Intervento

de
Gran Consiglio (BE)9 set 2024
Christoph Neuhaus, BVD-Direktor. Art. 7a Abs. 1: Der Regierungsrat lehnt den Antrag ab. Ich habe schon vergangene Wochen gesagt, wenn man die Verfassung ins Gesetz abschreibt, dann ergibt dies weder Sinn noch Zusatznutzen. Die Wiederholung bringt keine zusätzlichen Rechte für irgendjemanden. Es wird nur gesagt, was man schon weiss und was schon gilt. Deshalb lehnt der Regierungsrat den Antrag ab.

Art. 7a Abs. 2, dass der Grosse Rat im Rahmen der Oberaufsicht Auskunft und Mitwirkung verlangen kann, ist längst gesetzlich geregelt. Man kann dann immer noch streiten und vor Gericht gehen. Aber Sie erinnern sich, der Vizepräsident hat es gesagt, der Kanton musste vor dem Verwaltungsgericht streiten und hat Recht bekommen. Die BLS hat die verlangten Auskünfte herausgegeben.

Dies braucht es nicht im BLS-Gesetz, weil das bestehende Recht bisher vor Gericht überzeugte. Es gibt also grundsätzlich keine zusätzlichen Rechte. Wir müssen einfach wiederholen, was schon gilt. Es ist keine Verschärfung, sondern – in den Worten von Grossrat Hannes Zaugg, Sie erinnern sich an die letzte Woche – redundant. Danke für die Ablehnung.

Trascrizione
tagblatt.gr.be.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0