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TZ

Tanja Zschokke

Attivo
I VerdiSP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
Consiglio cantonaleSee-Gaster

Mandato
Partito
I VerdiFonte: GRÜNE
Gruppo parlamentare
SP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
Circondario elettorale
See-Gaster
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Femminile
Nato/a il
1. Januar 1965
Professione
Landschaftsarchitektin
Lingua
Tedesco
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q117029083
Organo d'origine
SG
Fonte aggiornata
07.09.2026
Record aggiornato
17.09.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(441)
  1. Nein
    Consiglio cantonale
    Gesetz über das Militärwesen (Gesetzgebungsgeschäft)
    Esito: 87 Sì · 27 No · 0 Ast. · 6 Assente
  2. Nein
  3. Ja
  4. Nein
  5. Nein
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Interventi(11)
  1. Intervento
    Intervento
    Mitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
  2. Intervento
    Intervento
    Mitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
  3. Intervento
    Intervento
    Mitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
  4. Intervento
    Intervento
    Mitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
  5. Intervento
    Intervento
    Mitglied des KantonsratesConsiglio cantonale

    Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen von Wyss-Vilters-Wangs / Zschokke-Rapperswil-Jona): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

    Mit dem von der Bevölkerung angenommenen Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (SR 814.310; abgekürzt KIG) und dem daraus entstandenen Impulsprogramm des Bundes erhalten die Kantone höhere Beiträge für ihre Förderprogramme zum Umstieg auf erneuerbare Wärmegewinnung. Für das Jahr 2025 stand ein Gesamtbetrag von 38,5 Mio. Franken für den Ersatz von Öl-, Gas- und elektrischen Widerstandsheizungen durch erneuerbare Energiesysteme zur Verfügung. Diese Förderbeiträge konnten leider nicht restlos ausgeschöpft werden, obschon die beauftragte Energieagentur St.Gallen bereits im Jahr 2024 begonnen hat, potenzielle Anspruchsgruppen über die Förderprogramme zu informieren. Offenbar bedarf es für Planung und Umsetzung längerer Zeithorizonte. Für die restliche Laufzeit des Impulsprogramms sollte diese Diskrepanz ausgeräumt werden. So stellt sich die Frage, ob das Nichtausschöpfen der zur Verfügung gestellten Fördergelder nur der zu knappen Anlaufzeit geschuldet ist oder auch systembedingte Verzögerungen verantwortlich gemacht werden müssen. Allenfalls müsste die Kommunikation über die Förderbeiträge bei den Gemeinden verstärkt werden, sodass auch Liegenschaftsbesitzer und Liegenschaftsbesitzerinnen ohne konkrete Erneuerungsabsichten über allfällige Beitragszahlungen informiert sind und so Anreize zum Umstieg geschaffen werden.

    Die Wirkung und Effektivität des Impulsprogramms des Bundes und der kantonalen Förderprogramme werden mit den Antworten der Regierung leider nicht wirklich verdeutlicht. Beim Heizungsersatz dominieren nach wie vor kurzfristige wirtschaftliche Überlegungen anstelle einer langfristig nachhaltigen Perspektive mit erneuerbaren Energieträgern. Wünschenswert wäre eine jährliche Wirkungsauswertung der Förderprogramme. Darin aufzulisten wären die eingestellten Fördergelder, die Anzahl bewilligter Projekte und deren Kennzahlen sowie Energieeffizienzgewinne und letztlich die damit verbundenen CO2-Einsparungen. Schliesslich muss der Kanton einen steileren Absenkpfad verfolgen, um die nationalen Vorgaben zur Minderung von Treibhausgasemissionen einzuhalten.

Contributi(26)
Appartenenze(25)

Immagini(3)

  • Versione 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versione 2
    04.10.2025
  • Versione 3
    04.10.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0