Karin Keller-Sutter · PLR
Svizzera19 set 2023
Ich habe es gesagt, es geht hier auch um die verfassungsgemässen Grundsätze: Gleichbehandlung, Verhältnismässigkeit und Willkürverbot.
In der Privatwirtschaft kann man sich vielleicht etwas einfacher trennen - das ist in der Tat so -, aber auch dort kann man nicht einfach willkürlich kündigen. Der Bund hat, vielleicht aufgrund des staatlichen Umfelds, eine besondere Rolle. Wie ich es gesagt habe: Die staatlichen Organe müssen sich natürlich besonders an die Bundesverfassung halten. Es sind aber nur wenige Bereiche, die vom Obligationenrecht abweichen.
[VS]