Adalbert Durrer
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- Nato/a il
- 17. November 1950
- Deceduto/a il
- 19. April 2008
- Wikidata
- Q347303
- Organo d'origine
- CHE
- Fonte aggiornata
- 05.08.2026
- Record aggiornato
- 09.09.2026
- Prima importazione
- 14.08.2025
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- testo del discorsoSvizzera
Ich beantrage Ihnen auch namens der CVP-Fraktion die Abschreibung der Parlamentarischen Initiative Bundi. Bei diesem Geschäft ist es so wie bei vielen anderen: Im Grundsatz ist man sich sehr schnell einig. Man könnte das Beispiel der ökologischen Steuerreform erwähnen. Alle haben das Anliegen im Programm, und wenn es um die Umsetzung geht, gibt es Probleme. So ist es auch bei der Kostenwahrheit.
Wir wissen es: Ein Verkehrsträger wird gegen den anderen ausgespielt, die Lobby des öffentlichen Verkehrs möchte viele Kosten dem Individualverkehr anlasten, die Automobilverbände und die Strassenverkehrsverbände verlangen den Einbezug des öffentlichen Verkehrs. Vor allem die Nutzenfrage ist eine sehr strittige Frage, und so ergab auch die Vernehmlassung logischerweise ein sehr zerrissenes Bild. Im Grundsatz haben - das war vor allem bemerkenswert - alle 26 Kantone zugestimmt, sogar die Spitzenverbände der Wirtschaft. Als es aber in der gleichen Vernehmlassung um die Konkretisierung des Verfassungsauftrages ging, waren nur noch der Kanton Uri, die Sozialdemokratische Partei, die Umweltverbände, der Schweizerische Gemeinde- und Städteverband dafür - und sonst gar niemand mehr. Schon aus dieser Vernehmlassung ersieht man, dass es nie gelingen wird, eine Basis zu schaffen, die politisch Aussicht hätte, eine Abstimmung vor Volk und Ständen zu bestehen.
Es gibt aber auch materiell gute Gründe, die gegen die Weiterbearbeitung dieser Vorlage sprechen. Wir haben in letzter Zeit in der Verkehrspolitik mühsam einen Grundkonsens errungen - ich denke an die FinöV-Vorlage, ich denke an die [PAGE 697] LSVA-Vorlage -, und dieser verkehrspolitische Grundkonsens steht eigentlich auf sehr dünnem Eis. Ich sehe nicht ein, warum man jetzt mit einer solchen Grundsatzdebatte über das im Moment unlösbare Problem der Kostenwahrheit diesen Verkehrsfrieden, diesen Verkehrskonsens, gefährden will.
Wir müssen die Priorität in der Verkehrspolitik auf die Umsetzung bestehender, ambitiöser Beschlüsse setzen. Die Neat ist noch nicht fertig gestellt, die "Bahn 2000" ist in der Umsetzung. Es geht darum, die Attraktivität des Bahnangebotes zu erhöhen. Wir haben auch bezogen auf unser Strassennetz mit der Gesamtüberprüfung des Nationalstrassennetzes ein ehrgeiziges Ziel formuliert; hier besteht meines Erachtens zurzeit Handlungsbedarf.
Wir dürfen aus wirtschaftspolitischer Sicht eine solche Massnahme - Kostenwahrheit im Verkehr - auch nicht isoliert durchziehen. Das Verkehrsnetz des öffentlichen Verkehrs und des Individualverkehrs müssen wir im europäischen Kontext sehen, und deshalb ist eine solche Frage auch koordiniert mit der europäischen Verkehrspolitik anzugehen. Alles andere würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen und einmal mehr unserem Wirtschaftsstandort ganz klar einen Nachteil bringen.
Es ist auch so - das wurde schon mehrfach angesprochen -, dass das Datenmaterial, das uns zur Verfügung steht, Lücken aufweist und im Moment als Entscheidungsgrundlage absolut untauglich ist. Es wurde das Manko des Einbezugs der externen Kosten und des externen Nutzens im Strassenverkehr aufgezeigt. Auch das Problem der ungleichen Anlastung dieser Kosten an die Regionen ist staatspolitisch sehr heikel. Insbesondere bestehen noch keine Vorstellungen, wie man die Frage der Kostenwahrheit im neuen Finanzausgleich berücksichtigen will.
Unsere Verkehrs- und Umweltpolitik hat in letzter Zeit bereits beachtliche Teilschritte realisiert oder ist daran, solche Schritte zu realisieren. Das Kostenbewusstsein unserer Bevölkerung wird permanent gestärkt und verstärkt. Die Sensibilität wird geschärft. Es ist notwendig, dass man mit realpolitisch vernünftigen Schritten versucht, diese Politik jetzt umzusetzen und die Kräfte auf das zu bündeln, was tatsächlich umgesetzt werden kann.
Mit der Parlamentarischen Initiative Bundi werfen wir mehr Probleme auf, als wir einer Lösung zuführen. Deshalb müssen wir nun die Kräfte auf die drängendsten verkehrspolitischen Fragen des Alltags konzentrieren. Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen die Abschreibung der Parlamentarischen Initiative Bundi beantragen.
- testo del discorsoSvizzera
Der Schutz des Lebens und damit die Frage der Regelung des Schwangerschaftsabbruches sind für die CVP als Wertepartei von zentraler Bedeutung. Seit 1997 kämpfen wir für die Einführung des Schutzmodelles mit Beratungspflicht. Dieses Modell sieht neben dem Selbstbestimmungsrecht der Frau auch einen angemessenen Schutz des ungeborenen Lebens vor. Es gewährleistet eine sorgfältige Interessenabwägung, eine Güterabwägung, und wird der Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben gerecht.
Die CVP-Fraktion der Bundesversammlung hat sich in der parlamentarischen Beratung stets für das Schutzmodell eingesetzt. Dieses Modell fand dennoch keine Mehrheit, stattdessen sieht das Parlament nun die Verabschiedung einer reinen Fristenlösung vor.
Der Parteivorstand der CVP Schweiz hat am letzten Freitag mit 44 zu 7 Stimmen beschlossen, das Referendum gegen die Fristenlösung zu ergreifen, sollte sie heute durch eine Mehrheit der eidgenössischen Räte beschlossen werden.
Gestatten Sie mir, dass ich kurz die drei wichtigsten Überlegungen, die uns zu diesem Schritt bewogen haben, darstelle:
1. Die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruches ist von solch grosser gesellschaftspolitischer und ethischer Bedeutung, dass sich das Volk dazu muss äussern können. Die Frage des Schwangerschaftsabbruches ist nicht von der Diskussion über die Sterbehilfe, über genetische Untersuchungen am Menschen oder über die Fortpflanzungsmedizin zu trennen: Das sind alles Themen, bei denen es um Fragen von Leben und Tod, der persönlichen Freiheit und der Schutzpflicht des Staates geht.
2. Mit der Fristenlösung wird die Schutzpflicht des Staates für alles Leben verletzt. Die CVP-Fraktion kann der vorgeschlagenen Fristenlösung nicht zustimmen, da diese während 12 Wochen einen völlig ungenügenden Schutzmechanismus für das ungeborene Leben vorsieht. Gerade heute ist eine ganzheitliche Sicht des staatlichen Lebensschutzes besonders dringlich, und seine Notwendigkeit muss im Bewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger unbedingt erhalten bleiben. Der Staat trägt die Verantwortung dafür, dass in der Gesellschaft ein ethisches Minimum aufrechterhalten wird.
3. In der vorgeschlagenen Fristenlösung wird der Schwangerschaftsabbruch allein als eine Frage der Selbstbestimmung der Frau gesehen. Diese Selbstbestimmung ist wichtig, sie steht aber in einem Spannungsverhältnis zum Lebensrecht des Ungeborenen. Mit der Vorlage der parlamentarischen Mehrheit kann aber eine sorgfältige Güterabwägung nicht garantiert werden. Nur wenn der Staat dafür sorgt, dass die Güterabwägung mittels einer Beratungspflicht ein Stück weit institutionalisiert wird, kann dem ungeborenen und handlungsunfähigen Kind ein angemessener Schutz zuteil werden.
Die CVP ist sich sehr wohl bewusst, dass es einer rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches bedarf; die heutige Situation ist eines Rechtsstaates unwürdig. Die CVP will aber mit dem Schutzmodell der Pflicht des Staates zum Schutz allen Lebens besser Rechnung tragen, als dies mit der Fristenlösung möglich wäre. Sie hat deshalb heute Morgen eine Parlamentarische Initiative deponiert. Sollte das Volk die reine Fristenlösung ablehnen - dafür werden wir kämpfen! -, wird mit der Parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion die Einführung des Schutzmodells verlangt.
Das sind die Überlegungen und die Gründe, warum die CVP-Fraktion die vorgeschlagene Fristenlösung einhellig ablehnen wird.
- testo del discorsoSvizzera
Auch die CVP-Fraktion lehnt die Volksinitiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!" dezidiert ab, und zwar aus folgenden drei Gründen: erstens, weil sie eine demokratiepolitische Zwängerei darstellt, zweitens, weil sie inhaltlich offene Türen einrennt, und drittens, weil sie auch sachlich grosse Mängel aufweist. Aber jetzt der Reihe nach:
1. Die Initianten zeigen sehr wenig Respekt vor der Demokratie, indem sie an der Initiative festhalten, dies ein knappes halbes Jahr, nachdem die Stimmbürger - am 24. September 2000 - die Solar-Initiative, die Grundnorm, damit auch die Lenkungsabgabe und die Förderabgabe abgelehnt haben, also Instrumentarien, die in die genau gleiche Richtung zielten wie diese Initiative. Es war eine klare Absage von Volk und Ständen an zusätzliche fiskalische Belastungen der Energie. Das haben wir als Politiker zur Kenntnis zu nehmen; wir können nicht unbeirrt solche Volksbegehren wieder dem Souverän unterbreiten. Frau Teuscher, ich finde es irgendwo auch respektlos gegenüber der Bevölkerung, gegenüber der Stimmbürgerschaft, wenn man sagt, das sei eine rein formale Argumentation. Es geht doch hier um die Achtung vor dem Volkswillen, aber es geht letztlich auch in hohem Masse um die Glaubwürdigkeit der Politik.
2. Die Initianten versuchen, mit dem schlechten Gewissen zu operieren und uns zu sagen, wir nähmen die Energiepolitik oder die Umweltpolitik nicht ernst. Wir haben eine hervorragende Bilanz vorzuweisen, wir müssen sie nur zur Kenntnis nehmen. Wir haben den Energieartikel, wir haben, gestützt auf diesen Energieartikel, das Energiegesetz - zukunftsweisende Erlasse. Wir haben das Umweltschutzgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen, das sehr viel bewirkt, z. B. im Bereich der Luftreinhaltung. Wir haben das CO2-Gesetz - für mich ein hervorragendes Gesetz. Das ist gelebte Subsidiarität, indem man nämlich zuerst an die Eigenverantwortung appelliert und den Energieverbraucher in die Pflicht nimmt, bevor der Staat wieder regulatorisch eingreift. Der Bundesrat hat das Programm "Energie 2000" fortgesetzt. Ich finde das richtig. Wir haben unserem Souverän, dem Mittelstand, den privaten Haushalten und der Wirtschaft in der Verkehrspolitik mit der LSVA sehr viel zugemutet, auch abgabenmässig. Es geht doch darum, dass wir dieses bestehende Instrumentarium, das wir in den letzten zehn Jahren aufgebaut haben, beim Bund, in den Kantonen und den Gemeinden umsetzen, dass wir dort beharrlich sind. Dann haben wir ein griffiges Instrument und müssen [PAGE 35] den Vergleich mit keinem Land in Europa und in der übrigen Welt scheuen.
3. Die Initiative ist in verschiedener Hinsicht aber auch sachlich verfehlt. Der Einbezug der Wasserkraft in diese fiskalische Belastung ist eine Ohrfeige für die Wasserkraftkantone, ein Schlag ins Gesicht. Er steht auch im Widerspruch zum Energiegesetz, letztlich sogar zum Verfassungsartikel, zum neuen Elektrizitätsmarktgesetz, auch zum Energieprogramm des Bundes, weil wir dort ja gerade sagen, dass wir zur erneuerbaren Wasserkraft Sorge tragen müssen. Das Wasser ist eine der ganz wenigen Ressourcen, die unser Land und insbesondere das strukturschwache Berggebiet und der ländliche Raum haben. Dieser Frontalangriff auf die Wasserkraft, insbesondere von ökologischer Seite, ist für mich unverständlich.
Das Einzige, für das ich Sympathie habe, ist das Ziel, einen Beitrag für die Sozialwerke und insbesondere zur Sicherung der AHV zu leisten. Aber man kann diese Aufgabe sicher nicht in einem isolierten Einzelschritt lösen. Wir müssen alle zehn Sozialwerke im Gesamtkontext betrachten. Das ist die Politik der Regierungsparteien, die an den Von-Wattenwyl-Gesprächen mehrfach bekräftigt worden ist. Wir haben jetzt mit der 11. AHV-Revision die Möglichkeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Wir brauchen hierzu sicher nicht diese Initiative.
Völlig übersehen haben die Initianten im Weiteren, dass die Steuer, die sie einführen wollen, nicht aussenhandelsneutral ist. Die Schweiz würde sich wieder unnötigerweise Nachteile bei der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit im europäischen und globalen Raum einhandeln. Ist das nötig in einer Zeit, in der wir wirtschaftlich wieder Fuss fassen und gute Perspektiven haben?
Aus diesen Gründen - es gäbe noch viele mehr - ist die CVP-Fraktion der Meinung, diese Initiative verdiene eine klare Absage. Sie verdient es auch nicht, dass man ihr einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellt.
- testo del discorsoSvizzera
Einmal pro Legislatur bringt der Bundesrat dem Parlament das Realisierungsprogramm zur Raumordnungspolitik zur Kenntnis. Dieses Programm umfasst Massnahmen, die im Hinblick auf den Vollzug der Raumordnung für die nächsten vier Jahre wesentlich sind. Es umschreibt auch Verantwortlichkeiten und zeitliche Abläufe. Zum dritten Mal haben wir heute ein Realisierungsprogramm zur Kenntnis zu nehmen, das Programm für die Jahre 2000-2003. Eine erste Reihe solcher Massnahmen hatte der Bundesrat 1989 beschlossen, damals ging es um Vollzugslücken in der Raumplanung. 1996 schaffte der Bund dann eine materielle und strategische Grundlage für die Verbesserung der Koordination seiner raumwirksamen Tätigkeiten. Das war die Grundlage, um parallel dazu ein zweites Realisierungsprogramm 1996-1999 zu erlassen.
Das Realisierungsprogramm 2000-2003 baut auf dem letzten Programm auf, zieht im ersten Teil Bilanz. Dazu wird der Berichterstatter französischer Zunge noch Detailausführungen machen. Es setzt aufgrund der veränderten Ausgangslage neue Prioritäten der Raumordnungspolitik. Der Bundesrat will mit dem festgelegten Rahmen sicherstellen, dass die verschiedenen Sachpolitiken des Bundes das Konzept der Nachhaltigkeit unterstützen und kohärent auf die Raumordnungspolitik, insbesondere auf die Grundzüge der Raumordnung Schweiz, ausgerichtet sind. Deshalb legt er in Kapitel 3, dem eigentlichen Programmteil, die Handlungsgrundsätze für die raumwirksam tätigen Bundesstellen und die Massnahmen für die kommenden vier Jahre fest. Konkret schlägt der Bundesrat in 6 Aktionsfeldern und 16 Handlungsgrundsätzen 31 konkrete Massnahmen vor. Ich verschone Sie, indem ich diese Massnahmen nicht im Einzelnen erwähne; Sie können sie im Programm selber nachlesen. Im Anhang präsentiert er in Form von Objektblättern die detaillierten Angaben über die geleistete Arbeit und die Entwicklungen seit 1996, die mittelfristige Ausrichtung und die bis 2003 vorgesehenen Massnahmen.
Die UREK hat sich am 12. Februar 2001 in Anwesenheit des neuen Direktors des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE), Pierre-Alain Rumley, intensiv mit diesem Realisierungsprogramm auseinander gesetzt. Diskussionsplattform bildete neben dem eigentlichen Programm ein Hearing mit sechs Expertinnen und Experten aus verschiedenen raumordnungsrelevanten Bereichen, die sich zu vier schriftlich unterbreiteten Fragen zu äussern hatten.
Die erste Frage war: Macht das Realisierungsprogramm 2000-2003 aus Ihrer Sicht Sinn? Insgesamt wurde dieses Realisierungsprogramm befürwortet; die Effizienzsteigerung der Raumordnungsinstrumente, das Konzept der Nachhaltigkeit und die Raumordnungspolitik wurden als Zielsetzungen unterstützt.
Kritiken und Anregungen gingen in folgende Richtung: Es wurde die zu einseitige Gliederung in ländliche und städtische Räume kritisiert. Die längerfristige kulturpolitische Perspektive über zwei Generationen wurde vermisst, die nicht mehr durch die Dichte der Bauwerke, sondern eben durch die bessere Erreichbarkeit von urbanen Angeboten geprägt ist, also durch die Mobilität. Angeregt wurden im Weiteren eine bessere Vereinheitlichung der Begriffe bei den verschiedenen Massnahmen und eine verstärkte Priorisierung.
Die zweite Frage war: Welches sind die wichtigsten Probleme, welche die Raumplanung in den nächsten Jahren zu lösen haben wird? Hier eine kurze Zusammenfassung: Vonseiten des Kantonsvertreters wurde die Idee eines Bundesrichtplanes ins Spiel gebracht. Angesprochen wurden der nach wie vor sehr hohe Flächenbedarf, das Planungsdefizit bei der Festlegung von Wirtschaftsstandorten, der nach wie vor anhaltende Druck auf die Landwirtschaftsböden, die Verkehrsproblematik, die bessere Integration des Umweltschutzes in die Raumplanung, die Entwicklung der Kernstädte und Agglomerationen, Entwicklungsvorstellungen über den ländlichen Raum sowie die Vereinheitlichung des Bau- und Planungsrechtes. Vonseiten der Sachversicherungen, die auch kompetent vertreten waren, wurde anhand konkreter Beispiele aufgezeigt, dass die Raumplanung im Bereich der Naturgefahren noch erhebliche Defizite mit grossen ökonomischen Folgen aufweist. Die Raumplanung könnte hier dazu beitragen, Kosten zu sparen. Dies weniger im Bereich der Planung als eben mehr in der konkreten Umsetzung durch bessere Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden und bessere Information.
Die dritte Frage war: Wo orten Sie aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf? Diese Frage richtete sich an das ARE, also an das Bundesamt für Raumentwicklung. Hier wurden eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung gefordert, eine Zusammenarbeit mit allen Ebenen der Politik, der Wirtschaft und mit weiteren Interessengruppen sowie ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Grundlagenarbeit auch zugunsten der unteren staatlichen Instanzen, also der Milizbehörden in unserem Lande. Kritisch beleuchtet wurde die Rolle des ARE im Sinne der Nachführung der Realität statt der vorausschauenden Planung.
Es kam der Eindruck auf, dass man letztlich eher nur Vollzugsarbeit und weniger vorausschauende, vorausdenkende Arbeit leistet. Vom ARE wurde gefordert, mehr für das Image der Raumplanung in Politik und Gesellschaft zu tun. Sehr positiv wurde der Wechsel des ARE vom EJPD zum UVEK bewertet; zu schmale personelle und finanzielle Ressourcen wurden thematisiert und da und dort auch angemahnt.
Die vierte Frage an die Experten war: Stimmt die Prioritätensetzung des Realisierungsprogrammes mit den von Ihnen festgestellten Problemen in der Raumplanung überein? Grundsätzlich wurde die Prioritätensetzung positiv gewürdigt; aber zum Teil wurde die Priorisierung in dem Sinne bemängelt, dass sie eher einer Auflistung und Addition von Massnahmen denn einer politischen Gewichtung entspreche.
In der Diskussion in der UREK selber wurde das Realisierungsprogramm insgesamt positiv aufgenommen. Ich möchte trotzdem auf einige Defizite hinweisen, will das aber nicht als Kritik an der bundesrätlichen Vorlage gewertet wissen, die insgesamt einen guten Eindruck hinterlässt.
Vermisst wurde ein klares Bekenntnis, in Konsequenz zu den bundesrätlichen Legislaturzielen, zur Kohäsion, zur dauerhaften dezentralen Besiedlung des Landes und damit auch zum Service public im Sinne der flächendeckenden Grundversorgung mit den elementaren Ver- und [PAGE 8] Entsorgungsleistungen. Verpasst wurde unseres Erachtens die Chance, die Querschnittfunktion der Raumplanung in den verschiedenen Sachpolitiken aufzuzeigen. So fehlt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den raumrelevanten Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs oder auch mit der Energiepolitik. Man muss sich bewusst sein: Jeder überbaute Quadratmeter Fläche in der Schweiz erhöht auch den Energieverbrauch. Es besteht nach wie vor der Eindruck, dass sich die Raumordnungspolitik stark auf den Städteverbund Schweiz reduziert oder fokussiert und dass der ländliche Raum zu stark marginalisiert wird, dass also die Raumordnungspolitik dort mehr oder weniger nur eine Feigenblattfunktion hat.
Entgegen den Forderungen von Hearingsteilnehmern nach neuen Instrumenten - also Sachplanungen des Bundes, Bundesrichtplan - wurde in der Diskussion mehr die Verwesentlichung der bestehenden Planungsinstrumente gefordert. Dies beispielsweise im Landschaftsschutz mit dem bestehenden Dickicht und den Überschneidungen von Inventaren, Planungen und Erlassen, unter denen anwendende Behörden, aber letztlich auch die Grundeigentümer sehr zu leiden haben, insbesondere dort, wo es auch um intensive Nutzungen des ländlichen Raumes, der landwirtschaftlichen Böden geht.
Zusammenfassend danke ich namens der Kommission dem Bundesrat für das gute Realisierungsprogramm. Sein wahrer Gehalt und seine Qualität werden aber von seiner konsequenten, beharrlichen Umsetzung abhängen. Beim vergangenen Programm ist das sehr gut gelungen. Wir erwarten auch, Herr Bundespräsident, dass den konstruktiven Anregungen aus der Diskussion in der Kommission und aus unseren Ausführungen heute im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen wird.
Ich beantrage Ihnen, vom Realisierungsprogramm 2000-2003 positiv Kenntnis zu nehmen.
- testo del discorsoLoi sur le marché de l'électricitéN. 99.055Svizzera
Die Einigungskonferenz von heute Morgen schlägt Ihnen Folgendes vor: Bei Artikel 25bis - dort geht es um die Darlehen an Wasserkraftwerke - ist der Ständerat grundsätzlich auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt. Es wurde vom Ständerat noch ein Problem gelöst: Die Inkraftsetzung dieser Bestimmung in Artikel 25bis liegt nicht im freien Ermessen des Bundesrates, sondern erfolgt zusammen mit der Inkraftsetzung des Gesetzes. Dafür wird vorgesehen, dass nach zehn Jahren in dieser ersten Übergangsphase allenfalls noch eine Verlängerung um weitere zehn Jahre beschlossen werden kann. Die Kompetenz für diesen Beschluss liegt aber bei der Bundesversammlung. Er wird also wieder auf die Gesetzgebungsebene verlegt.
Eine weitere Änderung betrifft die Umweltstandards. Es ist so, dass die Darlehensgewährung inskünftig nicht nur davon abhängig ist, dass durch ein Erneuerungsprojekt die Umweltverträglichkeit verbessert werden muss, sondern dass auch die Wirtschaftlichkeit erhöht werden muss. Ich denke, hier wird etwas explizite gesagt, was der Bundesrat bei der Überprüfung der Darlehensgewährung sicher auch von Amtes wegen einbezogen hätte.
Zu Artikel 25ter, Übergangskosten: Es geht dort um die Privilegierung von Alternativenergien bei der Benützung des Leitungsnetzes. Dort war der Ständerat hart geblieben und hatte auf der Streichung beharrt. Die Einigungskonferenz ist nun auf die nationalrätliche Linie eingeschwenkt; allerdings auch hier mit einer Modifikation, indem die Privilegierung der Wasserkraft während der ersten zehn Jahre nur bis zu einer Leistung von 500 Kilowatt möglich ist. Das ist die Grenze, die wir ja ursprünglich auch im Nationalrat vorgesehen hatten. Das ist eine sinnvolle Vorschrift; diese 500 Kilowatt reichen aus, um die Verstromung aus Trinkwasser oder eben auch Kleinwasserkraftwerke zu privilegieren. Für die übrigen Alternativenergien gilt aber weiterhin die Grenze von einem Megawatt. Das macht Sinn bei der Windenergie, das macht Sinn bei der Verstromung aus Biomasse, und das macht natürlich auch Sinn bei der Solarenergie; ich denke hier insbesondere an die Fotovoltaik.
Ich glaube, die Einigungskonferenz hat nun den Durchbruch geschafft. Mit der Zustimmung zu diesen beiden modifizierten Artikeln wird auch eine Brücke gebaut, um in einem allfälligen Referendumskampf bestehen zu können, so bestehen zu können, dass sicher auch viele Kräfte aus dem Berggebiet und wahrscheinlich auch aus der Land- und Forstwirtschaft, aber auch die Kleinkraftwerkbetreiber und weitere Kräfte auf der Seite der Gesetzesbefürworter kämpfen können.
Es ist sehr wichtig, dass das Parlament dieses dringend erforderliche EMG nun bereinigen und am Freitag in der Schlussabstimmung verabschieden kann.
- MotionCofirmatario
- Objet du Conseil fédéralRelatore/Relatrice/Relatori
- InterpellationCofirmatario
- MotionCofirmatario
- MotionCofirmatario
- Speciale
- PermanenteSvizzera
- Membro06.12.1999 – 05.10.2001
- Speciale
- PermanenteCommissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia Consiglio nazionale(CAPTE-N)Svizzera
- Membro04.12.1995 – 05.10.2001
- Consiglio
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- Versione 101.01.2025 – 31.12.2199
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