Tom Berger · FDP.Die Liberalen
Tom Berger (FDP) für die Fraktion: Eins vorneweg: Unsere Fraktion hat bei dem Vorstoss Stimmfreigabe beschlossen. Würde der Vorstoss in ein Postulat gewandelt werden, gäbe es von uns mehr Ja-Stimmen, als wenn an der Motion festgehalten wird. Klar ist Gewalt an und um Sportveranstaltungen in jeder Form zu verurteilen. Die hohen Kosten, die die Sicherheitsmassnahmen rund um Fussballspiele verursachen, sowie die Einschränkungen, die die unbeteiligte Bevölkerung rund um die Stadien auf sich nehmen muss, sind nicht verhältnismässig und sind vor allem ein riesengrosses gesamtgesellschaftliches Ärgernis. Wir führen heute Abend aber keine Grundsatzdebatte über die Gewalt. Wir führen keine Grundsatzdebatte über das gesamtgesellschaftliche Problem von Gewalt und auch nicht über Gewalt im Sport als Ganzes. Und meine Redezeit würde auch nicht ausreichen, um die vielfältigen Gründe, wieso es zu Gewalt kommen kann, aufzugreifen. Natürlich wäre es richtig und wichtig, auch über diese zu diskutieren. Aber heute Abend müssen wir uns halt einfach auf den Vorstoss beschränken. Liebe Einreichende, lieber David, du hast vorhin die Forderung aus der Motion, noch einmal im Wortlaut vorgelesen. Auch ich habe dort noch einmal etwas herausgegriffen und, auch wenn ich den Vorstoss selber unterschrieben habe, muss ich sagen, ich finde es schon schade, dass er leider eben sehr schludrig ausformuliert worden ist. Und ich kann euch auch erklären, warum. Dieser Vorstoss fordert nämlich ganz wörtlich, wie es vorhin gerade vorgelesen wurde, dass es keine Kollektivstrafen gegen Zuschauende geben darf, wenn ausserhalb von Spielstätten etwas passiert ist. Das führt aber zur Frage, was ist eigentlich eine Kollektivstrafe? Ihr müsst nicht einmal studiert haben, um zu verstehen, dass beispielsweise die Sperrung der Papiermühlestrasse vor und nach einem Spiel eine Kollektivstrafe darstellt. Die Match-Besuchenden auf Seiten von YB werden gehindert, auf diesem Weg das Stadion zu verlassen. Die Anwohnenden im Quartier können sich zu dieser Zeit nicht frei im öffentlichen Raum bewegen. Würden wir also diese Motion wortwörtlich so umsetzen, könnte man nicht einmal mehr so etwas realisieren. Nur zeigt dieses Beispiel, dass es durchaus sinnvolle Massnahmen gibt, um Gewalt an Sportveranstaltungen präventiv entgegenzuwirken. Und diese Massnahme ist, wie gesagt, sogar grossmehrheitlich gesellschaftlich akzeptiert. Warum sperrt man die Strasse? Damit die Heim- und Gastfans nicht aufeinandertreffen können. Wie gesagt, eine präventiv wirkende Massnahme. Zwischen den Fans des FC St. Gallen und den Fans des FC Luzern hat sich in letzter Zeit eine Rivalität hinaufgeschaukelt, die zuletzt in mehrere, sehr gewalttätige und heftige Eskalationen gemündet ist. Als Folge dieser schweren Ausschreitungen hat die Liga beschlossen, dass in den Spielen dieser Teams in der laufenden Meisterschaftssaison die jeweiligen Gastsektoren geschlossen werden. Diese Massnahme ist klar präventiv. Man will verhindern, dass 2 verfeindete Fanlager aufeinandertreffen, bis sich die Gemüter abgekühlt haben. Ob es funktioniert hat – nein, es hat nicht funktioniert. Aber das ist ein Beispiel, wie eine Sektorensperrung basierend auf dem aktuell gültigen Hooligan-Konkordat rechtlich korrekt begründet werden kann. Aber jetzt kommen wir zur Situation von YB. Für das Auswärtsspiel gegen GC im Oktober 2023 sind wie häufig mehrere 100 Berner Fans mit dem Zug an den Bahnhof Altstetten angereist. Dort kam es zu schweren Ausschreitungen und Angriffen auf die Zürcher Stadtpolizei, die wirklich in aller Form zu verurteilen sind. Noch grausiger ist, dass ein Buschauffeur der VBZ an Leib und Leben bedroht wurde. Eine solche niederträchtige Tat ist durch nichts zu entschuldigen und die Täter gehören mit aller Härte des Gesetzes bestraft und zur Rechenschaft gezogen. Aber jetzt kommt das grosse Aber. Was war die Folge dieser Ausschreitungen im Oktober 2023 in Zürich? Man hat, weil per Zufall der Gegner wieder GC hiess, 4 Monate später, am 20. Januar 2024, den gesamten Heimsektor vom BSC YB geschlossen. In diesem Moment kann diese Massnahme nicht mehr als Prävention bezeichnet werden. Das ist in diesem Moment eine rein repressive Massnahme. Es hat keine Gefahrenlage geben, bei der man davon ausgehen musste, dass es an diesem 20. Januar 2024 beim Heimspiel von YB gegen GC zu einer Auseinandersetzung kommt. Diese Massnahme war, wie gesagt, rein repressiv. Und das entspricht nicht dem aktuell gültigen Hooligan-Konkordat. Das muss man eigentlich ganz klar sagen. Man muss auch ganz klar sagen, dass die wenigsten der 3’000 Abobesitzer*innen, die in der sogenannten Ostkurve stehen, im Oktober 2023 in Zürich waren. Die allermeisten der Leute, die in Zürich waren, haben sich an gar nichts beteiligt. Die meisten von denen haben nicht einmal mitbekommen, dass etwas gewesen ist, geschweige denn sind diese in dem Bus gewesen, wo die schwere Ausschreitung passiert ist. Es ist also wirklich enorm unklar, welche präventive Wirkung man sich nachher erhofft, wenn man 3 Monate oder 4 Monate später solch eine Sektorensperrung verhängt.
Im Unterschied zum vorher erwähnten Beispiel mit der Fan-Rivalität zwischen St. Gallen und Luzern gibt es zwischen den Fans von YB und den GC-Fans nämlich keine Rivalität. Von Seiten der Behörden wird also eine grosse Anzahl Personen kollektiv als Gefahr betrachtet, nur weil diese Personen eine Saisonkarte für einen spezifischen Sektor in einem Fussballstadion hat. Es ist juristisch umstritten, ob diese Massnahme, wie gesagt, den präventiven Charakter des Hooligan-Konkordats eingehalten hat beziehungsweise gehe ich hier und jetzt so weit, zu sagen, dass sie das eben nicht hat.
Jetzt kommt eine Aussage, die recht wichtig ist, und man läuft Gefahr, dass sie falsch verstanden wird. Aber ich kann sie kurz erklären. Eine staatliche Massnahme, wie eine solche Auflage bei einer Bewilligung, kann nur ihre Wirkung erzielen, wenn sie von den betroffenen Personen grundsätzlich als legitim erachtet wird. Es klingt im ersten Moment sehr speziell, dass auch Fussballfans eine Massnahme als legitim betrachten können müssen. Aber der Punkt ist der, und das hat vorhin David Böhner schon gesagt, dass, wenn das nicht der Fall ist, wenn die Massnahme nicht als legitim angeschaut wird, läuft man Gefahr, und zwar grosse Gefahr, dass man die Situation eher verschlechtert. Eine als illegitim wahrgenommene Aktion oder Massnahme führt zwangsläufig zu einer Gegenreaktion. Und das ist nicht irgendeine Behauptung out of the Blue, das ist der evidenzbasierte Stand der Forschung.
Ein Teil aus unserer Fraktion wird diesem Vorstoss zustimmen. Man begrüsst es, dass die YB-Fans trotzdem die Möglichkeit erhalten haben zu reflektieren, was in Zürich passiert ist. Man begrüsst, dass das eine Lehre ist für die Fans, die halt effektiv in Zürich zu dieser Aktion beigetragen haben, und man erhofft sich, dass der Grossteil dieser 3’000 Leute, die sehr anständig sind, sich nachher entsprechend gegen die Chaoten in den eigenen Reihen zur Wehr setzen. Das sind diejenigen Leute, die wie gesagt den Vorstoss sowohl als Motion als auch als Postulat ablehnen werden, und entsprechend ist das auch der Grund, weshalb wir Stimmfreigabe beschlossen haben. In einem Punkt ist sich unsere Fraktion aber sehr einig. Gewalt darf in unserer Gesellschaft nie und nirgends toleriert werden. Angriffe auf unbeteiligte Personen auf Polizist*innen oder eben auf VBZ-Buschauffeure verurteilen wir auf das Schärfste, auch wenn die Zahl der Vorfälle rund um Sportveranstaltungen rückläufig ist. Es gibt immer noch zu viele Ausschreitungen und Sachbeschädigungen. Wir verlangen und fordern ein, dass die Täter identifiziert und verurteilt werden können.
Wir müssen uns aber genauso eingestehen, dass es für sehr komplexe gesellschaftliche Probleme nicht immer eine einfache Lösung geben kann, und dass es manchmal Geduld braucht, bis Ansätze wie zum Beispiel die Fanarbeit ihre Wirkung erzielen können. Es braucht die präventiven Ansätze, es braucht individuelle Repression statt Kollektivstrafen und es braucht einen auf Dialog basierte Herangehensweise mit engen Absprachen unter allen Akteurinnen und Akteuren.
Apropos Fanarbeit: an dieser Stelle möchte ich mich dem Votum von David Böhner anschliessen. Man muss einfach auch mal deutlich sagen, dass die Aussage, dass die Clubs nichts oder zu wenig machen, zumindest beim BSC YB so einfach nicht stimmt. Der BSC YB ist enorm bemüht, einen Teil zur Lösung des Problems beizutragen. An dieser Stelle auch ein grosser Dank an die Berner Fanarbeit für ihre wichtige und wertvolle Arbeit. Und einen Satz kann ich mir hier an diesem Mikrofon zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht verkneifen: "Giele dort im Wankdorf draussen, behaltet den Kübel in Bern."