Katharina Ali-Oesch · SP
Wie der Regierungsrat in seiner Antwort ausführt, sind die gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit Fruchtfolgeflächen umfassend. Es ist klar geregelt, welche Massnahmen getroffen werden müssen, wenn wertvolles Kulturland beansprucht wird. Oberstes Ziel ist die Minimierung des Landverbrauchs, was auch aus raumplanerischer Sicht absolut Sinn ergibt, denn – wir haben es schon gehört – verbaut ist verbaut, egal für welches Vorhaben. Es macht überhaupt keinen Unterschied, ob Land für eine Sportanlage, einen Viehstall oder eine Strasse verbraucht wird. Wir müssen Sorge tragen zu unserem Boden. Er wächst nicht nach.
Wir sind in der Fraktion der Ansicht, dass der Kanton den Prozess gut steuert in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Dies belegen Beispiele aus der Praxis, die uns bekannt sind. Sie zeigen, dass der Vollzug konsequent gehandhabt wird, und die restriktive Anwendung ist absolut zentral.
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision in Thun wurde bei uns die Kompensation durch die Erhebung nicht inventarisierter Fruchtfolgeflächen durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) konsequent durchgespielt. Und dass der Markt momentan unattraktiv ist für Bodenaushub von guter Qualität, ja, das ist bedauerlich. Darum müssen die zuständigen Behörden – und hier sind insbesondere auch die Gemeinden gefordert – gut darauf schauen, dass die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht zu nachlässig oder, anders formuliert, sehr sorgfältig gehandhabt wird.
Wir sind überzeugt, dass dieses Thema vonseiten des Kantons das nötige und besondere Augenmerk erhält, und dass damit dem Anliegen der Motionäre schon heute Rechnung getragen wird. Aus Sicht der SP-JUSO-Fraktion ist die Antwort des Regierungsrates schlüssig. Wir werden deshalb dem Antrag folgen, die Motion annehmen, sie aber grossmehrheitlich abschreiben. Merci.