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BE

Zollikofen

cittàCon parlamento
SvizzeraBE10'306 Abitanti40 Seggi
Profilo
Tipo
città
Paese
Svizzera
Cantone
BE
Ha un parlamento
Popolazione
10'306
Seggi (legislativo)
40
Seggi (esecutivo)
7
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q69675
Bandiera
Bandiera
Chiave dell'organo
361
Lingua di origine
DE
Testi(757)
  • BeschreibungTEXT

    Die Eckwerte und der Finanzierungschlüssel für die Leistungsverträge 2028 bis 2031 der Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung werden von der Kommission Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland den Gemeinden zur Vernehmlassung vorgelegt. Die Gemeinden können ihre Haltung dazu bis Ende August 2026 einreichen.

    Der Regierungsrat hat für die Vertragsperiode folgende Anpassungen der Liste der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung beschlossen:

    Neuaufnahmen:
    - Sensorium Rüttihubelbad
    - Schweizerische Blindenmuseum «anders sehen»
    - Theater Szene

    Wie die bisherigen 15 regional bedeutenden Institutionen werden sie in der Vertragsperiode 2028 bis 2031 mit einem vierjährigen Leistungsvertrag ausgestattet.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Regionalkonferenz Bern-MittellandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • BeschreibungTEXT

    Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Baureglementsänderung ZPP Q «Steinibachgrube», Art. 32a, und die Überbauungsvorschriften Nr. 36 «Steinbachgrube» aufgrund der beschlossenen Änderungen des Grossen Gemeinderates von Zollikofen (Sitzung vom 27.05.2026) zur erneuten, zweiten öffentlichen Auflage.

    Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 29. Juli bis und mit 28. August 2026, bei der Bauverwaltung auf. Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde (www.zollikofen.ch) eingesehen werden.

    Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.

    Der Gemeinderat

  • BeschreibungTEXT

    Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 28 «Schäferei»

    Der Gemeinderat Zollikofen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

    Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Juli bis und mit 14. August 2026, bei der Bauverwaltung auf. Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde (www.zollikofen.ch) eingesehen werden.

    Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist an die Bauverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen, zu richten.

    Der Gemeinderat

  • BeschreibungTEXT

    Zusammenfassung

    Der Jahresbericht 2025 liegt zur Kenntnisnahme vor. Die Vorlage besteht aus drei Teilen:

    - Jahresbericht 2025, Textteil
    - Jahresbericht 2025, Zahlen & Tabellen
    - Umsetzungsprogramm, Berichterstattung 2025


    Beschluss

    1. Der Jahresbericht 2025 wird zur Kenntnis genommen. 
    2. Die Berichterstattung 2025 zum Umsetzungsprogramm wird zur Kenntnis genommen.
     

  • BeschreibungTEXT

    Zusammenfassung

    Die Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Zollikofen schliesst im allgemeinen Haushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2.32 Mio. ab.

    Das Budget hatte einen Aufwandüberschuss von Fr. 1.66 Mio. vorgesehen. Zum besseren Resultat beigetragen hat ein einmaliger Planungsmehrwert von Fr. 1.5 Mio. Beim Fiskalertrag sind Mehrerträge von Fr. 1.63 Mio. zu verzeichnen. Mehrerträge von Fr. 0.42 Mio. bei den direkten Steuern natürlicher Personen resultieren vorwiegend aus Quellensteuern. Die Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen fielen erwartungsgemäss aus. Bei den Sonderveranlagungen ergab sich ein Mehrertrag von Fr. 0.4 Mio. Der Ertrag aus Liegenschaftssteuern war um Fr. 0.43 Mio. höher. Der Mehrertrag ist vor allem auf das Abarbeiten von Liegenschaftsbewertungen aus baulichen Veränderungen durch die kantonale Steuerverwaltung zurückzuführen. Aus Erbschafts- und Schenkungssteuern konnte ein höherer Ertrag von Fr. 0.44 Mio. vereinnahmt werden.

    Bei den Gemeindeanteilen an die Finanz- und Lastenausgleichssysteme ergab sich im Vergleich zum Budget ein Minderaufwand von gesamthaft Fr. 0.22 Mio.

    In weiteren Aufgabenbereichen sind zahlreiche Saldoverbesserungen im Vergleich zum Budget feststellbar, welche ebenfalls zum guten Rechnungsergebnis beigetragen haben. Der Finanzhaushalt verfügt per Bilanzstichtag über keine externen Schuldverbindlichkeiten.

    Der massgebende Bilanzüberschuss des allgemeinen Haushalts beträgt per Bilanzstichtag Fr. 27.1 Mio., was etwa 14 Steueranlagezehnteln entspricht.

    Die Nettoinvestitionen des Gesamthaushalts betrugen Fr. 2.31 Mio. Mit Fr. 1.65 Mio. fallen die Nettoinvestitionen im allgemeinen Haushalt um Fr. 2.57 Mio. tiefer als vorgesehen aus. Bei den spezialfinanzierten Bereichen wurden die Investitionsausgaben um Fr. 1.4 Mio. unterschritten. Es gilt zu beachten, dass es sich um zeitliche Verschiebungen der Ausgaben handelt und nicht um effektive Minderausgaben gegenüber den bewilligten oder vorgesehenen Krediten.

    Beschluss

    1. Von der Berichterstattung für den NPM-Bereich Sekundarstufe I (Funktion 2130) für das Jahr 2025 einschliesslich des damit verbundenen Nettoaufwands von Fr. 432'413.80 wird Kenntnis genommen.
    2. Die Jahresrechnung 2025, welche im allgemeinen Haushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2’323'208.31 abschliesst, wird genehmigt.
     

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0