Werner Messmer
- Partito
- PLR.I Liberali Radicali
- Parlamento
- Svizzera
- Circondario elettorale
- Turgovia
- Pagina del Parlamento
- Profilo ufficiale
- Sesso
- Maschile
- Nato/a il
- 25. Oktober 1945
- Wikidata
- Q1666675
- Organo d'origine
- CHE
- Fonte aggiornata
- 14.11.2025
- Record aggiornato
- 16.09.2026
- Prima importazione
- 14.08.2025
- SiSvizzeraLotta contro la criminalità. Accordo con la Bosnia-Erzegovina (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione autunnale 2008 · 15.09.2008Esito: 179 Sì · 0 No · 10 Ast. · 11 Assente
- SiSvizzeraLegge federale sull'imposizione del tabacco. Modifica (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione autunnale 2008 · 15.09.2008Esito: 101 Sì · 62 No · 7 Ast. · 30 Assente
- Non ha partecipato al votoSvizzeraSviluppo dell'acquis di Schengen. FRONTEX (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione autunnale 2008 · 15.09.2008Esito: 82 Sì · 52 No · 28 Ast. · 38 Assente
- SiSvizzeraProtezione della popolazione e dell'economia dal fumo passivo (Iniziativa parlamentare)Consiglio nazionaleSessione estiva 2008 · 26.05.2008Esito: 94 Sì · 86 No · 1 Ast. · 19 Assente
- Non ha partecipato al votoSvizzeraProgramma della legislatura 2007-2011 (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione estiva 2008 · 26.05.2008Esito: 57 Sì · 66 No · 49 Ast. · 28 Assente
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- testo del discorsoSvizzera
Ich muss schon etwas schmunzeln, wenn Sie hier sagen, dass alle Verbände offenbar diese Theorie unterstützen, und Sie dann nur die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung und Avenir Suisse aufzählen. Zum einen ist Avenir Suisse kein Dachverband, sondern ein Vordenkerverband, der Gedanken entwickelt, die viele nicht verstehen; das spielt aber keine Rolle. Zum andern haben Sie alle sogenannten Fachverbände, die mit diesen Fragen zu tun haben, nicht aufgezählt. Das zeigt mir: Sie orientieren sich an Leuten, die Ihre Ideologie vertreten, aber nicht Vernunft walten lassen. Das habe ich Ihnen in der Kommission schon einmal gesagt.
- testo del discorsoSvizzera
Ich kenne diesen Entscheid nicht, aber grundsätzlich gehöre ich zu jenen Menschen, die Bundesgerichtsentscheide respektieren. Nur sind eben Bundesgerichtsentscheide meistens auf einen ganz speziellen Fall ausgerichtet. Hier wird es vermutlich auch ein solcher spezieller Fall sein, der nicht verallgemeinert werden darf und aus dem man - das glaube ich - nicht schliessen kann, man sollte überdimensionierte Bauzonen generell zurückzonen.
- testo del discorsoSvizzera
Ich könnte es einfach machen und Sie bitten, in diesem Block überall der Mehrheit zuzustimmen - dann sind Sie auf gutem Kurs.
Zwei, drei Bemerkungen zu Artikel 15 Absatz 1: Ich bin der Auffassung, dass es richtig ist, wenn wir hier einen Horizont setzen, wie die Bauzonen zu planen sind. Ich bin aber der Auffassung, dass die Formulierung des Bundesrates zu eng ist und Streitereien auslösen wird. Darum meine ich, dass es so, wie die Mehrheit entschieden hat - gemäss Ständerat -, gut ist.
Das grösste Ei wird bei Absatz 1bis gelegt, bei den überdimensionierten Bauzonen, die reduziert werden sollen. Ich bitte Sie hier wirklich eindringlich, der Mehrheit zu folgen und diesen Unsinn zu streichen. Es wäre der grösste Fehler, den wir machen könnten, diesen Absatz ins Gesetz aufzunehmen. Es wäre erstens - das muss ich Ihnen sagen - ein massiver Eingriff ins Eigentum; das darf nicht der Fall sein. Zweitens freut sich und strahlt jeder, der von Auszonungen nicht betroffen ist, weil die Preise in die Höhe steigen. Je kleiner das Angebot ist, desto besser sind die Preise für die, die von der Auszonung nicht betroffen sind. Diese würden sich über eine solche Bestimmung freuen. Jene hingegen, die auf Land angewiesen sind, damit sie bauen können, würden bestraft. Drittens, das habe ich schon letztes Mal erklärt, wird wegen einer solchen Bestimmung kein einziger Quadratmeter Land weniger überbaut, Herr Jans. Es wird dort überbaut, wo man es braucht und wo man will, und wenn wir auszonen, wird einfach an einem anderen Ort überbaut. [PAGE 1793] Hören Sie einmal auf mit diesem Unsinn, immer zu erklären, dass das einen Zusammenhang habe - es hat einfach keinen Zusammenhang!
Nicht zuletzt muss ich daran erinnern, dass gemäss Absatz 1 die Bauzonenplanung ja auf etwa fünfzehn Jahre begrenzt sein soll, also muss dann die jeweilige Gemeinde auch entsprechend planen.
Ich möchte noch zum Antrag der Minderheit VII (Teuscher) kurz etwas sagen. Hier geht eigentlich die ganze Tendenz, wie wir jetzt hörten, weiter, indem anscheinend einige unter uns die ganze Nutzung von Land und Bauland verstaatlichen möchten; anders kann man den Antrag der Minderheit VII nicht erklären. Es ist nichts anderes als eine Verstaatlichung, wenn der Staat am Schluss sagt, wer welches Land haben darf, was wo zwangszugeordnet wird usw. Viel sozialistischer geht es nicht mehr. Ich meine, jene, die das hatten, sind froh, dass sie heute mehr Freiheit haben. Also, stimmen Sie auch hier der Mehrheit zu, und folgen Sie nicht dem Trend zur Verstaatlichung.
Noch eine Bemerkung zu Artikel 19 Absatz 2: Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen, diesen Absatz zu streichen und beim geltenden Recht zu bleiben. Komplexer geht es nicht mehr, man macht hier wiederum Vorschriften; der Staat befiehlt, der Staat soll, der Staat sagt. Sie müssen sich das einfach noch einmal anhören: Die Erschliessung muss so etappiert werden, dass sich dann an den öffentlichen Verkehr angeschlossene Siedlungen ergeben und das Ortsbild, das Kulturland, die Natur, die Landwirtschaft geschont werden. Im Prinzip soll dann der Staat sagen, was noch funktioniert. Das ist viel zu komplex, zu kompliziert, das brauchen wir nicht, es braucht keine derartige Einmischung auf Stufe Gemeinde.
Also noch einmal zusammengefasst: Stimmen Sie überall der Mehrheit zu, dann sind Sie auf dem richtigen Weg.
- testo del discorsoSvizzera
Seit Beginn der Behandlung dieses Themas hat sich die FDP-Liberale Fraktion immer hinter die Lösung des Bundesrates gestellt. Es ist eine sehr einfache und klar formulierte Lösung, die das Problem erkannt hat, nämlich das Problem der Zweitwohnungen, die aber auf der Erkenntnis aufbaut, dass der Bund nicht uniforme Lösungen über die ganze Schweiz legen kann. Er hat erkannt, dass die Probleme im Engadin nicht dieselben sind wie im Wallis, dass die Probleme im Tessin nicht dieselben sind wie im Jura. Das Ziel, das erreicht werden soll, ist klar formuliert; den betroffenen Regionen und Kantonen wird es aber überlassen, in welcher Form sie diese Problematik lösen wollen.
Der Ständerat ist der Versuchung erlegen und hat geglaubt, es müsse im Gesetz präzis eingefügt werden, was zu tun sei. Das Resultat des Ständerates ist eine Formulierung, wie sie allenfalls in die Verordnung gehört, aber sicher nicht in eine Gesetzesvorlage.
Die Einigungskonferenz hat sich gefunden. Ich bin der Auffassung, dass das, was die Einigungskonferenz hier [PAGE 2041] gefunden hat, ein guter Kompromiss ist, eine Lösung, der wir zustimmen können. Ganz speziell im Zentrum der Diskussion standen die beiden Themen, die jetzt schon angesprochen wurden. Es geht um Artikel 24c Absatz 2 zu den landwirtschaftlichen Bauten. In diesem Punkt verstehe ich Toni Brunner jetzt nicht ganz, nachdem wir uns in der Kommission und auch in der Einigungskonferenz klar dazu bekannt haben, dass dieses Problem gelöst werden muss, nachdem wir - vielleicht mit Ausnahmen der Linken - die Zustimmung gegeben haben, dass wir das Thema anpacken. Sogar die Frau Bundespräsidentin hat das in der Einigungskonferenz getan. Ich nehme an, dass sie das heute noch einmal wiederholen wird, sodass das allen klar ist. Ich verstehe nicht, dass man deswegen das Resultat der Einigungskonferenz ablehnen will, denn die Ablehnung hat viel gravierendere Folgen als eine Aufnahme dieses Themas in die RPG-Revision.
Zudem muss ich sagen, Toni Brunner, wenn ich uns einmal auch als Fachleute in diesem Gebiet bezeichnen darf, müssen wir doch zugeben und bekennen, dass dieses Thema, wenn schon, in die Revision des Raumplanungsgesetzes gehört und nicht in einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Ich hoffe deshalb, dass die Befürworter dieses Antrages in der Minderheit bleiben.
Es ist uns beim Antrag der Einigungskonferenz gelungen, die detaillierte Vorschrift des Ständerates hinauszukippen. Absatz 4 von Artikel 8 ist weg. Die detaillierten, zwingenden Massnahmen sind fort; diese bleiben den Regionen überlassen. Was übriggeblieben ist, ist Absatz 3, der lediglich eine Präzisierung der Zielformulierung des Bundesrates ist.
Im Grossen und Ganzen muss ich sagen, dass diese Lösung der Einigungskonferenz akzeptiert werden kann. Es ist eine gute Grundlage, um der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" entgegentreten zu können. So harmlos ist diese Initiative nicht, wie jene annehmen, die glauben, man könnte diese Vorlage ablehnen. Im Moment scheinen in unserem Land solche Vorstösse hochattraktiv und emotionell geladen zu sein. Darum ist das Resultat der Einigungskonferenz ein guter Kompromiss, der es ermöglicht, etwas gegen die Initiative zu tun.
- testo del discorsoSvizzera
Herr Bundesrat, Sie haben gerade gesagt, alle hätten unterschrieben. Ist es richtig, dass Italien noch nicht unterzeichnet hat?
- Initiative parlementaire
- MotionCofirmatario
- InterpellationCofirmatario
- MotionCofirmatario
- Motion
- ConsiglioSvizzera
- Consiglio legislativo03.12.2007 – 04.12.2011
- Consiglio legislativo01.12.2003 – 02.12.2007
- Consiglio legislativo06.12.1999 – 30.11.2003
- PermanenteCommissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia Consiglio nazionale(CAPTE-N)Svizzera
- Membro03.12.2007 – 04.12.2011
- Membro01.12.2003 – 02.12.2007
- PermanenteSvizzera
- Membro03.12.2007 – 31.12.2008
- Membro01.12.2003 – 02.12.2007
- Membro06.12.1999 – 30.11.2003
- Permanente
- Permanente
Immagini(1)
- Versione 101.01.2025 – 31.12.2199
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