Intervento
Ich möchte aber noch ein paar Worte sagen zur Planungserklärung 3.7.1. (c) betreffend die Geschäftsstelle Digitale Verwaltung. Es geht nicht nur um eine Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger. Das neue Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) verpflichtet den Kanton und die Gemeinden, Leistungen digital anzubieten. Eine effiziente Koordination der kantonalen Vorhaben und die laufende Zusammenarbeit mit den Gemeinden und auf Bundesebene verlangen nach entsprechenden Ressourcen bei der Geschäftsstelle. Deshalb möchte der Regierungsrat an der Schaffung einer zusätzlichen, unbefristete Stelle in der Geschäftsstelle Digitale Verwaltung festhalten und bittet Sie, die Planungserklärung 3.7.1. (c) abzulehnen. Merci.