deshalb nicht. Sie funktioniert manchmal, aber sie bleibt uneinheitlich und vom Goodwill einzelner Projektträger abhängig. Für ein politisch sensibles Infrastrukturthema ist das zu wenig stabil.

Wir wissen zudem, was die Akzeptanz erhöht: finanzielle Beteiligung, frühe und transparente Partizipation, robuste Standortwahl mit Naturschutzprüfung sowie v.a. klare Rahmenbedingungen und schlanke Verfahren. Akzeptanz entsteht dort, wo die lokale Bevölkerung spürt, dass sie nicht übergangen wird. Deshalb sind für uns zwei einfache Schritte wichtig: Im Energiegesetz ist festzuhalten, dass die Bevölkerung vor Ort bei Windparks mit profitieren soll, etwa bei Wind-Aktien oder einem Wind-Zins. Zudem sind im Planungs- und Baugesetz keine Abgabe und kein Zwang vorzusehen, aber eine Offenlegungspflicht. Bei Windprojekten ist darzulegen, ob und wie die Bevölkerung beteiligt wird und falls nicht, warum nicht.

So schaffen wir faire und nachvollziehbare Spielregeln und erhöhen die Chance, dass Projekte auch realisiert werden.

Trascrizione
sg.recapp.ch

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0