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Dr. iur.

Ulrich Siegrist

Ex membro
Unione democratica di centro
SvizzeraArgovia

Mandato
Partito
Unione democratica di centroFonte: UDC
Parlamento
Svizzera
Circondario elettorale
Argovia
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Nato/a il
4. Juni 1945
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q2476723
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
11.11.2025
Record aggiornato
06.09.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(1472)
  1. Non ha partecipato al voto
  2. Non ha partecipato al voto
    Svizzera
    Esito: 95 · 56 No · 2 Ast. · 47 Assente
  3. No
  4. Si
    Svizzera
    Esito: 122 · 2 No · 21 Ast. · 55 Assente
  5. Si
    Svizzera
    Esito: 130 · 26 No · 0 Ast. · 44 Assente
Relazioni d'interesse

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Interventi(83)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Herr Stöckli, ich verstehe Ihre Argumentation sehr gut, aber was hier vorgeschlagen wird, wird ja mit Ausnahmen wieder ausgehebelt. Es soll nicht nur für die Zugangskontrollen zu öffentlichen Einrichtungen, sondern auch für den Personen- und Objektschutz eine Ausnahme gemacht werden. Jetzt sagen Sie mir einmal: Gibt es eigentlich als Bereich für die Zwangsanwendung ausser dem Personen- und Objektschutz noch etwas Drittes?

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Herr Schelbert, in den Schlussfolgerungen Ihrer Ausführungen verstehe ich etwas nicht ganz. Sie legen dar, wie viel Willkür da sei und was alles nicht so klar geregelt sei. Wenn Sie in diesem Bereich relativer Unordnung und Unsicherheit einmal Ordnung schaffen wollen, wie anders können Sie das als mit einem Gesetz, das gewisse Dinge klar regelt und eben die Freiräume der Polizei einschränkt? Was ist denn Ihre Vorstellung?

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Vielleicht beanspruche ich nicht die ganzen fünf Minuten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir ganz generell in dieser Verordnung nirgends Zahlen von Bataillonen vorsehen, sondern es ist Aufgabe des Bundesrates, die Sache so zu ordnen, wie es organisatorisch sinnvoll ist. Alles andere wäre erstens ein Eingriff in diese Systematik und zweitens falsch. Beide Minderheitsanträge zu Ziffer 1 sind materiell falsch; eine Panzerbrigade besteht aus viel mehr Verbänden als aus zwei oder drei aktiven Bataillonen. Im Übrigen wird diese Frage vollkommen überschätzt; damit ändert sich am Entwicklungsschritt nichts Grundsätzliches.

    Ich bitte Sie deshalb, sowohl den Antrag der Minderheit I (Schlüer) als auch jenen der Minderheit II (Günter) abzulehnen.

    Beim Antrag der Minderheit Borer ist Folgendes zu beachten: Die Lösung des Bundesrates wäre von Anfang an besser gewesen, aber vor drei Jahren hatten wir noch gemischte Bataillone, die aus Aktiven und Reserven zusammengesetzt waren; deshalb musste man ohnehin gemischte Brigaden bilden. Jetzt haben wir das nicht mehr, deshalb muss man der Lösung des Bundesrates zustimmen, weil es damit eine bessere Grundorganisation und eine bessere Einsatzstaffelung gibt.

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Landauf, landab wird von unseren Gemeindeversammlungen über diese und über andere schwierige Fragen entschieden, und es ist nicht so, wie in vereinzelten Voten dargestellt wurde, dass hier landauf, landab lauter Willkür herrscht. Das Volk weiss mit diesen Rechten, weiss mit seinen Verpflichtungen und weiss mit der Verantwortung, die mit Mündigkeit verbunden ist, umzugehen. Was wir vor uns haben, sind einige wenige Willkürfälle. Einige wenige Fälle der Willkür! Es gehört zur guten schweizerischen Tradition, Vorkehren gegen Willkür zu treffen.

    Die Frage ist nicht, wie Sie hier behaupten, Herr Mörgeli, ob es immer mit Diskriminierung zusammenhänge, wenn jemand das Bürgerrecht nicht bekommt. Darum geht es eben gerade nicht. Sondern es geht um die Frage, ob es diskriminierend sei, ein Gesuch abzulehnen mit nicht nachvollziehbaren, nicht dargelegten Argumenten, die in anderen vergleichbaren Fällen keine Rolle spielen. Um diese Frage geht es, aber nicht um die Frage, ob es einen Anspruch auf das Bürgerrecht gibt oder nicht; den gibt es nicht nach unserer Verfassung.

    Im Übrigen teile ich die Auffassung von Herrn Lustenberger. Es muss ein politischer Entscheid bleiben. Die Frage ist jetzt aber, was wir unter Politik verstehen, und ich denke, es sind zwei grosse Werte, denen unsere Politik verpflichtet ist, nämlich die Demokratie und das Recht. Diese Zwillinge gehören zusammen, und es ist nicht so, dass es um Fisch oder Vogel geht, sondern es geht um ein gesamtheitliches System der rechtsstaatlichen Demokratie, in dem sowohl Fisch wie Vogel ihren Platz und ihre Funktion haben.

    Die SVP tut so, als könne man in einer Demokratie tun und lassen, was man will, als gebe es für die Gemeindeversammlung überhaupt keine Schranken, nicht einmal die vom Schweizervolk selber in der Verfassung festgelegten Schranken. Die grüne Fraktion und die Minderheit der SP-Fraktion tun so, als dürfe das Volk über diese Initiative nicht abstimmen. Sie argumentieren mit Völkerrecht, wobei eine Verwechslung gemacht wird zwischen zwingendem Völkerrecht an sich und dem Grundbestand von sogenannten Menschheitsrechten - das ist nicht das Gleiche. Es wird übersehen, dass gerade das Völkerrecht eine enorme Hochachtung vor der Demokratie hat. Niemand hat mehr für die Demokratie getan als das moderne Völkerrecht. Und niemand hat mehr für das moderne Völkerrecht getan als die Demokratien.

    Das Gegeneinander-Ausspielen von Völkerrecht und Demokratie, wie wir es heute Morgen noch und noch gehört haben, muss uns nach der Lehrzeit des 20. Jahrhunderts zutiefst widerstreben! Deshalb dürfen wir uns auch nicht von der Verpflichtung entbinden und mit einer Ungültigerklärung uns davon entlasten, für dieses Völkerrecht zu kämpfen. Ich bin vielmehr der Meinung, dass wir diesen Kampf öffentlich führen müssen.

    Ich glaube, die SVP könnte sich noch täuschen, wie mündig unsere Bürgerinnen und Bürger wirklich sind. Die Frage, ob es hier um einen Rechtsakt oder um einen politischen Akt gehe, greift zu kurz und wirkt verfälschend. Denn auch in Rechtsakten spielen politische Elemente mit, wenn es um Ermessen geht; auch in politischen Akten spielen immer rechtliche Verpflichtungen mit. Gerade dies ist die Idee des abendländischen Verfassungsbegriffes: Öffentliches Recht ist politisches Recht, und Politik bleibt Politik, auch wenn sie sich um Fragen des Anstandes, der Moral und des Rechts kümmert. Den Begriff des freien Ermessens, wie er immer wieder verwendet worden ist, gibt es nirgends. Es gibt ihn nicht in der Verfassung, es gibt ihn nicht im Gesetz, es gibt ihn nicht in der Bibel, und es gibt ihn auch nicht in der Politik, wie ich seinerzeit in der SVP gelernt habe. Auch Politik hat sich immer an Verpflichtungen zu halten und hat in der Demokratie die rechtsstaatlichen Grundsätze einzuhalten.

    Die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas versucht hier einen Weg zu finden, weil es eben nicht um "Fisch oder Vogel" geht, sondern um eine Kombination der beiden Grundpfeiler. Die SVP-Initiative findet diesen Weg nicht, die Variante des Ständerates findet sie.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Es geht um das Recht auf richtige Information: Warum, Herr Schlüer, verdrehen Sie die Dinge rund um das Zitat von Bundesrat Koller, wo es dabei doch offensichtlich um die Frage ging, ob jemand einen Anspruch auf Einbürgerung hat, während es beim Bundesgerichtsurteil und bei unserer Diskussion um die Frage geht, ob ein Mensch einen Anspruch auf eine Begründung hat?

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    01.01.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0