Vai al contenuto principale
HR

Hans Jörg Rüegsegger

Attivo
Unione democratica di centroGruppo V
SvizzeraBerna

Mandato
Partito
Unione democratica di centroFonte: UDC
Gruppo parlamentare
Gruppo V
Parlamento
Svizzera
Circondario elettorale
Berna
Camera / settore
NR
Numero di seggio
88
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Nato/a il
2. August 1970
Stato civile
coniugata/o
Professione
Proprietario di azienda/Proprietaria di azienda
Contatto
Indirizzo
Riggisberg
Attivo anche in
Gran Consiglio (BE)
Unione democratica di centro· SVP· Mittelland-SüdAttivo
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q123734988
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
26.06.2026
Record aggiornato
27.09.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(118615)
  1. Ja
    Votazione senza titolo
    Gran Consiglio
  2. Nein
    Votazione senza titolo
    Gran Consiglio
  3. Nein
    Votazione senza titolo
    Gran Consiglio
  4. Ja
    Votazione senza titolo
    Gran Consiglio
  5. Nein
    Votazione senza titolo
    Gran Consiglio
Relazioni d'interesse(7)
Badge d'accesso(1)
  • Lobbista
    Flückiger Stefan · Rappresentante di interessi
    30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
    Faire Märkte Schweiz
Interventi(87)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Das Raumfahrtgesetz schafft erstmals einen nationalen Rechtsrahmen für Raumfahrtaktivitäten in der Schweiz. Damit sollen von der Schweiz ratifizierte UNO-Weltraumverträge nach fünfzig Jahren im Landesrecht umgesetzt werden. Konkret geht es um die Bewilligung und Aufsicht von Raumfahrtaktivitäten, die Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände, eine mögliche Haftpflichtversicherung sowie ein nationales Register für Weltraumgegenstände. Der Bundesrat betont, dass die Regelung schlank bleiben soll. Erfasst werden nicht alle Nutzungen des Weltraums, sondern vor allem technische Aspekte wie Betrieb, Steuerung und Überwachung von Satelliten. Hintergrund ist, dass private und kommerzielle Raumfahrtaktivitäten zunehmen und der Bund keine genügende gesetzliche Grundlage hat, um solche Aktivitäten zu bewilligen, zu beaufsichtigen oder sicherheitspolitisch problematische Tätigkeiten zu unterbinden.

    Aus Sicht der SVP-Fraktion verfolgt die Vorlage grundsätzlich eine verständliche Stossrichtung, weil sie Rechtssicherheit schafft, Haftungsrisiken des Bundes reduziert und sicherheitspolitische Interessen besser absichert. Entscheidend ist aber, dass das Gesetz nicht zu einem über-bürokratischen Bewilligungsregime führt. Gerade kleinere Unternehmen, Start-ups und Forschungsprojekte dürfen nicht faktisch durch administrative Hürden ausgeschlossen werden. Die Innovationsfreundlichkeit, die Bewilligungsvoraussetzungen, die Kompatibilität mit den EU-Regulierungen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Anbieter sowie die Problematik des Weltraummülls müssen besonders geprüft werden. Insbesondere sollten innovationsfreundliche Bewilligungsverfahren, Erleichterungen für Aktivitäten mit geringem Risiko, Cybersicherheit, Weltraumrückstände, Haftpflichtversicherung und die Aufsicht im Fokus stehen.

    Die Fristen der Bewilligungsverfahren waren auch in unserer Fraktion Gegenstand mehrerer Fragen und längerer Debatten. In einer so innovativen Branche sind kurze Fristen und Bewilligungsverfahren zentral, damit Projekte zeitgerecht entwickelt werden können. Unsere Fraktion unterstützt überall die Mehrheit, ausser bei Artikel 8 Absatz 2, da unterstützen wir die Minderheit Rüegsegger. Wir erwarten von der Verwaltung, insbesondere vom SBFI, dass die in Artikel 10 vorgesehenen Erleichterungen auch tatsächlich eintreffen, schlanke, effiziente Bewilligungspraxis angewendet und umgesetzt wird.

    In der Gesamtabstimmung wird die SVP-Fraktion der Vorlage zustimmen, vorausgesetzt, die Mehrheitsanträge finden hier eine Mehrheit.

    Zum Schluss noch etwas für mich Besonderes: Es ist fast nicht zu glauben, auch für die Zuschauer auf der Tribüne oder des Live-Streams nicht, dass so eine Branche über fünfzig Jahre lang ohne Gesetz unterwegs war. Es ist aber auch schade und bedauerlich, dass wir nun ein neues Gesetz schaffen, ohne ein bisheriges abzuschaffen.

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Meine Minderheit zu Artikel 8 Absatz 2 ist sehr kurz formuliert: Es geht um die Selbstdeklaration bei standardisiertem Risikoprofil. Der Absatz entspricht den Erwartungen und Anliegen eines Teils der Branche, die wir anlässlich der ausführlichen Anhörungen gehört haben. Dabei beziehe ich mich insbesondere auf die Vorgabe, wonach der Fokus des Gesetzes auf Betreiberinnen und Betreiber von Satelliten oder Weltraumaktivitäten beschränkt werden soll. Das Gesetz soll vollständig, aber doch möglichst schlank daherkommen. Die Selbstdeklaration wird gewünscht.

    Von der Verwaltung haben wir einen ausführlichen Gegenvorschlag erhalten. Wir haben dreimal nachgefragt, innerhalb welcher Fristen die Bewilligungen abgearbeitet werden können - die Situation war nicht so befriedigend. Auch in unserer Fraktion wurde darüber diskutiert, und so blieb die Idee bestehen, diesen Antrag meiner Minderheit aufrechtzuerhalten. Das Anliegen wurde von einem Teil der Branche gewünscht. Aus diesem Grund bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen.

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Ich vertrete die Minderheit II (Rüegsegger) zu Artikel 2, die dem Entwurf des Bundesrates entspricht. Der Bundesrat will in diesem Gesetz keine neuen Rechtsansprüche schaffen. Wir sind der Meinung, dass sowohl der Antrag der Mehrheit als auch der Antrag der Minderheit I (Alijaj) zu Rechtsunsicherheit führen würde. Wir verlangen Rechtssicherheit. Der Bundesrat hat gesagt, dass er ein Rahmengesetz mit klarer Aufgabenteilung will und eine administrativ einfache, anreizbasierte und den Realitäten der KMU angepasste Lösung unterstützt. Aus diesem Grund hoffen wir auf Zustimmung zur Minderheit II, also gemäss Bundesrat.

    Es ist auch so, dass wir in den Debatten in der Kommission, nach zusätzlichen Abklärungen der Verwaltung, oft gehört haben, dass es in diesem Artikel nicht unbedingt zusätzliche Absätze braucht; es kann so beantragt werden, aber diese Ergänzungen sind eigentlich unnötig.

    Gemäss dem Entwurf des Bundesrates sind die Kantone in Artikel 5 Absatz 3 frei, weitergehende Planungen und Umsetzungsmassnahmen vorzusehen - ja, das sind sie, und sie haben einen unterschiedlichen Umsetzungsstand. Die Kantone haben einen Aktionsplan verabschiedet, und dieser ist gültig. Meine Minderheit zu Artikel 5 will, dass die Kantone in die nationale Strategie einbezogen werden und dass sie auch in Zukunft frei sind in der Ausgestaltung des Aktionsplans.

    Besten Dank für die Unterstützung der Minderheit II zu Artikel 2 und der Minderheit Rüegsegger zu Artikel 5.

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Ich begrüsse eine hohe Selbstständigkeit und eine möglichst grosse Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung. Ich zitiere eine Aussage aus unserer Kommissionssitzung oder einer Debatte, die mich geprägt hat: "Arbeit bedeutet wirtschaftliche Eigenständigkeit, und wirtschaftliche Eigenständigkeit bedeutet finanzielle Unabhängigkeit." Die heute gültigen und die künftig getroffenen Massnahmen sollen dies sicherstellen.

    Eine grundsätzlich positive Haltung bedeutet jedoch nicht, dass jede Massnahme, die in der Inklusions-Initiative oder im Gegenvorschlag vorgesehen ist, als wirksam und sinnvoll gelten kann. Die Schweiz ist bereits gut aufgestellt. Sowohl die kantonalen Verwaltungen als auch die Privatwirtschaft und zahlreiche Organisationen investieren erhebliche Ressourcen und grossen Aufwand in die Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

    Auch angesichts der Tatsache, dass bislang kein einziges Land das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) vollständig umgesetzt hat, sehe ich keine Dringlichkeit für unnötige zusätzliche Gesetzesvorschriften; denn neue Gesetze und Vorschriften garantieren nicht mehr Inklusion. Hinzu kommt, dass die Kosten der geforderten Massnahmen unklar und diffus sind und nach ersten Schätzungen sehr hoch ausfallen dürften. Die IV ist bereits stark verschuldet, weshalb wir die Kosten in diesem Bereich nicht weiter erhöhen sollten. Zudem bleibt offen, in welchem Ausmass die vorgesehenen Massnahmen mit den voraussichtlich dafür eingesetzten Mitteln tatsächlich den Menschen mit Behinderungen zugutekommen, und ob nicht ein erheblicher Teil in der Industrie oder im zusätzlichen bürokratischen Aufwand gebunden bleibt, die ebenfalls nicht kostenlos sind.

    Gelebte Inklusion heisst nicht: mehr Gesetze und Vorschriften. Ich möchte hier zwei Beispiele anführen. Ich bin in einem Dorf aufgewachsen, wo Menschen mit körperlicher Behinderung zum Alltag gehörten, so beispielsweise ein taubstummer Mann, der zweimal in der Woche Holz hacken kam. Man gab ihm ein Trinkgeld, Kaffee und Kuchen gehörten dazu. Sonst war er hässig, wenn er keine Arbeit bekam. Es war für alle Einwohnerinnen und Einwohner selbstverständlich, das gehörte zum Dorfbild. Heute besteht eine ganz andere Situation. Alles wird unter dem Deckmantel der UN-BRK umgesetzt.

    Das zweite Beispiel: Privatwirtschaft, Gewerbe und Sport. Sprechen Sie einmal mit einem Spitzensportler mit körperlicher Beeinträchtigung oder mit Menschen mit Krankheiten, die sie bei der Arbeit einschränken, wo und warum sie erfolgreich unterwegs sind, warum ein Arbeitgeber eine Person einstellt, die mit Behinderungen leben muss. In den Anhörungen haben wir erfahren, dass in der Schweiz 2 bis 3 Prozent der Kinder mit Gebrechen zur Welt kommen. Wir haben vorhin in diversen Ausführungen gehört, dass je nach Berechnungsart 1,6 bis 1,9 Millionen Menschen in der Schweiz mit Behinderungen leben. Die meisten von ihnen suchen und finden einen Weg. Aus diesen Gründen brauchen wir praxistaugliche, umsetzbare, verhältnismässige und vor allem anreizbasierte Lösungen im Hinblick auf Arbeit und individuelle Unterstützung.

    Bitte lehnen Sie die Inklusions-Initiative ab und setzen Sie die Prioritäten bei einem Gegenvorschlag mit Massnahmen, die den Betroffenen direkt Verbesserungen bringen, den KMU und der Privatwirtschaft nicht schaden und nicht zu ungleich langen Spiessen führen.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Die Kommissionsmehrheit hat aus dem Entwurf des Bundesrates nachträglich ein viel umfangreicheres Gesetzespaket mit materiellen Leistungsausweitungen gemacht. Gleichzeitig wurden Bestimmungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Invalidenversicherungsgesetz integriert, dadurch entstehen Überschneidungen und neue Rechtsunsicherheiten. Besonders problematisch ist die Ausdehnung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf sämtliche privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse. Damit werden private Arbeitgeber, insbesondere KMU, mit neuen Pflichten und möglichen Rechtsansprüchen belastet, ohne konkret nachweisbare Hilfe für Betroffene zu gewährleisten.

    Die heute vorliegende, stark erweiterte Gesamtvorlage war in dieser Form nicht Gegenstand der Vernehmlassung. Die rechtlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Folgen wurden deshalb nicht ausreichend geprüft. Massnahmen zur beruflichen Eingliederung müssen anreizbasiert und praxistauglich bleiben. Unterstützungsangebote für Arbeitgeber sollen freiwillig, einfach und administrativ schlank ausgestaltet sein. Zudem dürfen öffentlich finanzierte Arbeitsplätze private Unternehmen nicht konkurrenzieren oder reguläre Stellen verdrängen.

    Erste Priorität der SVP-Fraktion ist deshalb das Nichteintreten. Falls der Rat auf die Vorlage eintritt, bietet die Rückweisung einen konstruktiven Weg für eine schlankere und verhältnismässigere Überarbeitung, analog oder angelehnt an den verabschiedeten Aktionsplan der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) mit zahlreichen Massnahmen.

Appartenenze(16)

Immagini(1)

  • Versione 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0