Christoph Grupp · GRÜNE

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Gran Consiglio (BE)12 giu 2025
Christoph Grupp, Biel/Bienne (GRÜNE), Fraktionssprecher. Ja, die Möglichkeit, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, ist im Kanton Bern tatsächlich gegeben; Beat Kohler hat dies ausgeführt. Vielleicht noch zur Präzisierung: Art. 265a unseres Steuergesetzes (StG) würde dies erlauben. Dort sehen Sie erstens einmal, dass diese erhoben werden kann und unter welchen Bedingungen, und zweitens auch, wie die Mittel, die man hereinholen kann, verwendet werden können. Möglicherweise ist dieser Verwendungszweck nicht nur zu eng, sondern wahrscheinlich zielt er auch am Resultat oder am beabsichtigten Resultat vorbei. Dies führt dazu, dass die Gemeinden dies bisher nicht getan haben, und zwar flächendeckend nicht.

Ich glaube, die Gemeinden machen eine Kosten-Nutzen-Abwägung und sagen sich: «Was sind die Chancen, die wir haben, wenn wir dies einführen würden, und was sind die Risiken?» Auf der Risikoseite steht tatsächlich, dass man mit diesem Vorgehen gewisses Baugewerbe vor Ort und die Tourismusbranche vergällen könnte und dass sich ein relativ grosser Widerstand aufbauen würde.

Die Chance, die man mit dieser zusätzlichen Einnahme hätte, ist ausschliesslich die Möglichkeit, den Zweitwohnsitz in den ersten Wohnungsmarkt zu verschieben. Für alle Massnahmen, die einer Gemeinde helfen könnten, damit es einen etwas kleineren Zweitwohnungsanteil gibt und der Erstwohnungsanteil gesteigert werden könnte, darf man das Geld also einsetzen.

Ich glaube, da ist einfach nicht wahnsinnig viel Fantasie vorhanden, aber auch nicht viele Möglichkeiten, um dies zu tun. Also ist die Zweckbindung, die man eingeführt hat, eigentlich richtig und interessant, auch im Sinne einer gewissen Lenkung, aber sie ist eigentlich nicht zu realisieren. In diesem Sinn wäre es doch gut und prüfenswert, wenn man die tatsächlich anfallenden Kosten anschaut, die der Zweitwohnungsanteil in den Gemeinden bringt. Dies betrifft die Infrastrukturebene, dies betrifft Erschliessungen.

Über den Gebührenteil müssen wir nicht sprechen; diesen kann man überwälzen. Aber es bleibt der Gemeinde immer noch sehr viel am Hals hängen. Dort eine gewisse Erleichterung zu haben und vielleicht die Gelder so verwenden zu können, würde die eine oder andere Gemeinde trotzdem dazu bringen, dass man sagt: «Doch, eben nicht die Einheimischen, sondern jene, die eine Zweitwohnung haben, würden wir die Dinge, die sie verursachen, gerne mitbezahlen lassen.»

Das ist die Stossrichtung dieser Motion. Natürlich unterstützen wir Grüne diese. Wir empfehlen Ihnen aber auch wärmstens – sollte die Wandlung in ein Postulat erfolgen –, dass man dies mindestens prüfen kann. Wie von der Regierung angemerkt, müsste man aufgrund allfälliger Veränderungen rund um den Eigenmietwert wahrscheinlich sowieso das eine oder andere öffnen, und gerade in diesem Zusammenhang könnte man dann auch schauen, ob die Zweitwohnungssteuer evtl. anders zu erheben sei oder ob man sie modifizieren könnte.

Dafür braucht es eine gewisse Vorleistung. Das könnte man im Rahmen eines Postulats tun, und deshalb lade ich Sie wirklich alle herzlich ein, diesem Postulat zuzustimmen. Merci.

Trascrizione
tagblatt.gr.be.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0