Christine Wirz-von Planta
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- Liberal-Demokratische Partei
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- Femminile
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- 26. März 1944
- Wikidata
- Q100165441
- Organo d'origine
- CHE
- Fonte aggiornata
- 05.08.2026
- Record aggiornato
- 06.08.2026
- Prima importazione
- 14.08.2025
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- testo del discorsoSvizzera
In einem Punkt sind wir uns doch alle einig hier: Die angespannte Finanzsituation kann nur mit einem Wirtschaftswachstum verbessert werden. Dies verlangt natürlich eine konsequent auf Wachstum ausgerichtete Politik. Dazu gehören unter anderem optimale Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, und die Wirtschaft ist ihrerseits auf optimal ausgebildete Leute angewiesen. Das Entlastungsprogramm des Bundes ist in erster Linie auf das Kriterium der Opfersymmetrie ausgerichtet. Die Frage nach der Nachhaltigkeit und dem volkswirtschaftlichen [PAGE 1626] Nutzen der Ausgaben wird kaum gestellt, obwohl dies in Bezug auf die Ausgaben des Bundes für Bildung, Forschung und Technologie vordringlich wäre. Hier den Sparhebel anzusetzen, käme langfristig einem Entzug der Basis der Wirtschaft gleich, was wiederum, sehr vereinfacht gesagt, die Arbeitsplatzsituation und die internationale Konkurrenz unserer Bildungsinstitutionen und der Wirtschaft infrage stellen würde. Die Schweiz muss ihre besten Trümpfe in der Hand behalten und vermehren. Herr Beck hat es angetönt: So hat z. B. der Export im Hightech-Bereich ständig zugenommen und im Jahr 2002 29,6 Milliarden Franken eingebracht. Das entspricht einem Fünftel aller Exporte. Das ist Wirtschaftswachstum, und das geschieht auch dank bester Ausbildung in einem zukunftsorientierten Bereich.
Die Universitäten kämpfen, und die Universitätslandschaft ist im Umbruch. Die Universitäten bemühen sich, effizienter mit den vorhandenen Mitteln umzugehen. Eine Struktur jedoch, die im Umbruch ist, kostet. In den USA fliessen die finanziellen Mittel für die Universitäten fast zur Hälfte von privater Seite. Das wird in der Schweiz nie im gleichen Masse möglich sein. Ohne die nötigen finanziellen Mittel wird die Ausbildung Einbussen in Kauf nehmen müssen oder, um es auf einen einfacheren Nenner zu bringen: Hier bedeutet weniger Geld auch weniger Geist. Die Konsequenzen daraus können wir nicht verantworten, und die Kantone haben in Bezug auf die Einsparungen im Bildungsbereich ernsthafte Bedenken angemeldet. Das Entlastungsprogramm ist ja kein Sparprogramm, es ist doch simpel und einfach eine Umwälzung der Ausgaben zulasten der Kantone. Herr Bundesrat Villiger hat in seinem Eintretensvotum in Bezug auf die Ausgaben für die Bildung bemerkt, dass sie laufend leicht erhöht werden. Das stimmt, aber gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes ist der Anteil für Bildung, Forschung und Technologie gesunken, nicht gestiegen.
Auch der neue Finanzausgleich, mit welchem der Ausgleich der Zentrumsfunktionen angestrebt wird, greift noch lange nicht, besonders dann nicht, wenn der neue Finanzausgleich bereits heute von bestimmten Kreisen wieder infrage gestellt wird. Was wir uns heute am wenigsten leisten können, sind Massnahmen, die das Wirtschaftswachstum in irgendeiner Weise hemmen.
Aus all diesen Überlegungen bitten Sie die Liberalen dringend, dem Minderheitsantrag Beck zuzustimmen. Hier in diesem Saal haben wir uns schon einmal entschieden und haben damals die Latte sehr hoch gesetzt - bewusst hoch gesetzt. Wir haben weit blickend und sinnvoll entschieden, nicht zuletzt zugunsten unserer Jugendlichen. Mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag Beck bekräftigen wir unseren ersten Entschluss.
- testo del discorsoSvizzera
Ich skizziere gerne noch einmal die Ausgangslage, die wir hier im Nationalrat hatten: Über die Hälfte hier im Saal hat die Parlamentarische Initiative Triponez unterschrieben. Weit über die Hälfte des Rates will, dass jetzt endlich eine Mutterschaftsversicherung, die nicht eine eigentliche neue Sozialversicherung ist, zum Tragen kommt.
Die Frauen haben in die Erwerbsersatzkasse einbezahlt, die Lösung ist gerecht gegenüber all jenen, die einbezahlt, die solidarisch beigesteuert haben. Sie wird die Arbeitgebenden nicht viel mehr belasten, in gewissen Fällen wird sie sie sogar entlasten. Trotzdem wurde das Referendum von den männlichen Kollegen an meiner rechten Seite bereits angekündigt. Jeder weitere Antrag gefährdet die Vorlage und ist wirklich Wasser auf die Mühlen der Referendumsfreudigen. Die Vorlage sollte so schlank wie möglich gehalten werden. Sie darf einfach keine zusätzlichen Gegenargumente liefern.
Es geht nicht um die 2 Millionen Franken. Es geht um den Spatz in der Hand, wie es Kollegin Haller sehr deutlich gesagt hat. Manchmal wiegen 2 Millionen Franken als Argument enorm viel. Diese 2 Millionen Franken wollen wir hier nicht so einsetzen, dass deswegen eine ganze Vorlage, an der wir doch interessiert sind, kippen könnte.
Natürlich habe ich Verständnis für die Adoptiveltern. Natürlich haben auch die Adoptiveltern ein Bedürfnis danach, in den ersten Wochen das Verhältnis zu ihrem Kind richtig aufbauen zu können. Auch sie müssen und wollen sich an eine neue Situation gewöhnen. Nochmals: Das ist einfach nicht der springende Punkt. Es sind vielmehr taktische Überlegungen, die mich zu dieser Haltung führen. Meine Haltung entspricht jener der liberalen Fraktion, die ebenfalls dezidiert der Meinung ist, dass die Vorlage nur dann eine Chance hat, wenn sie sich so schlank wie möglich präsentiert.
Wir bitten Sie, in diesem Sinne zu stimmen.
- testo del discorso11ème révision de l'AVSN. 00.014Svizzera
Die soziale Abfederung bei frühzeitiger Pensionierung ist eigentlich ein Schritt in die falsche Richtung. Wir setzen damit grundsätzlich ein falsches Signal. Es ist nicht Aufgabe der Politik, und es ist auch überhaupt nicht in unserem Interesse, Frühpensionierungen mit einer solchen Massnahme weiter zu fördern. Der Anteil an Frühpensionierten beträgt bei den Männern heute bereits 35 Prozent; das ist zu viel - ausgenommen natürlich bei den Berufen, die wirklich körperlich belastend sind. Wir kennen die demographische Entwicklung: höhere Lebenserwartung und niedrige Geburtenrate. Wir sollten dem wirklich Rechnung tragen.
Auch eine soziale Abfederung von Frühpensionierten wird nicht vermeiden helfen, dass weiterhin der "blaue Weg" in die IV beschritten wird. Die diesbezüglich äusserst alarmierenden Zahlen sind momentan einer Studie zu entnehmen, und sie stehen übrigens in allen Zeitungen. Dass die IV noch schlechter dasteht als die AHV, ist auch ein offenes Geheimnis. 400 Millionen Franken werden für die soziale Abfederung vorgesehen. Die Diskussion wird sich bei der Frage der zusätzlichen Mehrwertsteuerprozente für die Finanzierung der AHV wieder entfachen, das wird schliesslich alle treffen, vom Bund über die Kantone zu den Gemeinden bis zu unseren älteren Mitmenschen.
Wir müssen doch endlich lernen, geeignete Massnahmen anzuregen. Wir haben noch Zeit, aber sie rennt uns wirklich davon, wenn wir nicht zusammen mit der Wirtschaft kreative Innovationen für die älteren Arbeitnehmenden anstreben. Es gilt Lösungen zu finden, die es ermöglichen, dass Arbeitnehmende länger im Arbeitsprozess gut eingebettet sind. Das ist auch ein Aufruf an unsere Wirtschaft.
Vorstellungen, wie dies bewerkstelligt werden könnte, sind durchaus vorhanden. Sie reichen von flexiblen Arbeitsmodellen bis zur Schaffung von Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten. Ich denke aber bei diesem Entschluss auch an die kommenden Generationen, an die zahlenmässig magere kommende Generation, welche die Last, die wir heute im Begriff sind zu vergrössern, einfach nicht mehr verkraften kann. Natürlich würde ich in meinem Innern gerne einer sozialen Abfederung zustimmen, wüsste ich nicht gleichzeitig, dass sie finanziell nicht tragbar, nicht machbar ist. Mein Horizont reicht wirklich nicht nur bis zum Wahltag, sondern er geht eben noch zwei Jahrzehnte darüber hinaus.
Ich bitte Sie im Namen der liberalen Fraktion, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
- testo del discorsoSvizzera
Ich bin natürlich sehr damit einverstanden, dass eine Verjährungsfrist von 5 Jahren viel zu kurz ist. Dies ist besonders im internationalen Vergleich der Fall, wenn man den illegalen Kulturgütertransfer wirklich bekämpfen will. Aus diesem Grunde hat ja der Nationalrat die Frist verdreifacht, von 5 auf 15 Jahre hinaufgesetzt. Der Bundesrat und der Ständerat wollen nun eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Das ist eine Versechsfachung. Der Nationalrat wollte eine Verdreifachung, eine Minderheit will eine Vervierfachung.
Ich bitte Sie, dem Kompromiss der Minderheit zuzustimmen.
Es gibt wirklich keine stichhaltigen Gründe, die eine Hinauszögerung einer Rechtsunsicherheit auf 30 Jahre rechtfertigen. Der Vergleich mit den Verjährungsfristen des Auslandes ist zwar am Platz, das gebe ich zu, aber auch die Seriosität eines Kunsthandelsplatzes sollte verglichen werden; ein Vergleich mit dem Ausland drängt sich hier auf. Die Bemühungen, welche die Schweiz unternimmt, um dieses gute Ansehen zu bewahren, sollten verglichen werden, denn sie hat ja wirklich ein Interesse an diesem. Auch das Vertrauen, welches schliesslich zu unserem Kunstmarkt gehört, sollte verglichen werden.
Wenn Sie nun auf eine 30-jährige Verjährungsfrist einschwenken sollten, so können Sie diesen Entscheid nicht losgelöst von Absatz 5 fällen. Sie sollten diesen Entscheid jetzt schon mit der Frage der Entschädigung in Verbindung bringen. Der Nationalrat hat folgende Formulierung beschlossen: "Wer das Kulturgut in gutem Glauben erworben hat und es zurückgeben muss, hat im Zeitpunkt der Rückführung Anspruch" - und jetzt kommt das Wichtige - "auf eine Entschädigung, die sich am Verkehrswert, mindestens aber am Kaufpreis orientiert."
Ich bin persönlich nach wie vor davon überzeugt, dass diese Formulierung umsetzbar ist. Wenn sich der Verkehrswert ermitteln lässt, so soll, besonders nach einer längeren Frist, diese Orientierung wenigstens in Betracht gezogen werden. Ist dies nicht möglich, so kann die Formulierung "mindestens aber am Kaufpreis" angewendet werden. Was mich stört, ist aber die Einstellung, dass der Erwerber in gutem Glauben - in gutem Glauben! - nicht motiviert sein soll, beim Erwerb die nötige Sorgfalt anzuwenden, wenn die Frist nur auf 15 oder 20 Jahre angesetzt wird. Erwirbt man einen Gegenstand gutgläubig, so spielen meines Erachtens die Fristen wirklich keine Rolle. Die Minderheiten I und II präsentieren uns eine hieb- und stichfeste Formulierung, die glasklar darlegt, wie die Entschädigung zu regeln ist. Nochmals: Wenn Sie Artikel 9 Absatz 4 behandeln, denken Sie in diesem Zusammenhang bitte auch an Absatz 5.
- testo del discorsoSvizzera
Natürlich haben wir immer die Vorteile für unseren Kanton - bei mir handelt es sich um Basel-Stadt - im Hinterkopf, wenn wir eine Vorlage behandeln. Aber im Falle des NFA sind die Regelungen für die Verbundaufgaben von Bund und Kantonen und der Lastenausgleich zwischen den Kantonen wohl für jeden Kanton von grösster Bedeutung: sowohl für die finanzstarken und die finanzschwachen Kantone als auch für diejenigen Kantone, die Zentrumsfunktionen für ganze Regionen übernehmen. Wir dürfen nicht die Vorteile und Nachteile für den einzelnen Kanton gegeneinander abwägen, sondern wir sollten solidarisch das Gesamtkonzept beurteilen und auch ein wenig Vertrauen in die Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene beweisen.
In der Bundesverfassung ist bereits heute - allerdings sehr generell - festgeschrieben, dass der Bund nur Aufgaben übernimmt, die einer einheitlichen Regelung bedürfen. Der NFA beinhaltet, dass der Bund nur Aufgaben übernehmen soll, die die Kraft der Kantone übersteigen. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität - wir werden noch darauf zurückkommen -, der neu in der Bundesverfassung verankert werden soll, soll der Staat nur Aufgaben übernehmen, welche von der Gesellschaft nicht erfüllt und von den Kantonen nicht wahrgenommen werden können. Die Kompetenzen und Aufgaben müssen entflochten werden, denn heute ist das Beziehungsnetz zwischen Bund und Kantonen unübersichtlich gestaltet. Die Lösung liegt uns vor. Sieben Aufgabenbereiche sollen integral in die Verantwortung des Bundes fallen, dreizehn Aufgabenbereiche in die Verantwortung der Kantone. Es wird jedoch immer Aufgaben geben, welche nicht klar einer Ebene zugeordnet werden können, d. h. Aufgaben, die von beiden Staatsebenen gemeinsam zu erfüllen sind. Dies sind die Verbundaufgaben, bei denen die Kantone und der Bund untereinander Leistungsvereinbarungen abschliessen und Globalbudgets aushandeln können - ein Trend, der schon seit längerem zwischen Gemeinde- und Kantonsebene angestrebt wird und der sich bewährt.
Der NFA ist somit ein äusserst modernes Instrument von grösster staatspolitischer Bedeutung. Neu sollen die Kantone zur interkantonalen Zusammenarbeit verpflichtet werden können, indem für kantonsübergreifende Leistungen finanzielle Ausgleiche vorgesehen werden. Natürlich liegen einem solchen Vorhaben unzählige Voraussetzungen und Einverständnisse zugrunde, und es ist klar, dass der Bund einen entsprechenden interkantonalen Vertrag nicht einfach von sich aus verbindlich erklären darf. Das würde einer ausgeglichenen Kompetenzverteilung wirklich widersprechen.
In einem detaillierten Verfahren werden die Kantone in ressourcenstarke und -schwache Kantone eingeteilt. Beim finanziellen Lastenausgleich werden die ressourcenschwachen Kantone zum Handkuss kommen. Leistungserbringer sind der Bund und die ressourcenstarken Kantone. Die Befürchtungen, dass dabei Kantone wie Zug und Zürich tief in den eigenen Staatssäckel greifen müssen, sind verständlich, und das Argument, dass wichtige Wirtschaftsstandorte nicht übermässig zur Kasse gebeten werden sollen, weil eine Schwächung eines Wirtschaftsraumes negative Auswirkungen auf die ganze Schweiz haben könnte, ist auch sehr ernst zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird die Ausrichtung von Beiträgen an Projekte des Agglomerationsverkehrs für grenznah gelegene Kantone wirklich von Bedeutung sein.
Gegensteuer zu den berechtigten Befürchtungen wird mit der Begrenzung der zu leistenden Beiträge nach unten und nach oben vorgegeben. Die Leistungen sollen nie mehr als drei Viertel der Leistungen des Bundes überschreiten. Doch der tragende Gedanke beim NFA ist sicher der Wunsch, dass eine gute Partnerschaft zwischen Bund und Kantonen und zwischen den Kantonen erreicht wird, dass die Kompetenzzuweisungen geregelt werden und dass den Gegebenheiten, sei es aufgrund der soziodemographischen oder eben der topographischen Gegebenheiten, wirklich auch Rechnung getragen wird. Ferner begrüssen wir es natürlich, dass der NFA den föderalistischen Vorstellungen auch der Liberalen entgegenkommt, denn eine Steuerharmonisierung streben wir in keinem Falle an. Einem verantwortbaren Ausgleich der Steuerbelastungsunterschiede hingegen können wir zustimmen.
Die Liberalen sind für Eintreten.
- Motion
- Interpellation
- MotionCofirmatario
- InterpellationCofirmatario
- PostulatCofirmatario
- PermanenteCommissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia Consiglio nazionale(CAPTE-N)Svizzera
- Membro17.09.2001 – 30.11.2003
- Consiglio
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