Casimir von Arx · GLP

de
Gran Consiglio (BE)8 dic 2022
Casimir von Arx, Spiegel b. Bern (GLP), Motionär, Fraktionssprecher. Ich spreche auch gleich für die Fraktion. Ja, ich freue mich, dass ich jetzt zu einem der letzten Geschäfte noch etwas sagen kann. Es geht um den Steuerabzug zur Unterstützung der energiepolitischen Ziele unseres Kantons. Moderne Elektroautos sind für das sogenannte bidirektionale Laden ausgestattet. Das heisst, die Autos können nicht nur mit Strom aus der Steckdose geladen werden, sondern sie können auch Strom aus ihrer Batterie zurück in das Netz geben.

Dafür braucht man eine spezielle Ladeinfrastruktur. Ziff. 1 dieses Vorstosses verlangt, dass man diese Ladeinfrastruktur von der Einkommenssteuer abziehen kann. Ein solcher Abzug ist möglich, wenn mindestens eine von zwei Voraussetzungen erfüllt ist: Abzüge sind möglich für Investitionen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Eigentlich ist das also ein klarer Fall, die Infrastruktur für das bidirektionale Laden dient nämlich der rationellen Energieverwendung.

Der Regierungsrat ... (Der Präsident bittet um Ruhe im Saal. / Le président réclame le silence dans l’assemblée.) Der Regierungsrat will Ziff. 1 trotzdem nur als Postulat annehmen. Er hat beschrieben, warum, ich will das nicht im Detail wiederholen. Im Wesentlichen geht es darum, dass er noch weiter abklären will, wie man mit der Tatsache umgehen soll, dass man beim bidirektionalen Laden bspw. auch Strom brauchen kann, den man auswärts getankt hat und der nicht zwingend erneuerbar ist.

Aus Sicht der Motionärinnen und Motionäre ist das aber kein Grund für ein Postulat, und zwar wegen zwei Sachen. Erstens: Wenn wir in der Sache weiterkommen wollen, müssen wir irgendwo auch pragmatisch sein und können nicht energiepolitischen Absolutismus betreiben. Dass in der nächsten Zeit noch einige Betankungen mit nicht erneuerbarem Strom stattfinden werden, sollte uns nicht von einem sinnvollen Vorhaben abhalten. Zudem kaufen Personen mit Elektroautos häufig sowieso erneuerbaren Strom ein.

Zweitens – und das ist wichtiger: Auch wenn das bidirektionale Laden heute noch nicht immer erneuerbar ist, so dient es doch in jedem Fall der rationellen Energieverwendung und erfüllt also eine der Voraussetzungen für den Abzug.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können heute mit diesem Vorstoss einen kleinen Beitrag zur rationellen Energienutzung und damit auch zur Energiesicherheit leisten. Das ist ein Gebot der Stunde. Wenn wir jetzt auch noch so etwas in ein Postulat wandeln, kommen wir wirklich nie zum Ziel. Ausserdem ist in diesem Vorstoss sogar noch eine Notbremse eingebaut, denn es ist ja eine Richtlinie. Ich wandle darum den Punkt 1 nicht um und bitte Sie, diesen Vorstoss als Richtlinienmotion zu unterstützen.

Dafür sind Ihnen die Motionärinnen und die Motionäre nicht böse, wenn Sie den Punkt 2 abschreiben, obwohl er eigentlich noch nicht erfüllt ist.

Noch zur Fraktion: Die GLP-Fraktion stimmt diesem Vorstoss zu. Besten Dank.

Trascrizione
tagblatt.gr.be.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0