Beat Kohler · GRÜNE

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Gran Consiglio (BE)12 giu 2025
Beat Kohler, Meiringen (GRÜNE), Motionär. Ich bin grundsätzlich sehr erfreut, dass sich der Regierungsrat der angesprochenen Zweitwohnungsproblematik in den Tourismusgemeinden bewusst ist, wie er in seiner Antwort schreibt. Er bestätigt, dass es schwierig ist, wenn die Infrastruktur in diesen Gemeinden auf wenige Spitzentage ausgelegt werden muss – dann, wenn die Zweitwohnungen und die Hotels vollständig besetzt sind.

Die Belastung beschränkt sich aber nicht nur auf die Infrastruktur. Es braucht auch sonst einfach von allem mehr. Es braucht mehr Strassenunterhalt, es braucht mehr Schneeräumung, es braucht mehr Reinigung, es braucht mehr WCs usw. Der Mehraufwand wird in den Tourismus- und Zweitwohnungsgemeinden häufig übermässig von den ständigen Einwohnerinnen und Einwohnern getragen.

Die Regierung selbst hat in ihrer Antwort ein Beispiel dafür gegeben: In Adelboden mit einem Zweitwohnungsanteil von rund 60 Prozent tragen die Zweitwohnungsbesitzer nur rund 17 Prozent zum Gesamtsteuerertrag bei. Zum Dank dafür müssen die Einheimischen wegen des Drucks auf den Wohnungsmarkt höhere Mieten und höhere Immobilienpreise verkraften. Dies macht es wiederum schwierig, Leute als Erstwohnungsbesitzer in die Gemeinden zu holen, weil in der Regel auch die Steuerbelastung über dem kantonalen Schnitt liegt.

Zugegeben, die Beispiele, die ich in der Begründung zur Motion aufgeführt habe, waren nicht alle so geschickt gewählt, weil sie zum Teil über Gebühren finanziert sind. Allerdings sind auch bei den gebührenfinanzierten Lasten, bei denen die Belastungsspitze gedeckt werden muss, die Kosten nicht vollumfänglich von den Verursachern gedeckt. Zweitwohnungsbesitzer kann man nicht über Gebühr mit Grundgebühren belasten, und so tragen auch hier die Einheimischen über höhere Tarife einen übermässigen Kostenanteil.

Um einem hohen Anteil von Zweitwohnungen zu begegnen, hat der Grosse Rat 2016 beschlossen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit die Gemeinden im Bereich Zweitwohnungswesen für eine Lenkungsabgabe eine Zweitwohnungssteuer als fakultative Gemeindesteuer erheben können. Bis heute hat keine einzige Gemeinde im Kanton Bern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, obwohl offensichtlich in diesen Gemeinden eine übermässige Belastung vorhanden ist. Wenn man gegen die eigene Immobilienlobby antreten will, muss man viele und gute Argumente haben, welche die Bevölkerung überzeugen.

Die Zweckbindung sieht vor, dass das Geld ausschliesslich dafür eingesetzt werden darf, den Anteil an Erstwohnungen zu steigern. Dies scheint zu wenig attraktiv zu sein. Der Regierungsrat behauptet, dass mit der Erweiterung des Verwendungszwecks die Lenkungsfunktion der Zweitwohnungssteuer ganz verloren geht. Von mir aus gesehen stellt sich hier aber die Frage, wie man die Erweiterung ausstatten würde. Das könnte man vermeiden.

Der Regierungsrat legt auch dar, dass er fürchtet, eine Erweiterung der Zweckbindung könnte mit übergeordnetem Recht kollidieren. Aber das ist eine Vermutung, die sich zuerst noch bestätigen müsste.

Nicht zuletzt weist der Regierungsrat darauf hin, dass auf Bundesebene die vorbereitete Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung der Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ansteht. Darüber werden wir alle im September abstimmen. Für mich würde es aber nicht im Widerspruch dazu stehen, eine Anpassung des Verwendungszwecks dieser Steuer zu prüfen und den Vorstoss mindestens als Postulat anzunehmen, zumal der Regierungsrat die Gründe der zugrundeliegenden Problematik erkannt hat und nicht bestreitet.

Ich höre jetzt gerne zu und je nachdem, wie sich die Fraktionen äussern, überlege ich mir, meinen Vorstoss in ein Postulat zu wandeln, weil ich mir der Schwächen der Motion in der Argumentation durchaus bewusst bin.

Trascrizione
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