Corinna Pasche-Strasser · Die Mitte
Gran Consiglio (TG)27 ago 2025
Die Fraktion Die Mitte/EVP dankt der Regierung für die Antwort. Die Motion „Islamschulen an der Volksschule?“ fordert eine gesetzliche Einschränkung, nach der Schulräume ausschliesslich staatlich anerkannten Kirchen für den Religionsunterricht zur Verfügung gestellt werden dürfen. Diese Forderung greift tief in die Gemeindeautonomie der Schulen ein und widerspricht sowohl bewährter Praxis als auch dem gesellschaftlichen Wandel, dem wir als öffentliche Schule Rechnung tragen sollten. Als Schulpräsidentin und katholische Kirchenrätin der Landeskirche bin ich überzeugt: Wir stärken unsere christlich-kulturell verankerten Wurzeln nicht, indem wir andere Religionen verbieten. Stärke entsteht nicht durch Ausgrenzung, sondern durch Offenheit, Dialog und gegenseitigen Respekt. Indem wir den islamischen Religionsunterricht integrieren, leisten wir einen Beitrag zu einer Schule, die Vielfalt als Bereicherung versteht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert. Unsere Gesellschaft ist heute religiös und kulturell vielfältiger denn je. Der Anteil muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger liegt schweizweit bei rund 7 %, in einzelnen Gebieten auch höher. Diese Realität verlangt nach inklusiven Lösungen, die Integration fördern und nicht Ausgrenzung betreiben. Ein Beispiel für gelungene Integration ist der islamische Religionsunterricht, wie er in Kreuzlingen seit über 14 Jahren erfolgreich praktiziert wird. Dieser Unterricht findet auf Deutsch statt, folgt einem klaren Lehrplan und wird pädagogisch begleitet. Muslimische Kinder erhalten so die Möglichkeit, ihre Religion in einem schulischen, kontrollierten Rahmen zu reflektieren – im Einklang mit den schulischen Werten. Die Thurgauer Verfassung garantiert die Teilautonomie der Schulgemeinden. Diese umfasst auch die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen Schulräume externen Dritten – darunter auch Religionsgemeinschaften – zur Verfügung gestellt werden. Die Motion würde diese Autonomie unverhältnismässig einschränken und damit bewährte lokale Entscheidungsprozesse untergraben. Der Islamische Religionsunterricht Thurgau (IRU) orientiert sich am Lehrplan Thurgau und verfolgt einen kompetenzorientierten Ansatz – analog zum christlichen Religionsunterricht. Ziel ist nicht die Missionierung, sondern die Förderung von Dialogfähigkeit, die Auseinandersetzung mit existenziellen Fragen und die Entwicklung einer reflektierten religiösen Identität. Diese stärkt die Persönlichkeitsbildung und fördert religiöse Toleranz – ein zentrales Ziel unserer demokratischen Bildung. Darüber hinaus bietet der IRU auch für die Schulen selbst einen Mehrwert. In Kreuzlingen etwa steht mit dem Imam eine Ansprechperson zur Verfügung, die bei Fragen zum Fasten, zu Kleidung oder zur Elternkommunikation vermittelt. Diese Rolle als Kulturvermittler ist im Schulalltag von grossem Nutzen. Die Motion verkennt die gesellschaftliche Realität, untergräbt die Gemeindeautonomie und gefährdet bewährte integrative Strukturen. Sie würde nicht nur muslimische Gemeinschaften diskriminieren, sondern auch das vielfältige Gemeindeleben einschränken. Der islamische Religionsunterricht ist kein Fremdkörper an der Schule, sondern ein Beitrag zu einer offenen, dialogfähigen und inklusiven Gesellschaft. Ich bitte Sie daher, zusammen mit der Fraktion Die Mitte/EVP die Motion nicht erheblich zu erklären.