Thomas Manser-Barmettler
Grossrat Thomas Manser, Schwende-Rüte, führt aus, dass er als Bergwirt und Tourismus Vertreter in erster Linie für den Schutz der Wanderwege einsteht. Trotzdem heisst dies nicht, dass zusätzliche Velorouten nicht erwünscht sind. Die Zeiten, in der man sich nur die Wanderschuhe schnürt, sind vorbei. In der Freizeit wird die Heimat auch gerne auf zwei Rädern ausgekundschaftet. Die Anliegen der Bevölkerung sind deshalb völlig nachvollziehbar, er ist selber einer von denen, welcher je länger, je mehr auf den Velosattel steigt. Schlussendlich sind es aber zwei Gründe, welche ihn im Vorschlag der BauKo nicht überzeugen.
Mit ihrem Vorstoss wären zukünftig alle Wanderwege auch für Biker befahrbar. Ein Begehren, welches aus Sicht der heimischen Velofahrerin oder eines Velofahrers absolut begrüsst wird und somit ein Volksbegehren scheint. Wer ist aber die Bevölkerung? Dies sind nicht nur Bikerinnen und Biker und Wanderinnen und Wanderer, sondern auch Grund- und Bodenbesitzerinnen und -Besitzer, Familien und Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe und Flächen. Sie sind stark betroffen und werden in dieser Situation unter Umständen unwillkürlich in einen Rechtsstreit verwickelt. Über ihre Köpfe hinweg wird über ein Gesetz beraten. Die Gefahr, dass ein Beschluss die Bevölkerung regelrecht spaltet, wird fast blind ausser Acht gelassen. Unverständnis und negative Reaktionen werden den Grossen Rat wieder auf den Boden der Realität zurückholen. Das Konfliktpotential ist riesig, der Preis in dieser Hinsicht zu hoch.
Gemäss Verordnung sollen die Radwege-Freizeit möglichst abwechslungsreich sein und über Wanderwege und Wiesen eine zusammenhängende Route bilden. Dies ist absolut auch in seinem Sinn. In Einbezug des Alpgesetzes (Geltungsbereich Art. 1 in der Verordnung Alpgesetz) wird sich der Rayon für attraktive Bike-Möglichkeiten aber schnell eingrenzen. Weiterführende Strassen und Wege führen vielfach durch Sömmerungsgebiete. Dies kann gemäss Alpgesetz Art. 8 Abs. 1 und entsprechender Verordnung auch bewilligt werden. Beispiele gibt es bereits, es führt eine schöne Velotour über die Potersalp auf die Schwägalp. Da stellt er sich aber die Frage: Ist es geschickt, einer stark eingebundenen Interessengruppe mit einem Gesetz, das Fahren auf Wanderwegen durch landwirtschaftliche Flächen zu «erzwingen», ist man wieder auf dessen Unterstützung und Goodwill angewiesen? Es sind dieselben Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, mit welchen allenfalls eine Einverständniserklärung für eine Durchfahrtsbewilligung im Alpgebiet verhandelt werden muss. Da stellt man die Ampel gleich selbst auf Rot. Sind die brauen Hosen einmal richtig nass, braucht es eine längere Zeit, bis diese wieder trocken sind. Persönlich, wie auch als Tourismuspartner hat er diesbezüglich ein schlechtes Bauchgefühl. Der Bauernstand, ein wichtiger Player in diesem Thema, wird völlig übergangen. Die zwischenzeitlich gute Zusammenarbeit darf nicht fahrlässig aufs Spiel gesetzt werden, ist man auch in naher Zukunft wieder aufeinander angewiesen. Darum ist für ihn ein Gesetz als Druckmittel für die Realisierung von Bikewegen eine Option, aber keine Lösung. Als Innerrhoder wählt er den bilateralen Weg. Eine Einigung im Gespräch und am Verhandlungstisch gehört zum Charakter des Kantons Appenzell I.Rh. und bringt weiter. Bisherige Versuche sind schlussendlich vielfach nicht an diesem gescheitert, sondern in verschiedenen Departementen und Ämtern hängen geblieben. Aus vorher genannten Gründen sieht er das Vorgehen gemäss Vorschlag der BauKo kritisch an und er wird die vorgelegte Fassung des Einführungsgesetzes und den Antrag der Standeskommission unterstützen. Ein sicherlich emotionaler, aber wohlüberlegter Entscheid. Dieselben Faktoren werden auch in einem bevorstehenden Landsgemeindebeschluss in die Waagschale geworfen. Er ist überzeugt, dass es auch auf dem eingeschlagenen Weg möglich ist, ein Gesetz auszuarbeiten, welches mehrheitsfähig und zielführend ist.