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Christine Steiger Eggli · SP

deMitglied GR
Gran Consiglio (TG)8 dic 2021
Mit der Revision des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege (ZSRG) wurde dieses Jahr eine zusätzliche Richterstelle im Obergericht möglich gemacht. Hier wurde nicht aus Eitelkeit und auf Vorrat legiferiert, sondern es wurde eine Voraussetzung für die höchst notwendige Aufstockung beim Obergericht geschaffen. Weshalb braucht es die Aufstockung? Mit der Einführung des ZSRG 2011 wurden dem Obergericht seinerzeit 600 Stellenprozente für Richterinnen und Richter inklusive dem Präsidentenamt zugestanden. Seither hat sich einiges verändert. Es sind neue Aufgaben hinzugekommen, und die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle hat deutlich zugenommen. Zu den neuen Aufgaben: Das Obergericht hat 2013 die Aufsicht über die fünf Kindesund Erwachsenenschutzbehörden (KESB) übernehmen müssen und ist dafür zuständig, die gesetzliche Verordnung für die KESB zu schaffen und gegebenenfalls anzupassen. Seit 2016 ist das Obergericht auch mit der Reorganisation der Friedensrichter betraut. Zu den Fällen: Die Geschäftslast hat gerade bei den umfangreichen materiell zu beurteilenden Strafberufungen, das sind jene Verfahren, auf die eingetreten und in 90 % der Fälle eine Verhandlung durchgeführt werden muss, seit 2011 zugenommen, und zwar um stattliche 22,7 %. Die Strafberufungsverfahren haben also an Zahl, aber auch an Komplexität deutlich zugenommen. Die Verfahren sind zeitintensiver geworden. Das Bundesgericht pocht für die zweite Instanz auf vermehrte Beweisabnahmen, wie Zeugeneinvernahmen und Einholung von Gutachten etc. Zu den Zivilverfahren: Die KESB generiert seit 2013 ca. 70 zusätzliche Fälle pro Jahr, die an das Obergericht gelangen. Gerade Familienstreitigkeiten führen auch in anderen und familienrechtlichen Prozessen zu umfangreichen Abklärungen und ebenso umfangreichen und aufwendig zu begründenden Urteilen. Dies aufgrund der sich laufend ändernden Praxis des Bundesgerichts in den Fragen der Obhut, elterlichen Sorge, wer wann wieviel arbeiten soll usw. Dazu kommt ein neues Unterhaltsrecht. Auch in zweiter Instanz kommt es vermehrt zu Kinderbefragungen. Ausserdem machen sich nicht nur die Anwälte der Eltern gegenseitig das Leben schwer. In hochstrittigen Verfahren, und das sind nun einmal jene, die am Obergericht landen, müssen vermehrt Kinderanwälte eingesetzt werden. Das macht die Prozessführung nicht einfacher. Zur Entlastung erfolgte 2011 eine Aufstockung der Gerichtsschreiber. Diese hilft aber nur bedingt. Das Aktenstudium und das Urteilen ist Sache der Richterin oder des Richters. Es kann nicht an Gerichtsschreiber delegiert werden. Bei der Masse und der Komplexität der Fälle bleibt nur wenig Zeit für den einzelnen Fall, selbst wenn zehn Stundentage und Wochenendarbeit die Regel sind. Da lässt sicher auch einmal die Konzentration nach. Die wichtige Weiterbildung, die angesichts der häufigen Gesetzesänderungen und der Fortentwicklung der Rechtsprechung, die mit der Gesetzesänderungsflut einhergeht, und der ebenso wichtige Informationsaustausch bleiben auf der Strecke. Eine verantwortungsvolle Ausübung der Richtertätigkeit bleibt kaum möglich. Das Obergericht ist sehr bestrebt, eine qualitativ hochstehende Rechtsprechung zu bieten, Verfahren innert angemessener Zeit zu erledigen und seinen Aufsichtsfunktionen nachzukommen. Bei dem jetzigen Personalbestand fehlt dazu aber schlicht die Zeit. Ferner würde das Obergericht gerne in der Überzeugung seiner Aufsichtsaufgabe umfassend nachkommen, die Qualität der Rechtsprechung und das Funktionieren der Thurgauer Justiz damit zu fördern. Dies alles ist aber nur dann möglich, wenn genügende zeitliche Ressourcen vorhanden sind. Die geschilderte Situation soll mit der neu budgetierten zusätzlichen Richterstelle verbessert werden. Die beantragte Streichung der zusätzlichen Richterstelle würde dazu führen, dass die Ersatzrichter wieder mit grösserem Pensum eingesetzt werden müssten, was organisatorisch nicht effizient ist. Zudem kann auf die bis anhin ausserordentliche Gerichtsschreiberstelle nicht verzichtet werden. Der Grosse Rat muss sich entscheiden, wie viel er für die Qualität der Rechtsprechung bezahlen will. Das Obergericht muss seinen Job machen können, und zwar gut. Es kann nicht angehen, dass am Personal derart gespart wird, dass die Geschäfte darunter leiden. Der Kanton Thurgau verdient eine effiziente, gut funktionierende und qualitativ hochstehende kantonale Gerichtsbarkeit, die personell gut aufgestellt ist. Er kann und soll es sich leisten, das Obergericht mit gut ausgebildetem und ausreichendem Personal auszustatten. Ich ersuche den Grossen Rat auch im Namen der SP-Fraktion, den Streichungsantrag abzulehnen.
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0