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Eva Lemmenmeier · SP

de
Consiglio cantonale (SG)1 dic 2025Mitglied des Kantonsrates

Lemmenmeier-St.Gallen (im Namen von Lemmenmeier-St.Gallen / Kobler-Gossau): Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Wie angenommen, gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für Werbung von Gesundheitsorganisationen, weder auf Bundesebene noch auf kantonaler Ebene. Das Medizinalberufegesetz (SR 811.11; abgekürzt MedBG) auf Bundesebene regelt zwar die Werbeeinschränkungen für universitäre Berufe, aber nicht diejenigen von Organisationen. Gesundheitsorganisationen dürfen dementsprechend öffentlich auch aufdringliche Werbung für ihre Organisationen machen. Viele von Ihnen haben das sicherlich auch schon gesehen, z.B. auf den Appenzeller Bahnen oder sogar im Fussballstadion. Das soll wohl den sogenannten Wettbewerb unter den Organisationen verbessern und im Endeffekt die Gesundheitskosten senken. Das ist ein Irrglaube, denn diese Art Werbung animiert zur Konsumation von Gesundheitsleistungen. Sie steigert die Kosten, anstatt sie zu senken. Finanziert wird diese Werbung indirekt durch die Krankenkassenprämien, die ein grosser Teil unserer Bevölkerung zunehmend als finanzielle Bedrohung empfindet.

Wenn diesem Kostentreiber im neuen Gesundheitsgesetz (sGS 311.1; abgekürzt GesG) keine Grenzen gesetzt werden, ist das eine verpasste Chance. So bitten wir die Regierung bzw. v.a. das Gesundheitsdepartement, im neuen GesG eine gesetzliche Grundlage für eine Regelung für Werbung von Gesundheitsorganisationen im Kanton St.Gallen wie auch für Massnahmen von aufsichtsrechtlichen Anordnungen zu schaffen. Gerne verweisen wir diesbezüglich auf die Vernehmlassungsantwort der SP zum neuen GesG.

Trascrizione
sg.recapp.ch

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0