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Florence Pärli Schmid · Jungfreisinnige

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Municipio (BE)14 nov 2024Florence Pärli Schmid (JF) für die Fraktion

Florence Pärli Schmid (JF) für die Fraktion: Ich kann mich Corina Liebi gerade ein bisschen anschliessen. Die Fraktion FDP/JF anerkennt, dass die Vermietung von Privatwohnungen an Touristen eine Herausforderung sein kann. Sie kann einen sonst schon knappen Wohnungsmarkt noch mehr verknappen. Sie kann Emissionen wie Lärm auslösen. Und sie kann einen unfairen Wettbewerb verursachen, wenn private Vermieterinnen und Vermieter einfachere Konditionen als das Hotelgewerbe haben, auch wenn diese einfacheren Konditionen meistens schlicht illegal sind, zum Beispiel wenn Private vergessen, den Mietertrag bei der Steuer zu deklarieren oder von den Gästen eine Kurtaxe zu erheben oder eben keine erheben. Zu viel Vermietung und zu viel Airbnb verträgt eine Stadt beziehungsweise ihre Bevölkerung also nicht. Aus der Sicht der Fraktion FDP/JF soll es aber möglich sein, seine Wohnung während der Ferien oder auch wenn man beispielsweise einen längeren Spitalaufenthalt etc. hat, weiterhin zu vermieten. Gemäss den Erhebungen der Stadt wird das zurzeit in der Stadt Bern genauso praktiziert. Ein systematisches und langfristiges Vermieten von Wohnraum durch Private an Touristen passiert sehr selten im Moment. Also wir haben es vorher auch von Corina Liebi gehört: Es besteht schlicht kein Handlungsbedarf. Das würde eigentlich auch für die Untere Altstadt gelten, für die jetzt schon eine Einschränkung von Airbnb beschlossen wurde. In der Unteren Altstadt hat die ständige Wohnbevölkerung zugenommen und nicht abgenommen. Eine Verdrängung von Wohnraum durch Airbnb und Co gibt es offensichtlich auch in der Altstadt nicht.

"Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen", das hat Montesquieu gesagt, und dasselbe gilt auch, wenn es darum geht, der Verwaltung zusätzlichen Aufwand aufzuerlegen. Die Entwicklung von Kurzzeitvermietungen wird schon durch die Verwaltung beobachtet und jeweils ausgewertet. Also sind Punkt 1 und 2 der Motion nicht nötig. Eine allfällige Neuausarbeitung der Bauordnung zur Eindämmung von Kurzzeitvermietungen kann ins Auge gefasst werden, wenn Handlungsbedarf besteht. Das ist zurzeit nicht der Fall. Überlassen wir der Verwaltung das Ermessen, einen entsprechenden Vorschlag zu machen, sobald dies basierend auf ihren Erhebungen eventuell notwendig wird! Dafür braucht es keine Motion im Nacken. Folglich ist auch Punkt 3 der Motion unnötig. Noch eine Replik an Lena Allenspach betreffend den HEV: Der HEV hat die Entscheidung zur Einschränkung der Vermietung von Wohnungen in der Altstadt angefochten, weil er der Meinung ist, dass die angedachte gesetzliche Grundlage gegen die Verfassung verstösst. Ihm ist wichtig, dass gerade so eine wichtige Frage wie die Drittvermietung nicht in einem Gemauschel geregelt ist.

Zusammengefasst lehnt die Fraktion FDP/JF diese Motion ab.

Trascrizione
bern.recapp.ch
Istituzione
Municipio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0