Christoph Bärlocher
- Partito
- Alleanza del Centro
- Gruppo parlamentare
- Die Mitte-EVP-Fraktion 2024/2028
- Parlamento
- Consiglio cantonale (SG)
- Circondario elettorale
- St.Gallen
- Pagina del Parlamento
- Profilo ufficiale
- Sesso
- Maschile
- Professione
- Bauunternehmer
- Lingua
- Tedesco
- cb@baerlocher-bau.ch
- Organo d'origine
- SG
- Fonte aggiornata
- 28.01.2026
- Record aggiornato
- 17.09.2026
- Prima importazione
- 14.08.2025
- JaConsiglio cantonaleNachtrag zum Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (Digitales Meldewesen sowie Abschaffung des Heimatscheins und des Heimatausweises) (Gesetzgebungsgeschäft)Esito: 114 Sì · 0 No · 0 Ast. · 6 Assente
- NeinConsiglio cantonaleXIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Massnahmenpaket erste Lebensjahre) [Titel der Botschaft: Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung] (Gesetzgebungsgeschäft)Esito: 16 Sì · 98 No · 0 Ast. · 5 Assente
- NeinConsiglio cantonaleNachtrag zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Titel der Botschaft: Entlastungspaket 2026: Sammelvorlage II) (Gesetzgebungsgeschäft)Esito: 33 Sì · 78 No · 3 Ast. · 6 Assente
- JaConsiglio cantonaleNachtrag zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Titel der Botschaft: Entlastungspaket 2026: Sammelvorlage II) (Gesetzgebungsgeschäft)Esito: 74 Sì · 40 No · 0 Ast. · 6 Assente
- JaConsiglio cantonaleII. Nachtrag zum Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung (Titel der Botschaft: Entlastungspaket 2026: Sammelvorlage II) (Gesetzgebungsgeschäft)Esito: 94 Sì · 18 No · 1 Ast. · 7 Assente
- —Consiglio cantonale
- —Consiglio cantonale
- —Consiglio cantonale
- —Consiglio cantonale
- —Consiglio cantonale
Nessun badge d'accesso rilasciato.
- Intervento
- Intervento
- InterventoInterventoMitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
Bärlocher-Eggersriet (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.
Es scheint, dass die Steuerbeamten des Bundes auf der Suche nach möglichen neuen Finanzierungsquellen sind. Die Abzugsmöglichkeit von Säule-3a-Beiträgen bei Grenzgängern zu sistieren, ist dabei aber der falsche Ansatz. Zu Schulthess-Grabs: Das ist keine neue Möglichkeit von Steuerentlastungen. Das ist eine 40-jährige, gängige Praxis, die jetzt auf einmal geändert werden soll ohne rechtliche Veränderungen. Zudem ist es eine freiwillige mögliche Altersvorsorge, die nicht bestraft werden soll.
In der beruflichen Vorsorge besteht mit dem Fürstentum Liechtenstein praktisch volle Freizügigkeit. Die AHV-Systeme und auch die Vorsorgeeinrichtungen sind ähnlich. Ein Austausch der Gelder an die jeweiligen Sozialsysteme oder Vorsorgeeinrichtungen ist problemlos möglich. Zudem wird aus steuerlicher Hinsicht der Lohn von Personen mit einer privatrechtlichen Anstellung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Schweiz besteuert. Folglich sollten auch Abzüge in der Schweiz getätigt werden können, wie es inländische Fachkräfte auch machen können. Zudem sollte man die freiwillige Altersvorsorge nicht bestrafen, denn das rächt sich in der Zukunft.
- InterventoInterventoMitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
Bärlocher-Eggersriet (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident des städtischen Hauseigentümerverbands und auch sonst in baulichen Belangen unterwegs.
Das wichtigste Anliegen ist, dass mit dem IV. Nachtrag ein drohender Planungsstillstand für das Erlassen von Sondernutzungsplänen bei Gemeinden mit laufenden Ortsplanungsrevisionen verhindert wird. Der vorgelegte Entwurf mit dem mehrgleisigen Lösungsansatz bringt unserer Ansicht nach eine rechtssichere Lösung. Es gibt bei der Möglichkeit, einen Sondernutzungsplan zu genehmigen, einen möglichst kleinen Unterbruch. Es handelt sich um einen Instrumentenmix, der die Ausdehnung der altrechtlichen Regelung gewährleistet – die Gewährleistung vom parallelen Vorgehen im alten und neuen Recht –, und die frühere Inkraftsetzung der neurechtlichen Regelung. Das sollte helfen, einen Planungsstillstand möglichst zu verhindern. Das neue Abstellen des Wechsels auf den neuen Zeitpunkt, zwar zur jeweiligen Genehmigung des neuen Rahmennutzungsplans, ist nach Aussage des Amtes die rechtssicherste und am besten planbare Variante.
Wie die anderen Fraktionen unterstützen wir die Anpassung der Fristen für die Einführung des neuen Rahmennutzungsplans auf zwei Jahre und nicht, wie von der Regierung beabsichtigt, auf drei Jahre. Wir anerkennen, dass die notwendigen Ressourcen überall am Anschlag sowie die Planungen langwierig und kompliziert sind. Darüber hinaus kann den Gemeinden auch nicht vorgeworfen werden, sie würden nichts unternehmen. 72 Gemeinden haben die Vorprüfung erreicht, sind aber noch nicht so weit, dass die Auflage erfolgen kann. Dennoch muss es möglich sein, dass alle Gemeinden möglichst schnell in der neuen gesetzlichen Welt ankommen und es kantonal bei den Zonen- und Baureglementen zu keinem Flickenteppich kommt. Daher begrüssen wir die Verlängerung auf zwei Jahre mit einer möglichen Verlängerung um ein Jahr.
- InterpellationErstunterzeichner/-inFestlegung des GewässerraumsN. 51.25.109
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- InterpellationBeteiligungHandelsregisteramt - lange WartezeitenN. 51.19.69
- Vorberatende Kommission
- Mitglieddal 14.09.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitglieddal 02.03.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitglied01.12.2025 – 03.03.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitglied15.09.2025 – 03.12.2025
- Ständige Kommission
Immagini(2)
- Versione 101.01.2025 – 04.10.2025
- Versione 204.10.2025 – 31.12.2199
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0