Vai al contenuto principale
TM
lic. iur.

Thomas Müller

Ex membro
Unione democratica di centro
Consiglio cantonaleSan Gallo

Mandato
Partito
Unione democratica di centroFonte: SVP
Circondario elettorale
San Gallo
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Nato/a il
1. Dezember 1952
Lingua
Tedesco
Attivo anche in
Svizzera
Unione democratica di centro· San GalloEx
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q119997
Organo d'origine
SG
Fonte aggiornata
01.08.2019
Record aggiornato
24.05.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(13637)
  1. Si
    Svizzera
    Esito: 99 · 69 No · 10 Ast. · 22 Assente
  2. Si
  3. Si
  4. Non ha partecipato al voto
    Svizzera
    Esito: 126 · 67 No · 2 Ast. · 4 Assente
  5. No
Badge d'accesso

Nessun badge d'accesso rilasciato.

Interventi(173)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Frau Kollegin Semadeni, wer soll im Kanton Graubünden in den Erhalt der Wasserkraft investieren? Sind die Bündner Gemeinden in der Lage, die Wasserkraft auf dem Kantonsgebiet zu erhalten, wenn sich die Stromproduzenten über den Heimfall von diesen Kraftwerken trennen, weil sich Investitionen schlicht nicht mehr lohnen?

    Und zum Schluss, Frau Semadeni, sagen Sie den Leuten doch ehrlich: Sind Sie mit Ihren Forderungen gegen die Wasserkraft?

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Herr Kollege Müller-Altermatt, Sie haben vom Zielkonflikt zwischen Landschaftsschutz und Stromproduktion gesprochen. Seien Sie ehrlich, und sagen Sie der Schweizer Bevölkerung, dass Sie gegen den Ausbau der Wasserkraft sind. Ich bin in zwei Verwaltungsräten von Unternehmen der Stromproduktion. Ich kann Ihnen sagen: (Interruzione della presidente: La domanda!) Es lohnt sich heute in diesen Verwaltungsräten nicht einmal mehr, Planungskosten zu sprechen, weil die Vorgaben und Vorschriften so streng sind, dass die Chance, bauen zu können, sehr klein wird.

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Herr Bundesrat Maurer, ich stelle Ihnen die gleiche Frage wie Herrn Ritter: Wie kommt der Bundesrat dazu, ausgerechnet von Aserbaidschan zu sagen, dass es alle rechtsstaatlichen Auflagen erfülle, wenn ausgerechnet Aserbaidschan im Zentrum sämtlicher Korruptionsfälle im Europarat gestanden hat, und zwar die Politik, der Staat, nicht Private?

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Herr Kollege Ritter, ich teile Ihre Bedenken, aber ich habe eine Frage: Wie kommen Sie dazu, ausgerechnet Aserbaidschan als Staat zu bezeichnen, der alle rechtsstaatlichen Auflagen erfüllt? Um Ihnen die Antwort zu erleichtern: Im Europarat stand Aserbaidschan im Zentrum aller Korruptionsfälle, und zwar der Staat, die Politik, und nicht die Privaten.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Die Finanzkommission hat das Geschäft nur nach finanzpolitischen Gesichtspunkten vorberaten. Zusätzlich zur Botschaft des Bundesrates lag ihr auch der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 22. November 2018 vor.

    Die 3.[NB]Rhonekorrektion ist das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz, ein Generationenprojekt, das sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt. Bauherren sind die Kantone Wallis und Waadt. Sie sind für die Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualität verantwortlich. Der Bund leistet auf der Grundlage des Subventionsgesetzes und des Wasserbaugesetzes finanzielle Beiträge. Subventionsbehörde ist das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Es prüft die einzelnen Hochwasserschutzprojekte und legt die Bundesbeiträge fest. Zahlungen erfolgen erst, wenn der betreffende Kanton die Rechnung für abgeschlossene Arbeiten vorlegt. Bezahlt wird über den jährlichen Investitionskredit Hochwasserschutz des[NB]Bafu.

    Die Umsetzung und Finanzierung der 3.[NB]Rhonekorrektion erfolgt in drei Etappen. Für die als prioritär beurteilten Hochwasserschutzmassnahmen der ersten Etappe hat das Parlament im Dezember 2009 einen Rahmenkredit von 169 Millionen Franken beschlossen, der dieses Jahr ausläuft. Die abgeltungsberechtigten Kosten der zweiten Etappe von 2020 bis 2039 werden auf 1,6 Milliarden Franken veranschlagt. Den vom Bundesrat beantragten Gesamtkredit für die Bundesbeiträge braucht es, um den Kantonen Wallis und Waadt die Beiträge für die zweite Etappe zusichern zu können. Der Gesamtkredit von 1,02 Milliarden Franken ist in sieben Verpflichtungskredite aufgeteilt.

    Mit der heutigen Vorlage werden die Beitragsleistungen des Bundes an die 3.[NB]Rhonekorrektion nicht abgeschlossen sein. Ab dem Jahre 2040 werden weitere Hochwasserschutzprojekte in der Grössenordnung von 1,7 Milliarden Franken anfallen, die Beitragsleistungen des Bundes von etwa 900 Millionen Franken auslösen werden.

    Gestützt auf den Bericht der Finanzkontrolle, geht die Finanzkommission davon aus, dass das in der Botschaft des Bundesrates erwähnte Hochwasserschadenpotenzial von 10 Milliarden Franken nachvollziehbar ist, vermutlich heute sogar höher liegt. Die Finanzkommission geht deshalb mit der Finanzkontrolle davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit der 3.[NB]Rhonekorrektion mit Gesamtkosten von 3,6 Milliarden Franken auch für die Zukunft gesichert ist.

    Die Finanzkommission hat die Empfehlung der Finanzkontrolle übernommen, die auf 3,6 Milliarden Franken geschätzten Gesamtkosten zu überprüfen, weil sich die aktuelle Berechnung einzig auf wasserbauliche Eingriffe beschränkt, die nur etwa die Hälfte der voraussichtlichen Kosten ausmachen. Für die andere Hälfte besteht Klärungsbedarf, insbesondere auch im Hinblick auf allfällige Beiträge des Bundes, beispielsweise an Altlastensanierungen von Böden oder aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.

    Die Finanzkommission weist darauf hin, dass die heute erkennbaren Ausgaben zulasten des Investitionskredits Hochwasserschutz in den nächsten zwanzig Jahren mit den heutigen Mitteln nicht gedeckt sein werden. Die heute jährlich eingestellten 120 Millionen Franken werden - unter Berücksichtigung aller anfallenden Projekte - auf gegen 200 Millionen Franken pro Jahr ansteigen.

    Der Bundesrat stellt in der Botschaft den Antrag auf Erhöhung finanzieller Mittel in Aussicht; das ist eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit ist es, die zeitliche Abfolge von Bundesbeiträgen an Hochwasserschutzprojekte so zu steuern, dass sie mit den jährlichen Tranchen des Investitionskredites zu bewältigen sind.

    Zum Schluss noch ein Hinweis: Die Finanzkommission legt Wert darauf, dass die Empfehlungen der Finanzkontrolle bei der Umsetzung der 3.[NB]Rhonekorrektion wirklich beachtet werden. Dazu gehört auch, dass sich die fachlichen Vorgaben der einzelnen Bundesämter nicht länger widersprechen, beispielsweise Wasserbau, Landschaftsschutz, Verkehrsinfrastruktur. Solche unterschiedlichen Vorgaben des Bundes erschweren das Projekt und sind Kostentreiber. [PAGE 1385]

Contributi(712)
Appartenenze(15)

Immagini(1)

  • Versione 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0