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Amnistie fiscale générale

(93.3191)MotionLiquidé
Svizzera19 mar 1993
Profilo
Tipo
Motion
Stato
Liquidé
Parlamento
Svizzera
Numero
93.3191
Inizio
19 mar 1993
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
19933191
Contributi(54)
Cronologia(3)
  • Retrait
    Conseil national
  • Le Conseil fédéral propose de classer le postulat.
    Consiglio federale
  • Liquidé
Testi(4)
  • Titre de l'objetTEXT
    Amnistie fiscale générale
  • Réponse CF / BureauTEXT
    Le Conseil fédéral propose de classer le postulat.
  • Texte déposéTEXT

    La Confédération est chargée d'ordonner, en 1993 et 1994, une amnistie fiscale générale unique qui s'appliquera aux impôts perçus par la Confédération, par les cantons et par les communes.

  • BegründungTEXT

    Im Jahre 1969 wurde in der Schweiz letztmals eine generelle Steueramnestie für Bund, Kantone und Gemeinden durchgeführt. Gemäss dem Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes vom 1. Juni 1972 hat die damalige Steueramnestie rund 11,5 Milliarden Franken an steuerbarem Vermögen und in der Folge den entsprechenden Ertrag zutage gefördert. Dieses Ergebnis wird im damaligen Bericht als erfreulich gewertet. Insbesondere wird aber auch positiv festgestellt, dass dank der Amnestie die Zahl der Steuerehrlichen zugenommen hat.

    Wir verlangen daher mit dieser Motion die Durchführung einer generellen Steueramnestie in den Jahren 1993 oder 1994, weil

    - diese aufgrund der Erfahrung der letzten, vor immerhin bald 25 Jahren durchgeführten Amnestie einen beachtlichen finanziellen Erfolg verspricht und das Steuersubstrat des Vermögens und in der Folge auch des Einkommens nachhaltig stärkt;

    - der Verrechnungssteuerertrag, wie dessen Entwicklung in den Jahren 1968 bis 1971 (letzte Amnestieperiode) zeigt, kaum rückläufig sein wird;

    - auf den 1. Januar 1995 das neue Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in Kraft tritt mit einer massiven Verschärfung der Steuerstrafbestimmungen und einer weiteren Verstärkung der Steuerkontrollorgane sowie mit einer Ausdehnung der Haftungsvorschriften;

    - das öffentliche Interesse sowie besondere Umstände eindeutig für die Durchführung einer generellen Steueramnestie sprechen und diese auch rechtsstaatlich als vertretbar erscheinen lassen.

    Nachdem der Souverän ohnehin im Verlaufe der Jahre 1993 oder 1994 über die Neuordnung der Bundesfinanzen in einer obligatorischen Volksabstimmung zu befinden haben wird, soll ihm in einem separaten Beschluss Gelegenheit gegeben werden, zur Durchführung einer generellen Steueramnestie Stellung zu nehmen.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0