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Dr. phil. I

Hans Zbinden

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7. Juni 1945
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Q104772706
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
05.08.2026
Record aggiornato
06.08.2026
Prima importazione
14.08.2025
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Interventi(11)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Wir sprechen jetzt über mehr Engagement des Bundes im Bereich der Fachhochschulen. Vor einiger Zeit haben wir zusammen über mehr finanzielle Unterstützung des Bundes im Bereich der Universitäten diskutiert. Vor kurzem haben wir im Zusammenhang mit dem Berufsbildungsgesetz auch über eine grössere finanzielle Beteiligung des Bundes in diesem Bereich gesprochen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit dazu etwas Grundsätzliches sagen, das mir bei der Betrachtung der heutigen Bildungspolitik des Bundes auffällt. Ich empfinde diese Politik als eine Stückwerkpolitik. Da wird - je nach Vorstössen im Parlament - das eine Mal etwas im Bereich der Fachhochschulen, das andere Mal im Bereich der Universitäten oder im Bereich der Berufsbildung unternommen. Ich vermisse eine dahinter steckende Gesamtstrategie mit klaren langfristigen Prioritäten.

    Ich will kurz erklären, weshalb ich diese Schwerpunktbildung für sehr nötig halte. International findet in den letzten Jahren immer stärker ein Systemwettbewerb zwischen den nationalen Bildungswesen statt - im Rahmen des verschärften ökonomischen Standortwettbewerbes. Deshalb wird es immer wichtiger, dass die einzelnen Länder frühzeitig die Stärken und Schwächen ihrer Systeme erkennen und diese dann ganz gezielt verbessern. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat vor kurzer Zeit über die Ergebnisse der Pisa-Studie feststellen müssen, dass es auch im Bereich der Volksschulen grosse Schwächen gibt.

    Das Entscheidende für mich ist in diesem Zusammenhang: Es gibt keine gesamtschweizerische Bildungspolitik, die z. B. mit der französischen, der englischen oder der deutschen Politik vergleichbar wäre. Wir haben eine Menge von Partialbildungspolitiken. Die Kantone machen ihre Bildungspolitik - der Kanton Solothurn anders als der Kanton Baselland -, die Bereiche Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung haben ihre separaten Politiken. Doch es ist niemand für eine gesamtschweizerische Bildungspolitik verantwortlich. Das finde ich angesichts des verstärkten internationalen Systemwettbewerbs eine ganz schlechte Wettbewerbsvoraussetzung.

    Ich möchte Herrn Bundesrat Couchepin wirklich bitten, mit den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zusammen für die nächste Zeit eine klare schweizerische Bildungsstrategie zu entwickeln und zu sagen, was bildungspolitisch in diesem Land erste und was zweite Priorität geniesst.

    Ganz zum Schluss noch etwas Weiteres: Zwischen 1980 und 1990 haben sich die gesamtschweizerischen Bildungsausgaben um 40 Prozent erhöht. Damals gab es allerdings diese internationale Wettbewerbssituation noch nicht in diesem ausgeprägten Mass. Zwischen 1992 und heute hingegen stagnieren die schweizerischen Bildungsausgaben relativ, im Verhältnis zu den gesamten öffentlichen Ausgaben gehen sie sogar zurück, obschon sich der internationale Wettbewerb verschärft hat. Das ist völlig widersinnig. [PAGE 217] Ausgerechnet in den Zeiten, in denen der Wettbewerb stark wird, stagnieren die Ausgaben - im Ausland wird hingegen viel Geld in das Bildungswesen gesteckt.

    Herr Bundesrat, das betrifft auch Herrn Bundesrat Villiger: Weil wir keine Gesamtstrategie haben, muss das Eidgenössische Finanzdepartement nie Angst davor haben, dass sich alle Bildungsinteressierten gemeinsam gegenüber den Finanzverantwortlichen stark machen. Sie neutralisieren sich sogar wechselseitig. Das Eidgenössische Finanzdepartement kann dann sagen: Solange die Bildung selbst keine Prioritäten setzt, kann es auch für uns nicht zentral sein, dort zu investieren.

    Ich danke Ihnen, dass ich einige Grundsatzgedanken äussern durfte.

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Zu Beginn der Debatte wurde deutlich, dass dieses Gesetz ganz unterschiedlich interpretiert wird. Die einen finden, es sei ein Rahmengesetz. Andere meinen, es sei ein technisch-formales, juristisches Gesetz. Ich bin der Meinung, dass es vor allem an uns liegt, aus diesem Gesetz auch ein inhaltliches, ein substanzielles Gesetz zu machen. Ich verfolge mit diesem Minderheitsantrag zwei Ziele:

    1. Ich möchte, dass die schweizerische Embargopolitik ein integraler Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik wird. Deshalb muss sich die Embargopolitik auch an den Zielen orientieren, die wir im Rahmen des Aussenpolitischen Berichtes mit dem Bundesrat zusammen definiert haben, d. h. an der Unabhängigkeit, an der Wohlfahrt, am Abbau der sozialen Ungleichgewichte, an den Menschenrechten, [PAGE 1260] an der Demokratie, an der Rechtsstaatlichkeit, aber auch an der ökologischen Dimension.

    2. Ich muss Ihnen sagen, dass ich ein wenig durch die Ereignisse von vor rund zwei Wochen beeinflusst bin. Was sich in den Vereinigten Staaten als Tragödie abgespielt hat, hat grosse Auswirkungen. Ich erwähne die Philosophie in diesem Zusammenhang jetzt zum dritten Mal. In meiner zwölfjährigen Tätigkeit hier ist es das erste Mal, dass dieses Wort innert dreissig Minuten dreimal gebraucht worden ist. Das Drama in den USA hat dazu geführt, dass man spürt, dass es eine Art neue geistige Ära der verstärkten Nachdenklichkeit, der Besonnenheit, vielleicht auch der "Vordenklichkeit" gibt. Das heisst, dass man in Zukunft Ereignisse, Ursachen, Folgen genauer betrachtet, dass man sie tiefer ergründet. Von daher gesehen ist es auch für uns wichtig, in dieses Gesetz ein Stück Nachdenklichkeit, einen "Nachdenklichkeitsauftrag", hineinzubringen. Ich kann dies anhand des Antrages, den Sie vor sich haben, zeigen:

    1. Die Frage bei diesen Boykotten, bei diesen Embargos - das wurde seitens der SVP-Fraktion meiner Meinung nach sehr berechtigterweise gesagt -, ist: Welche Folgen lösen diese Massnahmen in den betroffenen Ländern aus? Die meisten Länder werden auf irgendeine Weise destabilisiert. Aber die genauen Folgen kann man nur abschätzen, wenn man auch von den Embargoländern ausgehend eine entsprechend genaue Evaluation durchführt, in der man alle Folgen genau abklärt, vor allem diejenigen der Nebenfolgen, die Menschen betreffen, die man gar nicht treffen will. Das ist eine Frage der Zielgenauigkeit dieses Embargos.

    2. Diese Länder müssen nach Boykott-Ende in den meisten Fällen wieder ihre Infrastrukturen aufbauen. Ich bin der Meinung, dass man deshalb immer auch die spätere mögliche Aufbauarbeit im Auge behalten muss, wenn man ein Embargo technisch und operativ durchführt. Trifft man mit einem Embargo die sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Fundamente eines Landes, dann wird die Aufbauarbeit ausserordentlich schwer sein. Denn wir sind ja meistens wieder dabei, wenn man in diesen Ländern die Störungen beheben muss, die durch den Boykott erfolgt sind. Das ist eigentlich ein Widerspruch in sich.

    3. Es ist sehr leicht, ein Embargo auszusprechen. Viel schwieriger ist es, ein Embargo wieder zu beendigen, d. h., den Austritt aus einem Embargo zu bestimmen. Von daher gesehen ist es sehr wichtig, dass man auch diese Komponente bei der Planung berücksichtigt.

    Ich habe bewusst ein bisschen zur rechten Saalseite gesprochen. Ich bin der Meinung - ob wir das nun später als Mitglied in der Uno oder isoliert ausserhalb machen -: Wir müssen diese Fragen, die ich gestellt habe, in beiden Rollen beantworten. Innerhalb der Uno haben wir die Möglichkeit, mit einem Lautsprecher unsere Position in Bezug auf das Embargo deutlich zu machen. Sie können natürlich versuchen, diese Embargoposition auch ausserhalb der Uno bekannt zu machen, nur haben Sie dann nicht die gleiche Lautsprecheranlage zur Verfügung.

    Noch ganz kurz etwas, das mich sehr wichtig dünkt: Wir haben keinen internationalen Mechanismus, wir haben keine internationale Agentur, die neutral die Wirkungen der Boykotte betrachtet.

    Häufig sind es die Länder, die die Boykotte aussprechen, die nachher auch die Wirkungen beurteilen müssen; das ist eine Art fehlende Gewaltentrennung. Ich plädiere auch hier für eine Gewaltentrennung und bin der Meinung, dass die Schweiz alle Bemühungen unterstützen muss, wenn internationale Mechanismen entwickelt werden, um Boykotte umfassend zu evaluieren.

    Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Schauen Sie einmal den Antrag der Mehrheit an: Er bringt Materielles. Der Antrag der Minderheit bringt, im Gegensatz dazu, hier eben Substanz, und diese möchte ich gerne in dieses Gesetz einbringen.

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Ich möchte noch zwei grundsätzliche Bemerkungen machen:

    1. Zur Form, in der wir hier einen Beschluss fassen - diese Bemerkung möchte ich vor allem auch an Herrn Blocher richten -: Es gibt gemäss der neuen Verfassung durchaus die Möglichkeit, dass man Ihnen einen solchen Bericht - der eine Art Gesamtplanung und Konzept ist - in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses unterbreitet. Es ist also nicht so, dass diese Berichte keinen Härtegrad haben müssen, es gibt durchaus die Möglichkeit, mehr Verbindlichkeit zu verlangen.

    2. Diese Bemerkung hängt mit der politischen Kultur zusammen: Im Verlaufe dieser Debatte wurde die entsprechende Vox-Analyse immer wieder arbitrierend herangezogen. Seit Jahren - diesbezüglich herrscht bei allen Parteien ein stilles Übereinkommen - akzeptieren wir, dass nach Abstimmungen das GfS-Forschungsinstitut die Resultate interpretiert und publiziert, und zwar nach offen gelegten, wissenschaftlichen Methoden. Ich habe noch nie eine Partei gehört, die offiziell und wissenschaftlich begründet hat, dass das nicht zu verantworten sei. Da herrscht also ein stiller Konsens, der seit Jahren akzeptiert ist. Ich bin der Meinung, dass man - ob man verliert oder gewinnt - die Vox-Analyse akzeptieren muss. Ich will diese Resultate jetzt nicht interpretieren, das ist nicht meine Aufgabe. Wenn wir aber davon abrücken, möchte ich Sie fragen, welches dann bei unklaren Resultaten für Sie die akzeptierte interpretierende Instanz ist. Ist es Gott, ist es der Kaffeesatz, oder ist es die Wissenschaft? Im Zweifelsfalle, muss ich sagen, wäre ich für die Wissenschaft.

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Der Aussenpolitische Bericht 2000 ist eine Art Kompass für Bundesrat und Parlament bezüglich der aussenpolitischen Strategien und Aktivitäten der nächsten Jahre.

    Es ist der zweite Aussenpolitische Bericht. Der erste wurde 1993 entwickelt. Er hatte zehn Jahre Gültigkeit. Jetzt will man mit diesem Bericht die Weichen für die erste Dekade im zweiten Jahrtausend stellen.

    Zum Wesen dieses Berichtes: Der Bericht ist auf der einen Seite ein Führungsinstrument. Er ist auf der anderen Seite aber auch ein Kommunikationsinstrument, und gleichzeitig gibt er uns die Möglichkeit, die aussenpolitischen Tätigkeiten des Bundesrates ständig zu kontrollieren und zu überprüfen.

    Es ist auch die Idee des Bundesrates, mit diesem Bericht eine Diskussion hier im Parlament, aber auch in der breiten Bevölkerung auszulösen, da in der Öffentlichkeit nach wie vor ein Manko an aussenpolitischem Bewusstsein vorhanden ist.

    Dieser Bericht - ich finde es wichtig, das zu sagen - basiert zum ersten Mal auch auf einer wissenschaftlichen Basis: Das Nationale Forschungsprogramm 42 hat sich mit den Möglichkeiten und den Grenzen der schweizerischen Aussenpolitik befasst. Dabei wurden für 59 Projekte immerhin 16 Millionen Franken ausgegeben. Mit diesen wissenschaftlichen Ergebnissen konnte der Bundesrat einen Teil seiner Ausführungen fundieren.

    Wie ist dieser Bericht konstruiert? Ich finde es am Platz, kurz die Konstruktionsprinzipien dieses Berichtes zu durchleuchten. Der Bericht hält sich an die neue Bundesverfassung, die dem Parlament im Bereich der Aussenpolitik mehr Mitsprachemöglichkeiten gibt. Er orientiert sich an den zentralen Zielen der Selbstständigkeit und der Wohlfahrt, die in die fünf unten genannten Hauptziele eingebettet sind. Dabei übernimmt der Bundesrat quasi die Verfassungsziele im aussenpolitischen Bereich und überträgt sie auf diesen Bericht:

    1. das friedliche Zusammenleben der Völker;

    2. den Kampf gegen die Armut und die Not in der Welt;

    3. die Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit;

    4. die Sorge für die Ressourcen und für die Natur im Sinne der Nachhaltigkeit;

    5. die Wahrung der Interessen der schweizerischen Aussenwirtschaft.

    Dieses letzte Ziel ist das einzige, das nicht mit den Zielen im Aussenpolitischen Bericht 1993 übereinstimmt. Das ist eine Nuance, über die wir später vielleicht auch noch diskutieren können: Im Aussenpolitischen Bericht 1993 war das fünfte Ziel die Wohlfahrt. Das jetzige fünfte Ziel ist die Wahrung der Interessen der schweizerischen Aussenwirtschaft.

    Neben diesen Zielen hat der Bundesrat Schwerpunkte gesetzt. Diese will man mit institutionellen Mitteln und Aktivitäten zu erreichen suchen.

    Ein weiteres Aspekt, mit dem ich mich hier auseinander setzen will: Welche Philosophie steckt hinter diesem Bericht? Welche aussenpolitisch leitende Sicht hat der Bundesrat in diesem Fragenkomplex? Dazu sind drei Punkte zu erwähnen:

    1. Der Bundesrat geht davon aus, dass er seine Interessen am wirksamsten auf dem internationalen Parkett, in multilateralen Organisationen, wahrnehmen kann. Er geht davon aus, dass er seine Hauptziele nicht isoliert erreichen wird, sondern vor allem in der Zusammenarbeit mit der Völkergemeinschaft.

    2. Bis etwa 1960 war der Bundesrat eigentlich nicht bereit, parallel zur Aussenwirtschaftspolitik auch eine politische, institutionelle Einbindung in die Völkergemeinschaft zu suchen. Da bestand über Jahrzehnte ein Ungleichgewicht, denn die Aussenpolitik war mit der Aussenwirtschaftspolitik praktisch identisch. In diesem Bericht kommt klar zum Ausdruck, dass der Bundesrat via die Uno, aber auch via die EU ein Gleichgewicht zwischen Aussenpolitik und Aussenwirtschaftspolitik anstreben will.

    3. Der Bundesrat sagt ganz explizit, dass die heutige aussenpolitische Position der Schweiz eine verletzliche Position ist, dass er klar spürt, dass der bisherige Alleingang eine Krux war, dass er da vermehrt auf Risiken und Gefahren achten muss.

    Ich komme zu den Schwerpunkten; ich möchte sie ganz kurz skizzieren:

    1. Uno-Beitritt: Der Bundesrat peilt den Uno-Beitritt an, und zwar noch im Verlauf der laufenden Legislatur.

    2. Die Frage des EU-Beitrittes wird noch zu diskutieren sein: Auch hier hat der Bundesrat ein klares zeitliches Fenster geöffnet. Hier hat der Bundesrat nämlich festgelegt, dass er zwischen 2003 und 2007 einen Entscheid über Beitrittsverhandlungen fällen wird.

    3. Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe, aber auch der Unterstützung der ärmsten Länder: Nachdem der Bundesrat seit 1991 das Ziel festgelegt hat, das Finanzvolumen der Entwicklungszusammenarbeit auf eine Grösse von 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes auszudehnen, will er dieses Ziel zehn Jahre nach der Deklaration endlich erreichen. Ich erinnere Sie daran: Über ein Jahrzehnt lang lag das Volumen immer bei rund 0,35 Prozent. 0,4 Prozent sind das Ziel, das die OECD-Länder im Entwicklungsausschuss damals zusammen mit der Schweiz festgelegt haben. Aber gleichzeitig muss ich Ihnen sagen: Das Ziel wird erst auf das Jahr 2011 hin angepeilt.

    4. Bilaterale Aussenpolitik: Hier möchte der Bundesrat einen Schwerpunkt im Bereich Südosteuropa im Rahmen des Stabilitätspaktes im Balkan setzen, den wir zur Unterstützung in verschiedenen Bereichen geschlossen haben - Demokratie, Menschenrechte, Unterstützung freier Medien usw. Den zweiten Schwerpunkt bildet der südliche Mittelmeerraum.

    Ich komme zu den in der Kommission diskutierten Punkte: Die strittigste Frage war der Zeitplan des Beitrittes zur EU. Ich möchte Sie daran erinnern: Dieser Bericht wurde am 15. November 2000 offiziell veröffentlicht. In der Zwischenzeit änderte sich die Situation insofern, als wir am 4. März 2001 eine Volksabstimmung über die Volksinitiative "Ja zu Europa!" hatten. Diesbezüglich gab es in der Kommission eine Interpretationsdiskussion, und es wird wahrscheinlich auch hier im Rat eine geben. Was heisst dieser Volksentscheid für die Pläne des Bundesrates in diesem Bereich? [PAGE 728] Der Bundesrat hat die Absicht, an seinem Fahrplan festzuhalten. Es gibt Gruppierungen, die diese Ansicht nicht teilen.

    Es gab aber - das möchte ich ebenfalls erwähnen - noch andere Punkte, die ich aus Zeitgründen nicht mehr erwähnen kann.

    Gesamteinschätzung: Etliche Mitglieder der Kommission waren der Ansicht, dass dieser Bericht zu deskriptiv, zu beschreibend und zu zurückhaltend sei, dass der Bundesrat zu wenig Position ergriffen und nur Inventare aufgestellt habe. Diese Leute wollten klare Stellungnahmen. Einhellig waren alle der Meinung, dass es eine sehr präzise Arbeit, eine Fleissarbeit, war und dass hier viele Grundlagen und analytische Arbeiten ausgebreitet worden sind.

    Der Effekt zeigte sich im Resultat der Kommissionsberatung. Es kommt selten vor, dass man bei einem Bericht alle drei Varianten für die Kenntnisnahme diskutiert. Mit zwölf Stimmen hat die Mehrheit für zustimmende Kenntnisnahme des Berichtes plädiert; drei Mitglieder haben für die mittlere Variante plädiert - einfach Kenntnisnahme des Berichtes -, und drei Mitglieder waren der Meinung, dass man diesen Bericht in ablehnendem Sinne zur Kenntnis nehmen soll.

    Ich möchte Ihnen im Namen der Mehrheit ans Herz legen, diesen Bericht in zustimmendem Sinne zur Kenntnis zu nehmen.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Was ich hier mache, ist eine Art "Erinnerung an die Zukunft". Ich habe einen Vorstoss eingereicht, der zwei Ziele hatte:

    1. Der Bundesrat sollte für das erste Jahrzehnt im neuen Jahrtausend eine aussenpolitische Konzeption in der Form eines aussenpolitischen Berichtes erstellen.

    2. Ich wollte, dass dieser Bericht von uns nicht einfach zur Kenntnis genommen, sondern in der Erlassform eines einfachen Bundesbeschlusses unterbreitet wird. Das heisst, dass wir mehr als nur symbolisch partnerschaftlich mit dem Bundesrat zusammen die Strategie der schweizerischen Aussenpolitik in den nächsten Jahren bestimmen, und zwar in Anlehnung an den Geist der neuen Bundesverfassung. Diese geht im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten davon aus, dass bei strategischen Zielsetzungen der Bundesrat mit dem Parlament zusammenarbeitet.

    Was ist nun geschehen? Ich habe den Vorstoss im März 1999 eingereicht. Er wird erst heute im Rat behandelt; hingegen liegt der Bericht mittlerweile bereits vor. Sie haben diesen Bericht bekommen. Ich weiss nicht - ohne dass ich das als narzisstische Kränkung betrachte -, ob der Bundesrat diesen Bericht wegen mir aufgrund dieses Vorstosses gemacht hat oder er schon vorher eigenständig initiativ geworden ist. Ich weiss das nicht.

    Etwas möchte ich noch sagen: Ich möchte hier jetzt keine Abstimmung über die Art und Weise der Erlassform des [PAGE 1582] aussenpolitischen Berichtes provozieren. Sie haben diesen Bericht nicht bei sich. Ich gehe davon aus, dass es sinnvoller ist, über den Stellenwert dieses Berichtes zu sprechen, wenn Sie ihn durchgelesen haben und ihn kennen. Weil ich diesen Bericht und dessen Erlassform hier nicht gefährden will, indem ich eine Abstimmung provoziere, bin ich bereit, den Vorstoss zurückzuziehen.

    Aber Herrn Bundesrat Deiss möchte ich noch etwas sagen: Es gibt das Sprichwort "Bei Philippi sehen wir uns wieder", also "bei Joseph sehen wir uns bald wieder". Dann müssen wir entscheiden, welchen Stellenwert wir dem Bericht geben wollen.

    Ich ziehe in diesem Sinne die Motion zurück.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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