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EA

Emanuel Amrein

Attivo
Partito Socialista
MunicipioII - Länggasse-Felsenau

Mandato
Partito
Partito SocialistaFonte: Sozialdemokratische Partei
Parlamento
Municipio (BE)
Circondario elettorale
II - Länggasse-Felsenau
Numero di seggio
168
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Nato/a il
1975
Professione
lic. phil. / Generalsekretär
Lingua
Tedesco
Riferimenti e fonte
Organo d'origine
351
Record aggiornato
26.08.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(1567)
  1. Ja
  2. Enthalten
    Municipio
    Esito: 33 · 8 No · 26 Ast. · 12 Assente
  3. Ja
  4. Abwesend
  5. Ja
Relazioni d'interesse(6)
Badge d'accesso

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Interventi(17)
  1. Intervento
    MitgliedMunicipio
    Trattanda 15: Energie Wasser Bern (ewb); Überarbeitung Eignerstrategie 2025
  2. Intervento
    MitgliedMunicipio
    Trattanda 12: Motion Reto Nause (CVP)/Christian Wasserfallen (JF)/Ueli Stückelberger (GFL): Zur Verwirklichung von E-Government und bürgernaher Verwaltung in Bern; Abschreibung
  3. Intervento
    MitgliedMunicipio
    Trattanda 5: Interfraktionelles Postulat GB/JA!, AL/PdA (Ursina Anderegg/Anna Leissing, GB/David Böhner, AL): Erhöhte Strom- und Gastarife ewb: Jetzt braucht es soziale Abfederung für betroffene Haushalte sowie Gewerbetreibende und Vereine; Fristverlängerung

    Emanuel Amrein (SP) für die Fraktion: Ich halte das Votum für die SP-JUSO-Fraktion. Wir haben im Rat bereits mehrfach das Anliegen geäussert, dass Menschen mit knappem Budget unterstützt werden müssen, Menschen, die an der Armutsgrenze leben, die arbeiten und trotzdem prekär leben, Menschen, die eben noch keine Sozialhilfe erhalten und tagtäglich kämpfen, um ihre Situation zu verbessern und sich über Wasser zu halten. Ich erinnere hier an unser Postulat für Ergänzungsleistungen für Working Poor-Familien, das der Stadtrat letzten Juni genehmigt hat.

    Eine saftige Stromrechnung kann einen armutsbetroffenen Haushalt aus dem Gleichgewicht bringen. Nun drohen erneut solche Rechnungen. Die Energiepreise steigen. Wir kennen alle die geopolitische Lage. Das Anliegen ist entsprechend hochaktuell. Der Gemeinderat schreibt in seinem Bericht, dass ein Antragsmodell hochschwellig und mit hohen Verwaltungskosten verbunden ist. Diese Aussage ist erstaunlich. Ich kenne Stiftungen, die genau nach diesem Modell funktionieren und armutsbetroffene Menschen, das heisst, Menschen ausserhalb der Sozialhilfe, rasch, simpel und unbürokratisch unterstützen – und das noch mit einem sehr kleinen Verwaltungsaufwand. Prekäre Menschen sind durchaus fähig, ein Formular auszufüllen und ihre Einkommensverhältnisse zu deklarieren. Insbesondere, wenn es darum geht, Geld zu organisieren, würde ich behaupten, sind sie sogar geschickt. Hier versteckt sich der Gemeinderat hinter dem drohenden Bürokratiemonster, dass er andernorts nicht scheut oder sogar zur Tür hereinlässt. Man könnte auch mal einfach etwas Einfaches ausprobieren. Das Prekariat kennt keine Fristverlängerung. Die Fristverlängerung heisst dort Armut.

    Die SP-JUSO-Fraktion unterstützt den Antrag der SBK.

  4. Intervento
    Municipio
    Trattanda 10: Sichere und attraktive Velostationen: Einsatz von Videokameras in den städtischen Velostationen PostParc, Schanzenbrücke, Bollwerk, Milchgässli und Welle 7; Bewilligung
  5. Intervento
    MitgliedMunicipio
    Trattanda 10: Sichere und attraktive Velostationen: Einsatz von Videokameras in den städtischen Velostationen PostParc, Schanzenbrücke, Bollwerk, Milchgässli und Welle 7; Bewilligung

    Emanuel Amrein (SP), Einzelvotum: Ich halte das Votum für meine Kollegin Bernadette Häfliger. Wir haben eingangs gehört, sie kann heute nicht dabei sein, was sie sicher sehr ärgert, denn viele von euch wissen, dass Bernadette sich in den letzten Jahren sehr stark für den Schutz der Grundrechte eingesetzt hat, für Grundrechte eingesetzt hat und in dem Sinne gegen Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Und um das geht es hier heute. Ich versuche entsprechend das Geschäft mit der gleichen Bestimmtheit und dem gleichen Engagement zu halten. Es wird mir nicht gelingen, aber ich versuche es zumindest. Noch vorweg. Ich bin gegen die Videoüberwachung, ich bin gegen den Vorschlag des Gemeinderates und werde dem Antrag des GB, dem Antrag 4, zustimmen und gegen die Mehrheit meiner Fraktion in dieser Angelegenheit stimmen.
    Nun das Votum: Die Diskussion bei Überwachungen im öffentlichen Raum verkennt immer wieder, um was es eigentlich geht. Es geht nicht um Verbrechensbekämpfung und es geht auch nicht um Strafverfolgung. Dazu gibt es effizientere Mittel. Wir sprechen heute in erster Linie über einen Grundrechtseingriff, weshalb neben dem öffentlichen Interesse auch die Verhältnismässigkeit gegeben sein muss.

    Die Präsidentin bittet um Ruhe im Saal.

    Das Urteil, wann diese Voraussetzungen gegeben sind, muss auf einer juristischen Einschätzung basieren, da der Rahmen für Grundrechtseingriffe in der Verfassung gesetzt ist. Hier stellt sich tatsächlich die Frage, ob es gerechtfertigt wäre, Grundrechte einzuschränken, um ein Verbrechen zu verhindern. Diese Frage würden wahrscheinlich die meisten von uns mit Ja beantworten, weil daran ein öffentliches Interesse besteht. Aber können dann eigentlich mit einer Videoüberwachung Delikte überhaupt verhindert werden? Die Behauptung, das Abschalten der Videokameras in den Velostationen würde zu mehr Delikten führen, ist anekdotisch, also umgekehrt auch, das Einschalten der Videokameras würde zu weniger Delikten führen. Im Bericht des Gemeinderates sind denn auch keine Vorher/Nachher-Zahlen ausgewiesen. Die diesbezügliche Argumentation ist äusserst widersprüchlich. Ansonsten müsste man davon ausgehen, dass Velodiebe in Bern deutlich schlauer sind als Velofahrende. Erstere scheinen sofort zu realisieren, dass die nach wie vor installierten Kameras abgeschaltet sind, währenddem Velofahrende offensichtlich davon ausgehen, ihre Velos seien mit abgeschalteten Kameras in Velostationen besser geschützt als anderswo.

    Wissenschaftliche Studien belegen, dass Kameraüberwachungen keine präventive Wirkung zeigen. Es kann im Gegenteil dazu führen, dass wirkungsvolle Präventionsinstrumente vernachlässigt werden. Eine Studie der Berliner U-Bahnen, also in einer mit den Velostationen sehr vergleichbaren Situation, zeigt, dass die dort durchgeführten Videoüberwachungen gar nichts gebracht haben. Es konnten weder Verbrechen noch Vergehen verhindert werden.

    Eine andere Studie beschäftigt sich mit London, einer der meistüberwachten Städte der Welt. Das Fazit auch hier: Die Verbrechensrate sinkt trotz oder sogar wegen den vielen Kameras nicht. Somit kann ausgeschlossen werden, dass ein rechtlich geschütztes öffentliches Interesse an der Videoüberwachung besteht. Rein juristisch wäre damit die Frage geklärt und könnte die Diskussion hier beendet werden.

    Es geht bei der Überwachung mit Aufzeichnung in der Nacht auch nicht um den Schutz der Angestellten in dieser Velostation. Tatsächlich sind diese Mitarbeitenden ja eben während besagter Überwachung gar nicht anwesend. Sie können also auch nicht geschützt werden. Wir sprechen hier und heute also über ein Gefühl und müssen uns die Frage stellen, ob uns dieses Gefühl wert ist, den Grundrechtsschutz dafür zur Disposition zu stellen. Das Argument des unguten Gefühls rechtfertigt nun aber ganz sicher keinen Grundrechtseingriff, da damit das Prinzip der Verhältnismässigkeit im juristischen Sinn nicht erfüllt ist.

    Und damit diskutieren wir dann eine politische Frage und eine Frage der Haltung. Mir erscheint es nicht opportun, für ein Gefühl der Sicherheit eine Einschränkung der persönlichen Freiheit in Kauf zu nehmen, ohne damit wirklich Sicherheit zu schaffen. Die persönliche Freiheit als Möglichkeit der vernunftgeleiteten Selbstbestimmung will ich auch in einer digitalisierten Welt erhalten. Dieses Parlament fällt heute den Grundsatzentscheid, ob zukünftig der öffentliche Raum in der Stadt Bern videoüberwacht wird oder eben nicht. Ich würde es tatsächlich gar nicht nachvollziehen können, wenn ein linkes Parlament diesen Entscheid zu Ungunsten der Grundrechte, zu Ungunsten der persönlichen Freiheit fällen würde. Es ist für mich keine Option, dass wir im Zeitalter der hier unbeschränkten Überwachungsmöglichkeiten nach jahrelanger Diskussion den Grundrechtsschutz aufgeben, nur weil es sich beim ersten Entscheid, den der Stadtrat in dieser Frage zu fällen hat, um eine öffentliche Velostation und nicht um die Schützenmatte oder den Bahnhofplatz handelt.

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Immagini(2)

  • Versione 1
    01.01.2025 – 03.10.2025
  • Versione 2
    03.10.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0