Beratungskommission Strafanzeigen

Commissione
Gran Consiglio (AI)
Profilo
Tipo
Commissione
Descrizione
Nach Art. 15 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, GS 312.000) sind Behördenmitglieder, Beamte und Angestellte des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden berechtigt, Anzeige zu erstatten, wenn sie in ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis von einer strafbaren Handlung erhalten. Das gilt auch, wenn sie nur vom Hörensagen von einer Straftat erfahren haben.
Attivo
Riferimenti e fonte
Pagina ufficiale
Profilo ufficiale
Contatto
webmaster@ai.ch
ID esterno
beratungskommission-gemaess-art-15-des-einfuehrungsgesetzes-zur-schweizerischen-strafprozessordnung

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0