FA
lic. iur.

Fabio Abate

Ex membro
PLR.I Liberali Radicali
SvizzeraTicino

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  1. testo del discorso
    Svizzera

    Je dois présenter mes excuses à mes amis romands: je vais m'exprimer à nouveau en allemand.

    Mit dieser Motion wünsche ich eine Revision von Artikel 74 der Strafprozessordnung. Diese Bestimmung legt die Voraussetzungen fest, unter denen die Öffentlichkeit über ein hängiges Verfahren informiert werden darf. Zum Beispiel erlaubt es die Geheimhaltungspflicht in der Regel nicht, Namen von Straftätern oder Opfern bekanntzugeben.

    Ich habe nicht die Absicht, die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu verletzen, und ich anerkenne die Wichtigkeit, bei jedem Sachverhalt die einzelnen Interessen abzuwägen. Der Bundesrat schreibt in seiner ablehnenden Stellungnahme, dass sich die Regelung bewährt habe; praktisch existierten keine Voraussetzungen, um diese Bestimmung neu zu überprüfen, anzupassen und zu aktualisieren, wie es diese Motion verlangt.

    Ich möchte - ich wiederhole es - den Kern der Schutzfunktion dieser Norm nicht schwächen. In Artikel 74 haben wir aber eine sogenannte Kann-Formulierung: "Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sowie mit deren Einverständnis die Polizei können die Öffentlichkeit über hängige Verfahren orientieren, wenn dies erforderlich ist." Es gibt in der Realität Umstände, die diese Norm und den Ermessensspielraum praktisch annulliert haben. Es passiert oft, dass alle - und ich betone: alle! - den Namen eines Täters oder eines Opfers kennen, weil Medien im Ausland, wo keine Einschränkung gilt, oder die Social Media ihn bereits bekanntgegeben haben. Für solche Situationen ist eine Revision der Norm gerechtfertigt, weil die Ziele durch ihre Anwendung nicht mehr erreichbar sind.

    Ich erinnere daran, dass die Einschränkungen von Artikel 74 StPO nicht nur für die Behörden, sondern auch für unsere Medien gelten. Dort lesen wir Geschichten und Informationen über die Täter und über die Opfer, wir sehen publizierte Fotos mit verdeckten Gesichtern, die die Identität mittelbar trotzdem problemlos, auch ohne publizierte Namen, bekanntgeben. Mit dem heutigen Artikel 74 StPO ist den Behörden in diesen spezifischen Fällen, die oft passieren, sogar eine einfache Bestätigung der Identität der involvierten Personen - die bereits bekannt ist - untersagt.

    Hier rechtfertigt sich eine Revision; mehr möchte ich nicht.

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Oggi, giornata del plurilinguismo, non posso fare a meno di sottolineare che chi vi parla è da otto anni che non si esprime nella propria lingua madre - quindi vorrei offrire un contributo essenziale alla comprensione interlinguistica in questo paese. Sotto questo punto di vista penso proprio che il sottoscritto e il collega Lombardi abbiano fornito una prestazione, oserei dire, ineccepibile.

    Néanmoins, je vais m'exprimer encore une fois, en allemand, pour le Bulletin officiel.

    Heute ist die Motion Fiala 16.4130 traktandiert, aber ich beginne mit einigen Erläuterungen, die die Motion Fiala 16.4129, "Mehr Transparenz und Präzisierung der Kriterien bei der Beaufsichtigung von religiösen Gemeinschaften und Sanktionen bei Nichteinhaltung der bestehenden[NB]Eintragungspflicht ins Handelsregister", betreffen; diese wurde am 16.[NB]Dezember 2016 eingereicht. Mit dieser Motion wurde der Bundesrat beauftragt, künftig die Kriterien der Beaufsichtigung von kirchlichen bzw. religiösen Stiftungen - im Sinne von mehr Transparenz und Risikoprävention - klar zu präzisieren. Diese Motion wurde in der Sommersession des letzten Jahres von uns abgelehnt. Aber Ihre Kommission führte in der Vorbereitungs- und Überprüfungsphase Anhörungen durch, an denen auch die Vertreter der Föderation Islamischer Dachorganisationen der Schweiz teilnahmen. Diese haben folgende Situation dargelegt: Von insgesamt 178 Vereinen oder Stiftungen sind 11 als Stiftung und 25 als Verein im Handelsregister eingetragen. Alle übrigen Körperschaften sind einfache Vereine.

    Nach dieser Einführung und Erläuterung der Ausgangslage können wir jetzt die heute traktandierte Motion beraten. Diese fokussiert auf das Institut eben des Vereins und will den Bundesrat auffordern, rechtliche Grundlagen [PAGE 969] für die Pflicht von Vereinen zur Eintragung ins Handelsregister festzulegen, mindestens bei Vereinen mit internationalen Geldflüssen. Frau Fiala schreibt: "Das Bestreben, den Kampf gegen Geldwäscherei sowie insbesondere verstärkt auch den Kampf gegen Radikalisierung sowie[NB]Hassprediger und[NB]letztlich[NB]Terrorismusfinanzierung zu führen, ist in der jüngeren Vergangenheit auch in der Schweiz zum relevanten Thema geworden. Mehr Transparenz ist angesagt, im[NB]Bewusstsein darum, dass diese Massnahmen allein die Radikalisierung nicht verhindern können. Die Empfehlungen der Gafi, insbesondere Empfehlung Nr. 8, gehen in die[NB]Richtung einer Eintragung ins Handelsregister sowie der genügenden Buchführung, Offenlegung und Einsichtnahme, was auch für eine[NB]Eintragungspflicht von Vereinen und somit deren Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht sprechen würde."

    In seiner Stellungnahme vom 3. März 2017 hat der Bundesrat empfohlen, die Motion abzulehnen. Es wurde an die Erarbeitung des nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus durch den Bund, die Kantone und Gemeinden erinnert, bei dem sämtliche tauglichen Instrumente in Betracht gezogen werden, also nicht nur die Massnahme des zwingenden Eintrags ins Handelsregister. Somit wollte der Bundesrat das Ende der laufenden Arbeiten abwarten, bevor er neue gesetzliche Bestimmungen ausarbeitet.

    Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2018 angenommen, und Ihre Kommission hat sie vor dieser Session im August beraten. Wir wurden über die neue Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes orientiert. Ein Kapitel dieser Botschaft wird der Verbesserung der Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung gewidmet. Die darin enthaltenen[NB]Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen. Die Reform soll folgende Ziele erreichen: Das Risiko, dass Schweizer Vereine für Zwecke der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäscherei missbraucht werden, soll minimiert werden. Zugleich soll mit gezielten, wirksamen und[NB]verhältnismässigen[NB]Massnahmen gegen[NB]Missbrauch verhindert werden, dass legitime Aktivitäten karitativer Organisationen in der Schweiz behindert oder erschwert werden. So sollen Vereine, die einem[NB]erhöhten[NB]Missbrauchsrisiko ausgesetzt sind, ähnlichen Transparenzvorschriften wie andere juristische Personen unterstellt werden.

    Insbesondere geht es um folgende Pflichten: die Führung eines Verzeichnisses mit Namen und Adressen der Mitglieder, auf das in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann, die Bezeichnung einer Vertreterin oder eines Vertreters mit Wohnsitz in der Schweiz und die Eintragung ins Handelsregister.

    Deswegen hat Ihre Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Motion Fiala 16.4130 abzulehnen.

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Wie bereits vom Berichterstatter erwähnt, wurde der Motion Gutzwiller 10.3524, "Für ein zeitgemässes Erbrecht", zugestimmt. Sie lautete: "Der Bundesrat wird beauftragt, das über hundertjährige, nicht mehr zeitgemässe Erb-/Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen."

    Ziel der Revision ist es, das Erbrecht an die Entwicklung unserer Gesellschaft anzupassen. Aber ich muss leider feststellen, dass diese Revision nicht so mutig und effektiv eine reale Anpassung an die stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten ist. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer wollten explizit zusätzliche und wichtige Punkte für die Praxis behandeln; ich erwähne nur die problematischen Aspekte der Arbeit eines Willensvollstreckers, die Verlängerung der Frist für die Ausschlagung und die Aufhebung des Grundsatzes der Einstimmigkeit bei Entscheiden der Erbengemeinschaft. Weiter erwähne ich die Wichtigkeit eines audiovisuellen Nottestamentes: Wir sprechen täglich über die Digitalisierung, aber hier sehe ich keine Spur davon. Der Kürzung der Fristen für einen Erbenaufruf wurde von den beiden Kammern problemlos zugestimmt. Nun, die Botschaft sagt dazu nichts.

    Während der Eintretensdebatte in der Kommission Anfang dieses Jahres hat die Frau Bundesrätin die heutige Realität der Schweizer Familien gut skizziert. Sie sagte: "Ein Viertel der Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren lebt heute nicht mehr in der sogenannt traditionellen Familie. Es gibt Patchworkfamilien, faktische Lebenspartnerschaften mit Kindern, alleinerziehende Mütter oder Väter."

    Eine Gleichbehandlung von Ehegatten und faktischen Lebenspartnern wäre für mich persönlich konsequent. Klar stelle ich fest, dass es hier politische Probleme und einen Grundsatzentscheid des Nationalrates gibt; ich gebe zu, dass es um eine heikle Frage geht. Aber hier gibt es eigentlich nichts Heikles, und es geht somit wirklich um eine Mini-Bonsai-Revision. Deshalb habe ich hier ohne Begeisterung zugestimmt, und ich hoffe, dass die Vorlage in dieser Debatte nicht noch mehr abgespeckt wird.

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Ich muss betonen, dass ich das Prinzip der Unternehmensabgabe nicht zur Diskussion gestellt habe. Es geht nicht darum, den Volksentscheid wieder infrage zu stellen. Es geht vielmehr um die Berechnungsmethode. Wir haben etwa 600[NB]000 Unternehmen in der Schweiz. Es geht hier immer nur um 150[NB]000, also um einen Viertel der Unternehmen. Bei diesen können wir klare Probleme feststellen. Ihre Zusicherungen haben mich nicht befriedigt. Es handelt sich nicht um eine Interpellation. Ich erlaube mir deshalb, hier eine Abstimmung zu verlangen, und bitte Sie, in diesem Sinne vorzugehen.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Die Unternehmensabgabe gemäss Artikel 70 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen beruht auf dem Jahresumsatz des Unternehmens. Dieses Berechnungskriterium hat mehreren KMU erhebliche Schwierigkeiten bereitet, weil der Umsatzbetrag sich oft völlig unverhältnismässig zum tatsächlich realisierten Gewinn verhält. Die Absicht des Gesetzgebers war es sicher nicht, den KMU das Leben zu erschweren. Ich bin überzeugt, dass[NB]hier[NB]ein[NB]Handlungsbedarf besteht, die Situation zu verbessern.

    Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass er die Auswirkungen des neuen Abgabesystems bis spätestens Mitte 2020 prüfen wolle. Falls gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, werde er die nötigen Schritte unternehmen. Ich erkläre mich sofort bereit, dieses Postulat zurückzuziehen; aber, Frau Bundesrätin, ich bitte um eine Bestätigung, dass anlässlich der Prüfung der Unternehmensabgabe des nächsten Jahres auch diesem kritischen Punkt - dem Berechnungskriterium beruhend auf dem Umsatz - die entsprechende Aufmerksamkeit und Vertiefung zukommen wird.

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