Intervento
Ja, ein Grossteil des Wohlstands wird nicht durch Arbeit aufgebaut, sondern vererbt. Mit dieser Begründung fordern die Motionärinnen und Motionäre eine progressive Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen. Sie konnten es lesen: Ein Freibetrag von einer halben bis 2 Mio. Franken soll gewährt werden, und die Fraktion SP-JUSO verspricht sich bedeutende Mehreinnahmen, die man dann zur Senkung der Einkommenssteuer verwenden könnte.
Nachkommen sind im Kanton Bern seit dem Jahr 2006 von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Es hat in den vergangenen Jahren immer mal wieder politische Vorstösse gegeben, die das wieder rückgängig machen wollten, der letzte in der Frühlingssession 2022. Die Regierung ist der Ansicht, dass die Argumente von damals immer noch gelten, und die Motion, oder meinetwegen jetzt das Postulat, abzulehnen ist.
Ich habe aber schon noch die eine oder andere Bemerkung. Sie werden nachher gleich noch einen zweiten Vorstoss zu diesem Thema beraten. Das zeigt mir schon, dass es politische Kreise gibt, die Handlungsbedarf bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sehen. Wenn Sie als Parlament mehrheitlich der Meinung sind, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer umgestaltet werden soll, dann wird die Regierung selbstverständlich eine Revision des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes vorbereiten.
Es muss Ihnen aber klar sein, dass die Steuereinnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer vergleichsweise unbedeutend sind. Wir haben es gehört: Sie machen 1 bis 2 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus, und sie sind auch sehr schlecht vorhersehbar. Mehreinnahmen sind deshalb eben wirklich nur im bescheidenen Umfang zu erwarten, und auch nur dann, wenn man den Freibetrag dann deutlich tiefer festlegen würde, als im vorliegenden Vorstoss gefordert.