Samuel Leuenberger · SVP
Samuel Leuenberger, Bannwil (SVP), GPK-Sprecher. Man könnte jetzt eine Umfrage machen, wer noch Lust hat, ein Gesetz zu beraten. (Heiterkeit / Hilarité) – Gut, wir starten. Ich bin überzeugt, es geht ein bisschen anders zu und her, aber trotzdem gehen wir jetzt das BLS-Gesetz an.
Wir erleben heute eine Premiere. Zum ersten Mal in ihrer zehnjährigen Geschichte hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ein Gesetz vorberaten. Ich kann es gleich vorwegnehmen: Es wird möglicherweise auch die Ausnahme bleiben. Wir werden diese Aufgabe vielleicht noch einmal übernehmen, wenn wir über das Beteiligungsgesetz sprechen werden, wenn es ins Parlament kommt. Aber sonst, da wage ich die Prognose, werden diese Arbeiten künftig wieder von den jeweiligen Sachbereichskommissionen übernommen.
Es gibt aber gute Gründe, weshalb die GPK das BLS-Gesetz vorberaten hat: Die BLS AG und die BLS Netz AG sind sogenannte andere Träger mit öffentlichen Aufgaben. In der Kantonsverfassung (KV) steht auch, dass sie der Aufsicht des Regierungsrates und der Oberaufsicht des Grossen Rates unterstehen.
Die GPK beschäftigt sich als Oberaufsichtsorgan seit gut zehn Jahren sehr intensiv mit solchen Trägern. Da gibt es zum Beispiel die BKW, die Gebäudeversicherung, allenfalls die Bedag und eben die BLS AG. Stichprobenartig wählt die GPK einzelne Institutionen aus und prüft sie. Dabei geht es im Wesentlichen darum zu prüfen, wie die Aufsicht des Regierungsrates und der zuständigen Direktion wahrgenommen wird.
In den Jahren 2020 bis 2021 stand bekanntlich die BLS AG im Fokus. Die GPK hat ihre Erkenntnisse anschliessend in einem 40-seitigen Bericht zusammengefasst. Der Grosse Rat hat den Bericht in der Herbstsession 2021 mit 150 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung zur Kenntnis genommen. In der ersten und vermutlich wichtigsten Empfehlung, welche die GPK in diesem Bericht abgegeben hat, hat sie gesagt, dass ein Gesetz zur BLS AG geschaffen werden muss. Denn in der bereits erwähnten Vernehmlassungsbestimmung steht, dass die Art und auch der Umfang einer Beteiligung in einem Gesetz verankert sein müssen. Mit der Ausarbeitung des BLS-Gesetzes hat der Regierungsrat diesen Auftrag erfüllt. Deshalb ist es nach unserer Auffassung jetzt auch konsequent, wenn wir auf das Gesetz eintreten.
Es ist kein Geheimnis, dass der Inhalt des Gesetzes die Kommission nicht besonders begeistert hat. Das BLS-Gesetz war so, wie es daherkam, im Wesentlichen eine Kopie des BKW-Gesetzes, das im Jahr 2018 in Kraft getreten war. Für uns kommt dieses BLS-Gesetz ein bisschen nach dem Motto daher: Es ist wichtig, dass wir nachher ein Gesetz haben, aber was ganz genau geregelt wird, ist nicht von grosser Bedeutung. Das ist auch, was die GPK bemängelt: Dass der Regierungsrat aus unserer Sicht die Zeichen der Zeit nicht unbedingt erkannt hat und die Chance verpasst hat, ein griffigeres Gesetz vorzulegen.
Der Umgang mit Beteiligungen wird in der ganzen Schweiz immer mehr zum Thema. Nach den staatlichen Energieversorgern stehen jetzt auch die Spitäler im Fokus. Die GPK brachte ihre Kritik bereits im Vernehmlassungsverfahren zum Ausdruck. Übernommen wurde leider praktisch nichts. Es wurde trotz vielen kritischen Hinweisen, auch von anderen, fast nichts übernommen.
Im Vortrag des Regierungsrates ist klar festgehalten, dass das BLS-Gesetz die heutigen Verhältnisse abbilden soll, dass man an der Praxis aber nichts verändern will. Unser Anspruch als Kommission ist ein anderer. Die GPK erlebte in den letzten zehn Jahren ein paarmal, wie sich der Regierungsrat auf den Standpunkt stellte, dass er bei Aktiengesellschaften eigentlich gar keinen Einfluss nehmen könne.
Wir möchten im Gesetz eine moderne Governance verankern. Wir möchten, dass das BLS-Gesetz vielleicht sogar ein Mustergesetz für weitere kantonale Beteiligung wird. Wir wollen einen Erlass, in dem das Parlament festlegt, was in der Aufsicht des Regierungsrates von der BLS AG und von der BLS Netz AG erwartet wird. Einen Erlass, der definiert, welche kantonalen Interessen und Aufgaben mit der Mehrheitsbeteiligung an der BLS AG umgesetzt werden sollen, zum Beispiel in Bezug auf die Entschädigungen der obersten Spitzen oder auch in Zusammenhang mit der Konkurrenz zu Privaten.
Es ist eine bekannte Geschichte, ich erlaube mir trotzdem, sie zu erwähnen: Als die ehemalige CEO der BKW plötzlich 2 Mio. Franken Lohn erhielt, war der Aufschrei in diesem Saal hier doch relativ gross, und zwar parteiübergreifend. Solche Löhne seien nicht akzeptabel, sagte man damals. Passiert ist aber eigentlich wenig. Der Vertreter des Kantons erteilte an der Generalversammlung die Decharge. Der damalige Verwaltungsratspräsident der BKW kritisierte sogar, dass sich der Kanton als Mehrheitsaktionär nicht in die Lohnpolitik einzumischen habe.
Aber wenn es sich um ein staatliches Unternehmen handelt, dann hat der Regierungsrat eben einzugreifen und seinen Einfluss geltend zu machen. Dann darf er Einfluss darauf und insbesondere auf die exorbitant hohen Löhne nehmen oder auch, wenn ein Unternehmen plötzlich Tätigkeiten ausübt, die eigentlich nicht zur Kernaufgabe gehören respektive nicht dazu führen, die staatliche Aufgabenerfüllung wahrzunehmen.
Sonnenklar ist auch, dass der Regierungsrat auf die BLS AG keine direkten Zugriffsrechte hat. Er kann einem Träger wie eben der BLS keine Befehle erteilen, wie er das vielleicht in seinem Amt oder in einer Direktion machen kann. Aber er kann in den Controlling-Gesprächen auf seine Erwartungen hinweisen. Er hat einen Kantonsvertreter, dieser erhält Instruktionen des Regierungsrates, wie er sich im Verwaltungsrat einbringen kann. Er hat als Mehrheitsaktionär auch die Möglichkeit, an der Generalversammlung Einfluss zu nehmen und allenfalls Verwaltungsräte auszutauschen oder mindestens seine Meinung kundzutun, wenn er mit ihnen nicht zufrieden ist.
So, wie jetzt die Gesetzesvorlage aus unserer Sicht eben Lücken aufweist, tut es auch der Vortrag. Er geht auf jüngste Erkenntnisse aus der Lehre und aus der Rechtsprechung nur rudimentär ein. Namentlich wurde das Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2023 zu einer Auseinandersetzung zwischen der Finanzkontrolle (FK) und der BLS AG aus unserer Sicht nicht ausreichend im Vortrag berücksichtigt. Aus diesem Grund entschied sich die GPK dann – das klingt ein bisschen interessant –, einen Nachtrag zum Vortrag zu machen, und verabschiedete diesen auch. Sie finden ihn auch in Ihren Unterlagen. Es ist aus diesem Grund, wenn Sie das nachlesen, hoffentlich nachvollziehbar, wie wir schlussendlich zu unseren Anträgen gekommen sind.
Als der Regierungsrat das BLS-Gesetz verabschiedete und veröffentlichte, machte er auch ein Gutachten von Professor Peter Hettich publik. Dieses hatte die BVD aufgrund verschiedener Vernehmlassungseingaben in Auftrag gegeben. Wenn man das Gutachten liest, bleibt einem vor allem in Erinnerung, dass Professor Hettich verschiedene Anliegen aus der Vernehmlassung als bundesrechtswidrig taxiert, weil sie mit dem Obligationenrecht oder namentlich mit dem Aktienrecht nicht kompatibel seien.
Wir luden Herrn Hettich an eine Sitzung ein, ebenso luden wir Professor Markus Müller zu dieser Besprechung ein. Er ist der Verfasser eines Gutachtens, das die GPK schon vor ein paar Jahren in Auftrag gegeben hatte. Es ging dabei darum, wie die Ausübung der Aufsicht respektive der Oberaufsicht über die anderen Aufgabenträger auch in Auftrag gegeben werden kann. Herr Hettich bestätigte an der Sitzung, dass es zwischen ihm und Professor Müller kaum Differenzen gibt, wenn es darum geht, wie man die Einflussmöglichkeiten des Kantons auf die anderen Aufgabenträger umschreibt.
So hat Herr Hettich zum Beispiel in einem Gutachten geschrieben, ich zitiere: «In Bezug auf das Innenverhältnis, sprich das Rechtsverhältnis zwischen dem Gemeinwesen und dem entsandten Verwaltungsratsmitglied, kommt dem Gesetzgeber ein erheblicher Gestaltungsspielraum zu. Im Innenverhältnis ist der Kanton frei, einen Willen hinsichtlich der Eignerstrategie (mit welchem Zweck wird die Beteiligung gehalten?) zu bilden; der Gesetzgeber muss diese Frage nicht dem Ermessen der Exekutive überlassen, sondern kann die Exekutive vielmehr formrechtlich binden.»
Professor Hettich bestätigte auch, dass die Inputs der GPK zum BLS-Gesetz bundesrechtskonform sind. Also, darüber müssten wir eigentlich gar nicht mehr diskutieren. Wir haben ein Gutachten, das vorliegt.
Ich habe eingangs erwähnt, dass es aussergewöhnlich ist, dass die GPK ein Gesetz vorberät. Aussergewöhnlich ist auch, und das möchte ich hier erwähnen, wie wir das gemacht haben: Wir verständigten uns von Anfang an als Kommission darauf, dass wir am Konsensprinzip – das ist in der GPK üblich – festhalten und das Gesetz nicht wie eine andere, normale Sachbereichskommission vorbereiten. Das heisst in der Konsequenz, dass wir nur Anträge eingereicht haben und einreichen, hinter denen die Kommission geschlossen steht.
Deshalb gibt es aus der Kommission auch keine Minderheitsanträge. Gemeinsam haben wir diese Anträge, wenn es um Anliegen aus der Perspektive der Oberaufsicht geht, beraten. Überall dort, wo es Sachverhalte gibt, die parteipolitisch betrachtet und interpretiert werden können, haben wir darauf verzichtet, Anträge zu stellen, und haben gesagt, dass wir die entsprechenden Anträge den jeweiligen Fraktionen überlassen wollen. Ich sage schon jetzt, dass wir zu solchen Anträgen keine Kommissionsmeinungen gefasst haben und ich deshalb zum Teil auch keine Stellung dazu nehmen werde.
Wir haben während der Vorberatung auch zwei Mitberichte erhalten. Die BaK hat einen Mitbericht gemacht und verschiedene Antragsideen eingebracht. Gewisse Dinge konnten wir übernehmen. Bei gewissen Dingen zeigte sich, dass sie innerhalb der Kommission kontrovers diskutiert wurden. Deshalb verzichteten wir aus den vorhin genannten Gründen jeweils auf einen Antrag.
Ein Thema der BaK war zum Beispiel die Frage, ob die Eignerstrategie dem Grossen Rat vorgelegt werden soll. Ja, da könnte man jetzt argumentieren, dass das eine gute Idee sei, dann hätte der Grosse Rat doch noch etwas in den Fingern und könnte handfest unterstreichen, wo er mitreden will. Die kritischen Stimmen in der GPK waren aber der Meinung, dass der Zweck der BLS-Beteiligung im Gesetz so genau wie möglich definiert werden soll, die Eignerstrategie aber ein Instrument des Regierungsrates bleiben soll.
Der zweite Mitbericht kam von der FiKo. Sie orientierte sich an unserer Vernehmlassungsstellungnahme. Im Auswertungsbericht konnten wir lesen, und das hat sie festgehalten, dass sie die Haltung der GPK zum BLS-Gesetz vollumfänglich teilt. Sie hat uns aber ermutigt, eben einen Nachtrag zum Vortrag zu machen.
Die Finanzkommission brachte dann noch die Idee ein und machte den Vorschlag – das erwähne ich namentlich auch, weil es einen Streit um das PwC-Gutachten gab, das die BLS AG der GPK nicht herausgeben wollte –, ein Streitbeilegungsverfahren ins Gesetz einzubauen. Das ist sicher eine gute Idee. Wir in der GPK waren aber eher skeptisch. Auf der einen Seite sagen wir, es ist nicht unbedingt von Vorteil, wenn politische Verfahren dann eben zuletzt auf rechtlichem Weg bestritten oder bereinigt werden. Auf der anderen Seite könnte ein solches Verfahren gerade den gegenteiligen Effekt haben, indem diese Unternehmungen danach Unterlagen präventiv gar nicht mehr herausgeben und man zuletzt für jedes Gutachten das Streitschlichtungsverfahren einführen muss.
Zum Schluss möchte ich der zuständigen Direktion danken, dass sie Nachsicht hatte, wenn wir irgendeinen Verfahrensschritt der Gesetzesberatung nicht gerade auf dem Radar hatten. Danken möchten wir der BVD auch, dass sie trotz engen Fristen immer sehr rasch Antworten und Stellungnahmen lieferte und in der Detailberatung konstruktiv mithalf und Vorschläge und Änderungen einbrachte und schlussendlich jetzt doch auch einige Anliegen der GPK unterstützt. Danken möchte ich auch dem Grossen Rat, der hoffentlich Verständnis dafür hat, dass wir ein Gesetz nach unseren Gepflogenheiten vorberaten haben. Danken möchte ich natürlich auch der FiKo und der BaK für ihre wertvollen Inputs. Und schliesslich möchte ich noch allen meinen Kolleginnen und Kollegen der GPK danken. Es war eine grosse, ungewöhnliche Arbeit, und wir haben das gern auf uns genommen.
Aus all diesen Gründen beantragt die Kommission, wie schon erwähnt, dass man auf dieses Gesetz eintritt und die Beratung in Angriff nimmt. Danke.