Patrick Freudiger · SVP
Ich habe auch den Eindruck, es ist vielleicht nicht ganz zielführend, wenn man uns – das ist doch vorher gesagt worden – irgendwie als Staatsvertreter bezeichnet. Ich glaube, es ist gerade in diesem Bereich wert, die Nuance zu machen zwischen Staat und Volk. Wir sind primär Volksvertreter und nicht Staatsvertreter und es muss auch nicht primär unser Anliegen sein, möglichst viele Inkassoprivilegien für die öffentliche Hand zu schaffen. Hier zeigt sich eben der Unterschied zwischen dem Staats- und dem Volksvertreter.
Und hier komme ich zum dritten Punkt: Was ist ein automatisierter Direktabzug für die Steuern im Endeffekt? Kolleginnen und Kollegen, das ist nichts anderes als eine automatisierte Bevorzugung eines ganz speziellen Gläubigers und das ist die Steuerverwaltung. Und diesbezüglich muss man sich die Konsequenzen schon ein bisschen vor Augen führen. Wenn man einen Gläubiger bevorzugt, dann benachteiligt man alle anderen Gläubiger – übrigens selbst jene, die vielleicht in öffentlichem Auftrag handeln. Und das mag von hehren Absichten geleitet sein, aber es wird in der Praxis nicht unbedingt die Wirkung erzielen, die man sich erhofft.
Ich erlaube mir, per Analogie darauf hinzuweisen, welche Probleme es gibt, wenn man bei der Schuldbetreibung und Konkurs einzelne Gläubiger bevorteilt. Das führt nachher dazu, dass diese in der dritten Klasse immer die Konkursdividende von 0,0 bis 0,1 Prozent haben. Das sind eben die Benachteiligten und das führt nachher wiederum dazu, dass bei einer Kreditfähigkeitsprüfung höhere Hürden angesetzt werden, weil das Ausfallrisiko steigt, wenn es dann eben schiefgeht. Und das ist hier eine Konsequenz, die sich aus diesem Vorstoss so auch ergeben könnte. Wenn man einen speziellen Gläubiger bevorzugt, provoziert man gerade für diejenigen, die man eigentlich schützen will, unter Umständen höhere Hürden, wenn diese Kredite von Privaten wollen, die dann nachher entsprechend weniger oder schlechtere Möglichkeiten haben, das auch zurückfordern zu können. Auch vor diesem Hintergrund lehnen wir diesen Vorstoss ab, weil wir eben diese Gläubigerbevorzugung genau nicht wollen.
Liebe Andrea Zryd, es tut auch mir leid, dass wir dir zum Abschied keine Freude machen können. Selbstverständlich hätten wir das grundsätzlich gewollt, aber es hätte halt bedingt, dass du einen Vorstoss gemacht hättest, der für uns auch bei grösstmöglicher Kulanz noch akzeptabel gewesen wäre, aber diesem hier können wir jetzt wirklich nicht zustimmen.