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CS
Bäckermeister

Christian Speck

Ex membro
Unione democratica di centro
SvizzeraArgovia

·

Mandato
Partito
Unione democratica di centroFonte: UDC
Parlamento
Svizzera
Circondario elettorale
Argovia
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Nato/a il
22. Dezember 1937
Deceduto/a il
5. Mai 2005
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q1081950
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
13.07.2026
Record aggiornato
09.08.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(446)
  1. Si
    Svizzera
    Esito: 142 · 25 No · 14 Ast. · 19 Assente
  2. Astensione
    Svizzera
    Esito: 142 · 40 No · 9 Ast. · 9 Assente
  3. No
    Svizzera
    Esito: 139 · 51 No · 1 Ast. · 9 Assente
  4. Si
  5. Si
Relazioni d'interesse

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Interventi(89)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Herr Fehr, Sie haben ausführlich die Vorteile in den Ländern der EU hervorgehoben. Ich finde das gut. Aber Sie haben kein Wort über die Arbeitslosigkeit gesagt. War das ein Versehen?

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Frau Kollegin Teuscher, ich habe Ihren Ausführungen mit Interesse zugehört, und ich kann [PAGE 1719] Ihnen auch versichern, dass ich die Antwort des Bundesrates sowohl auf meinen Vorstoss als auch auf den Ihrigen gelesen habe. Ich möchte auch an meiner Aussage festhalten, dass wir nicht die bestehenden Restwassermengen ändern wollen - diese werden grösstenteils beibehalten -, sondern es geht um eine bessere Nutzung.

    Jetzt hat mich aber doch etwas erstaunt, Frau Kollegin, dass Sie mich als zynisch bezeichnet haben: Ist es zynisch, eine bessere Nutzung der erneuerbaren Wasserkraft in unserem Land anzustreben und zu beantragen?

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen bekannt geben: Ich bin Verwaltungsratspräsident der AEW Energie AG und Vizepräsident der Axpo Holding AG. Hintergrund meines Vorstosses ist das Ziel einer effizienteren Nutzung der Wasserkraft für die Stromproduktion. Mit meiner Motion ersuche ich den Bundesrat, mit einer Revision des Gewässerschutzgesetzes die Restwassermengen deutlich tiefer anzusetzen.

    Der Grund für meinen Vorstoss liegt darin, dass die Restwassermengen so, wie sie heute im Gesetz festgelegt sind, zu einer erheblichen Minderproduktion von Wasserkraftstrom führen. Wie gross der Verlust an Wasserkraftstrom durch die Erhöhung der Restwassermengen sein wird, ist nicht geklärt. Eine Studie der Elektrowatt schätzte vor der Abstimmung über die Revision des Gewässerschutzgesetzes im Jahre 1992 die jährliche Minderproduktion auf 5000 Gigawattstunden. Der Bundesrat ging damals von einer ähnlichen Grössenordnung aus, nämlich von 4000 Gigawattstunden. In der Antwort auf meinen Vorstoss ist nun plötzlich die Rede davon, dass bis im Jahr 2070 die Auswirkungen der Restwasserbestimmungen auf die Stromproduktion kaum 2000 Gigawattstunden pro Jahr übersteigen dürften.

    Trotz diesen verschiedenen Zahlen - 5000, 4000 oder 2000 Gigawattstunden - bleibt ein sehr grosser Verlust. Zum Vergleich: In der Vorlage zum neuen Stromversorgungsgesetz nimmt man massive Kosten in Kauf - man spricht von mehreren Hundert Millionen Franken pro Jahr -, um die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien um jährlich 5400 Gigawattstunden zu steigern. Hier verzichtet man freiwillig auf mindestens 2000 Gigawattstunden von erneuerbarem Wasserkraftstrom - ein Widerspruch! Bevor man neue unwirtschaftliche, subventionsabhängige Produktionsanlagen - womöglich auch im Ausland - erstellt, sollte man die bestehenden Wasserkraftanlagen optimal für die Stromproduktion einsetzen.

    Meine Motion fordert tiefere Restwassermengen. Ein Verlust an Wasserkraftstrom ist aus drei Hauptgründen nicht wünschenswert:

    Einerseits werden mit hohen Restwassermengen die Produktionskosten der Wasserkraftwerke erhöht. Dies vermindert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wasserkraft, was sich im sich öffnenden Strommarkt fatal auswirken kann.

    Andererseits verteuern die hohen Restwassermengen ganz einfach den Strom, was insbesondere unsere Industrie, unsere KMU-Betriebe belastet. Mit der Annahme meiner Motion können Sie hier Gegensteuer geben. Anstatt die heimische Wasserkraft mit hohen Restwassermengen zusätzlich zu belasten, sollten wir der Wasserkraft optimale Rahmenbedingungen bieten. Ich denke hier an die zahlreichen Arbeitsplätze in den Randregionen, die von Wasserkraftwerken abhängig sind, oder an die Kantone, die mit den hohen Restwassermengen erhebliche Einbussen an Wasserzinseinnahmen zu beklagen hätten. Nicht zuletzt würde auch die Schweizer Wirtschaft davon profitieren, dies durch stabile, tiefe Strompreise.

    Ein weiterer Grund für die Annahme meiner Motion besteht in der Versorgungssicherheit. Angenommen, wir behalten die hohen Restwassermengen bei und verzichten so freiwillig auf wertvollen Wasserkraftstrom, wo würden wir dann den fehlenden Strom hernehmen? Es ist absehbar, dass wir bei unseren Umweltauflagen und bei der vorhandenen Einsprachekultur - ich erinnere an die gestrige Debatte, kann diesbezüglich auch aus eigener Erfahrung berichten - den fehlenden Strom schlussendlich zu einem grossen Teil aus dem Ausland beziehen. Das dient unserer Versorgungssicherheit ganz sicher nicht.

    Letztlich sind die hohen Restwassermengen auch aus ökologischer Sicht zu überdenken. Man muss sich fragen, ob die sehr lokale Gewässerökologie auch in Zukunft stärker gewichtet werden soll als der globale Umweltschutz. Denn jede durch die Restwassermengen wegfallende Kilowattstunde Wasserkraftstrom könnte durch umweltbelastende Energiequellen kompensiert werden, was wiederum einen zusätzlichen CO2-Ausstoss verursachen würde.

    Es bleibt anzumerken, dass ich mit meiner Motion tiefere Restwassermengen fordere - ich fordere nicht keine Restwassermengen. Das bedeutet, dass aus ökologischer Sicht im schlechtesten Fall die bestehende Restwassermengen-Situation bleibt. Es sind also keine Rückschritte gegenüber der heutigen Situation zu befürchten. Ich fordere einzig, dass die bestehenden Verhältnisse nicht einseitig zulasten der Ökologie verändert werden.

    Ich habe kein Verständnis für das Argument, dass die Restwassermengen bisher nicht zu einer Stromminderproduktion geführt haben, wie es der Bundesrat ausführt, und die Wasserkraftproduktion auch in Zukunft mehr oder weniger stabil bleiben wird. Erneuerungen werden zwar steigende Produktionen oder Kompensationen zur Folge haben, aber das Argument zielt am Problem vorbei. Man vergisst, dass dies nur durch die Optimierung der bestehenden Anlagen möglich ist, was wiederum heisst, dass tiefere Restwassermengen sogar einen Ausbau der Wasserkraft zur Folge haben. Damit wäre allen gedient: der Ökologie, der Wirtschaft, der Versorgungssicherheit.

    Es liegt zurzeit die von der UREK des Ständerates erarbeitete Kommissionsinitiative 04.435 vor, die ebenfalls die Revision des Gewässerschutzgesetzes anstrebt und in die gleiche Richtung zielt. Der Initiativtext ist jedoch sehr offen formuliert, sodass man nicht genau weiss, in welche Richtung es mit der Initiative geht. Wir werden sie in unserer UREK demnächst behandeln. Problematisch an der Initiative der ständerätlichen Kommission ist insbesondere die in der Initiative vorgesehene Massnahme zur Reduktion von Schwall und Sunk. Von den Fachleuten wird dagegen eingewendet, dass eine Reduktion von Schwall und Sunk nur mit aufwendigen baulichen Massnahmen oder über den Eingriff in den Betrieb eines Kraftwerkes möglich ist. Das würde, neben den Kosten, zu einer massiven Verminderung der verfügbaren Leistungen der Wasserkraft führen.

    Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen die Annahme meiner Motion. Sie stärkt die Schweizer Wasserkraft, ist ökologisch vertretbar und trägt zu einer weiterhin hohen Versorgungssicherheit bei.

  4. testo del discorso
  5. testo del discorso
    Svizzera

    Ich darf Ihnen im Namen der SVP-Fraktion die Gründe für die Einreichung der parlamentarischen Initiative darlegen. Unsere Fraktion hat die Initiative für ein fakultatives Referendum bei der Festlegung des CO2-Abgabesatzes am 21. März 2003 eingereicht. Die Initiative verlangt, dass das CO2-Gesetz mit Artikel 7 Absatz 5 zu ergänzen sei. In Absatz 2 von Artikel 7 wird bekanntlich der Höchstsatz festgelegt, nämlich 210 Franken pro Tonne CO2. Absatz 3 gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Abgabesätze unterschiedlich festzulegen. Absatz 4 hält fest, dass die Abgabesätze durch die Bundesversammlung zu genehmigen sind. Mit einem neu eingefügten Absatz 5 verlangt die SVP-Fraktion, dass die von der Bundesversammlung genehmigten Abgabesätze zusätzlich dem fakultativen Referendum zu unterstellen seien.

    Das CO2-Gesetz ist am 1. Mai 2000 in Kraft getreten. Es hat mich gefreut, dass die Kommissionssprecherin, Frau Wyss, betont hat, dass das Ziel des Gesetzes nicht die Erhebung einer Abgabe sei, sondern die Verbesserung der CO2-Bilanz. Diese Meinung teile ich und teilt auch die SVP-Fraktion.

    In der parlamentarischen Beratung wollte unser Rat die Kompetenz zur Einführung der Abgabe ursprünglich dem Parlament zuweisen und nicht dem Bundesrat. Eine Kommissionsminderheit hat damals schon den Antrag gestellt, den Beschluss zur Einführung der Abgabe zusätzlich dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Diesen Antrag hat unser Rat in der Herbstsession 1998 mit 110 zu 56 Stimmen abgelehnt.

    Die SVP-Fraktion hat dem CO2-Gesetz nicht zugestimmt. Neben den darin enthaltenen neuen Abgaben, die zwar auf anderen Wegen rückerstattet werden, führten vor allem die über die Vorgaben des Kyoto-Abkommens hinausgehenden Forderungen zu dieser Ablehnung.

    In der Diskussion in der Kommission zur vorliegenden Initiative wurde dann zu Recht die Frage gestellt - Frau Wyss hat sie auch aufgeworfen -, warum die SVP damals nicht das Referendum ergriffen hatte. Es waren verschiedene Gründe, die dazu führten. Im Vordergrund stand die Überzeugung, dass die Zielsetzung der Klimapolitik richtig ist; das wird auch von uns als richtig erkannt. Auch wir wollen Verbesserungen im CO2-Bereich erreichen, mit einer spürbaren Reduktion der Schadstoffe.

    Die SVP-Fraktion hat aus diesem Grund - das ist zu betonen - auch der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zugestimmt. Die Mitteilung des SVP-Pressedienstes 2000, die Sie, Frau Kollegin, zitiert haben, war richtig. Wir unterstützten anschliessend, in der Zeit seit der Inkraftsetzung des CO2-Gesetzes, alle freiwilligen Massnahmen, sowohl diejenigen der Agentur der Wirtschaft als auch die Abmachungen zwischen dem BFE und Betrieben, wie z. B. mit der Zementindustrie, und andere. Mit Vorstössen haben wir zudem versucht, weitere Verbesserungspotenziale in der CO2-Belastung aufzuzeigen. Leider wurde insbesondere der Vorstoss zur Verbilligung des Diesels abgelehnt. Erfolg hatten wir demgegenüber mit dem Vorstoss, dass die Senken, d. h. die C-Aufnahme durch die Wälder, den Waldzuwachs, in die CO2-Bilanz einbezogen werden müssen.

    Der von unserem Rat überwiesene Vorstoss wird bekanntlich in dieser Session vom Ständerat behandelt. Leider hat sich der Bundesrat noch nicht entschieden, den Klimarappen als weitere freiwillige Reduktionsmassnahme freizugeben. Dadurch wird ein Jahr verloren gehen. Immerhin müssen im Oktober für die angekündigte Vernehmlassung zu verschiedenen Massnahmen die vorgeschriebene Wirtschaftsverträglichkeit und die Wettbewerbsverträglichkeit mitberücksichtigt werden. Mit den bisherigen freiwilligen Massnahmen konnten im Brennstoffbereich wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Wenn der Klimarappen eine Chance hat, werden auch im Treibstoffbereich Fortschritte erzielt. Andere Länder sind uns da voraus.

    Das Parlament hat sich seinerzeit vorbehalten, vor Einführung einer CO2-Abgabe über Höhe und wirtschaftliche Auswirkungen zu befinden. Damit wollte man sich das Mitspracherecht sichern und hat auch zum Ausdruck gebracht, dass diese Einführung politisch höchst brisant ist. Wenn die Befürworter der CO2-Abgabe - bekanntlich möchten sie diese am liebsten schon heute einführen - von der Notwendigkeit dieser Abgabe überzeugt sind, brauchen sie keine Angst vor einem Volksentscheid zu haben. Die SVP-Fraktion wird mit ihrer parlamentarischen Initiative der Bevölkerung das Mitspracherecht geben: Sie soll sich zu einer eventuellen Verteuerung des Benzins von maximal 50 Rappen pro Liter äussern können.

    Wenn Sie der Initiative zustimmen, ermöglichen Sie nicht nur die Mitsprache, sondern eine breite Diskussion in der Bevölkerung über das wichtige Thema, das uns in den nächsten Jahren begleiten wird.

Contributi(442)
Appartenenze(5)

Immagini(1)

  • Versione 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0