Martin Stuber
SVP
Gran ConsiglioKreuzlingen
Mandato
- Partito
- Unione democratica di centro
- Gruppo parlamentare
- SVP
- Parlamento
- Gran Consiglio (TG)
- Circondario elettorale
- Kreuzlingen
- Pagina del Parlamento
- Profilo ufficiale
Dati personali
- Sesso
- Maschile
- Nato/a il
- 3. Mai 1956
- Professione
- a. Gemeindepräsident
Contatto
- martin_stuber@bluewin.ch
- Telefono
- 079 867 09 75
- Indirizzo
- Berghaldenstrasse 11
8272 Ermatingen
Riferimenti e fonte
- Organo d'origine
- TG
- Record aggiornato
- 10.06.2026
- Prima importazione
- 14.08.2025
Comportamento di voto(300)
- JaGran ConsiglioErneuerbare Energie der Axpo für den Thurgau (Interpellation)Esito: 79 Sì · 1 No · 1 Ast. · 49 Assente
- JaGran ConsiglioKeine Discountbussen bei Littering! (Parlamentarische Initiative)Esito: 68 Sì · 40 No · 8 Ast. · 14 Assente
- JaGran ConsiglioEsito: 113 Sì · 0 No · 1 Ast. · 16 Assente
- NeinGran ConsiglioEsito: 32 Sì · 79 No · 3 Ast. · 16 Assente
- -Gran ConsiglioWILWEST - Verkehrsverlagerung auf drei Hauptverkehrsachsen (Interpellation)Esito: 75 Sì · 7 No · 6 Ast. · 42 Assente
Relazioni d'interesse
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Interventi(54)
- KommissionspräsidentInterventoGran ConsiglioIch nehme zum Vorwurf von Ratskollege Marco Rüegg Stellung. Ich bin seit bald 20 Jahren Ratsmitglied, und ich habe in vielen Kommissionen mitgearbeitet, die neue Gesetze oder Gesetzesrevisionen beraten haben. Es war noch nie der Fall, dass sich die Kommission die Frage stellen musste, ob der Entwurf des Regierungsrates juristisch korrekt ist oder nicht. Wir machen eine politische Arbeit, die von Juristen begleitet wird. Ausserdem haben Juristen aus den Parteien in der Kommission mitgearbeitet. Wir wurden bei vielen politischen Entscheiden darauf aufmerksam gemacht, dass sich der Entscheid in einem Graubereich befinde, vor allem bei der Prävention. Die Kommission war sich dessen bewusst. Die Kommission wird den Auftrag erfüllen, wenn das Geschäft an sie zurückgewiesen wird. Die Beratungen waren sehr intensiv, und wir wurden seitens des Departementes sehr gut unterstützt. Es wurde sehr gut und offen kommuniziert. Ich lasse den Vorwurf deshalb nicht gelten.
- KommissionspräsidentInterventoGran ConsiglioEs geht hier um Schein- oder Testkäufe zur Erkennung von strafbaren Handlungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Übertretungen bei Betäubungsmitteln. In der Kommission entstand eine rege Diskussion, vor allem unter den Juristen, um die Abgrenzung oder Vermischung zwischen der Strafprozessordnung und dem Polizeigesetz. Die vorgeschlagene Bestimmung birgt gewisse Risiken, dass die Verwertbarkeit der Beweismittel in Frage gestellt sein könnte. Beide Massnahmen bilden bei der Polizei eine wertvolle Unterstützung bei der Bekämpfung von Drogen. Diskussion - § 42 Abs. 1 und 2 Diskussion - § 43 Abs. 2 Diskussion - § 45 Abs. 1 und 3 Diskussion - § 46 Abs. 1 Diskussion - § 47 Abs. 1 und 2
- KommissionspräsidentInterventoGran ConsiglioÜber den Paragrafen wurde am meisten diskutiert, und er war umstritten. Bei Abs. 1 geht es um die Frage, ob die Polizei Gastgewerbe-, Beherbergungs- und Erotikbetriebe sowie Räumlichkeiten, in denen gewerbliche sexuelle Dienstleistungen angeboten, zur Verhinderung von Menschenhandel und schweren Betäubungsmitteldelikten präventiv durchsuchen kann, ohne dass dafür Hinweise oder Verdachtsmomente vorhanden sein müssen. In der Kommission wurde ein Antrag gestellt, zwischen Gastgewerbe- und Beherbergungs- und Erotikbetrieben zu unterscheiden: Für Gastgewerbe- und Beherbergungsbetriebe müssen Voraussetzungen für eine Durchsuchung vorhanden sein, für Erotikbetriebe und Räumlichkeiten, in denen gewerbliche sexuelle Dienstleistungen angeboten, müssen keine Voraussetzungen gegeben sein. Es geht hier um Prävention, nicht nur um Prostitution und Menschenhandel, und auch um die Ausnützung von Arbeitskräften, die illegal irgendwo untergebracht werden. Eine knappe Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass eine Durchsuchung möglich sein soll.
- KommissionspräsidentInterventoGran ConsiglioDer Paragraf ist die Umsetzung einer Motion, die zum Ziel hatte, Amts- und Berufsgeheimnisse dahingehend zu lockern, dass der Kantonspolizei Personen gemeldet werden dürfen, wenn Anhaltspunkte für eine drohende schwere Gewalttat bestehen. Diskussion - § 57 Abs. 1 bis 3 Diskussion - § 57a
- KommissionspräsidentInterventoGran ConsiglioDie Kommission hat in Abs.1 Ziff. 2 eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Der Änderung wurde mit 14:0 Stimmen zugestimmt. Diskussion - § 59 Abs. 2 bis 4
Contributi(4)
- InterpellationVorstösser/Vorstösserin
- Parlamentarische InitiativeErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- MotionVorstösser/VorstösserinFörderung einheimischer Werte in der VolksschuleN. 8/MO 48/360
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeKantonale SpassbremseN. 20/EA 57/137
Appartenenze(21)
Immagini(2)
- Versione 101.01.2025 – 04.10.2025
- Versione 204.10.2025 – 31.12.2199
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0