Marcel Schenker · SVP
Gran Consiglio (TG)11 set 2013
Bei der Beurteilung der Revision der Pensionskassenverordnung gilt es, auch die Entstehungsgeschichte der Pensionskasse Thurgau und deren Entwicklung bis heute im Auge zu behalten. Die geltende Pensionskassenverordnung wie auch der vorausgehende Fusionsvertrag zwischen der Pensionskasse des Thurgauischen Staatspersonals und der damaligen Lehrerpensionskasse sind das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Die Pensionskassenverordnung stellte die Grundlage für die Fusion der beiden Kassen zur Pensionskasse Thurgau dar. So trägt die geltende Verordnung dem Umstand Rechnung, dass der Deckungsgrad der LPK Ende 2003 107,3 % betrug, die SPK mit 96,2 % jedoch eine Unterdeckung aufwies. Bis ins Jahr 1994 waren die Beiträge des Arbeitgebers Kanton Thurgau lediglich halb so hoch wie jene der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Kantonsleistungen von 154 Millionen Franken per 1. Januar 2002 als Ausgleich der zu tiefen Arbeitgeberbeiträge bei der früher praktizierten Teilumlagefinanzierung sowie die per 1. Januar 2006 geleisteten 76,9 Millionen Franken als Ausgleich der Deckungsgrade zwischen der LPK und der SPK, stellten meines Erachtens keine vollständige Ausfinanzierung dar, wurden dabei doch keine Wertschwankungsreserven berücksichtigt. Der Kanton Thurgau hat bis anhin auch noch keine Sanierungsbeiträge geleistet. Im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie des Kantons als Arbeitgeber ist die finanzielle Sicherheit der Pensionskasse Thurgau ein Hauptziel. Ich begrüsse es daher, dass die Pensionskasse Thurgau als vollkapitalisierte Kasse geführt werden soll und der Kanton eine Einmaleinlage für altrechtliche Teuerungszulagen von 53 Millionen Franken leistet. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Für die Beseitigung der Unterdeckung der Pensionskasse Thurgau sind die Sanierungsbeiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer fair zu regeln. Meines Erachtens wird dieses weitere Hauptziel der Revision mit der Fassung der vorberatenden Kommission nicht erreicht. Die Lasten werden dabei gerade auch mit Blick auf die erwähnte vergangene Entwicklung der Pensionskasse Thurgau zu einseitig auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt. Es ist selbstverständlich, dass sich auch diese an der Sanierung zu beteiligen haben. Der Beitrag von 44 Millionen Franken mittels Zinsverzicht scheint mir aber zu hoch. Ferner ist die Ausfinanzierung bis zu einem Deckungsgrad von 105 % aus heutiger Sicht zu gering. Damit die Pensionskasse Thurgau für die künftige Entwicklung auf den Kapitalmärkten gerüstet ist, erscheint ein höherer Deckungsgrad, wie ihn der Regierungsrat in seiner Vorlage noch vorsah, unerlässlich. Einem entsprechenden Änderungsantrag werde ich deshalb aus sachlichen Gründen zustimmen.