Legge sull’asilo. Modifica (Competenza del Consiglio federale di concludere trattati internazionali sulla concessione di contributi ad alcuni Stati membri dell’UE o a organizzazioni internazionali)
(18.068)- testo del discorso
- testo del discorsoKarin Keller-Sutter(PLR.I Liberali Radicali)Svizzera
Wie Herr Ständerat Engler kann auch ich es kurz machen. Ich danke Ihnen für die Erläuterungen. Der Bundesrat kann sich hier anschliessen, auch wenn sich die Begeisterung in Grenzen hält. Man muss sehen: Es geht um 190 Millionen Franken. Es geht um verschiedene Programme über zehn Jahre, und diese müssen dann immer der APK vorgelegt werden - die Abkommen im Rahmen der Kohäsion aber nicht. Dies ist also vom Verhältnis und den Summen her etwas eigenartig. Aber wir werden das selbstverständlich machen. Wir sind froh, wenn diese Gelder bald zur Verfügung stehen, damit wir die Migrationsstrukturen in den entsprechenden Staaten auch tatsächlich stärken können - ich denke vor allem auch an Griechenland, beispielsweise, wo die Lage prekär ist.
- testo del discorsoStefan Engler(Alleanza del Centro)Svizzera
Ich kann mich kurzhalten: Bei dieser Vorlage geht es um die eine verbliebene Differenz zwischen dem National- und dem Ständerat bezüglich der Änderung des Asylgesetzes. In Artikel 114 soll neu geregelt werden, wer für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen zur Umsetzung des Rahmenkredites Migration zuständig ist. Wenn ich vom Rahmenkredit Migration spreche, so handelt es sich dabei nicht um die Kohäsionsmilliarde, sondern es geht um einen anderen Rahmenkredit, in der Höhe von 190 Millionen Franken, der während zehn Jahren zur Verfügung stehen soll. Pro Jahr sind das 19 Millionen Franken.
Der Rahmenkredit Migration soll dazu beitragen, betroffene Staaten beim Umgang mit irregulärer Migration und Asylgesuchen in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken. Gerade die Zunahme der Migrationsbewegung, wie wir sie 2013 und 2014 erlebten, führte uns die Grenzen der Systeme und des Umgangs damit vor Augen und stellte die europäische Migrationspolitik teilweise grundsätzlich infrage. Mit den Mitteln des Rahmenkredites Migration sollen besonders betroffene Staaten in ihren Anstrengungen unterstützt werden, damit sie ihre Strukturen und Verfahren für die Aufnahme von Schutzsuchenden stärken und ein effizienteres Asylverfahren sowie effektivere Rückkehrverfahren auf- beziehungsweise ausbauen können. Ein solches Engagement dient letztlich auch der Prävention gegen irreguläre Sekundärmigration innerhalb Europas, indem besonders betroffene Staaten besser aufgestellt sind, um den Bedürfnissen der Asylsuchenden und Migranten Rechnung tragen zu können. Wenn diese Staaten effiziente und funktionierende Asylstrukturen haben, dann wird es innerhalb Europas auch weniger Sekundärmigration geben. Das ist für die Schweiz angesichts ihrer geografischen Lage im Herzen von Europa von zentralem Interesse.
Wie bei der Umsetzung des Rahmenkredites Kohäsion will die Schweiz auch zur Umsetzung des Rahmenkredites Migration mit jedem Partnerland ein bilaterales Rahmenabkommen abschliessen können. In diesen Abkommen werden die Themenbereiche der Zusammenarbeit, die Höhe des jeweiligen Beitrages sowie die Grundsätze und Modalitäten der Zusammenarbeit festgelegt.
Für den Migrationsbeitrag fehlt es im Unterschied zum Kohäsionsbeitrag an einer entsprechenden Kompetenzdelegation an den Bundesrat. Mit der vorgesehenen Kompetenzdelegation soll die Vertragsabschlusskompetenz bezüglich der Umsetzung auch des Rahmenkredites Migration an den Bundesrat übertragen werden.
Meine Ausführungen waren jetzt etwas länger, weil es schon ziemlich lange her ist, dass wir uns inhaltlich mit diesem Thema befasst haben. Die Vorlage war im April dieses Jahres bei uns. Die Differenz zum Nationalrat besteht jetzt einzig noch darin, dass der Nationalrat gefordert hat, dass, bevor ein solches Vertragswerk abgeschlossen wird, die zuständigen Kommissionen konsultiert werden.
Ihre Kommission hat sich hier dem Nationalrat angeschlossen, damit wir diese Pendenz erledigen können und diese Teilrevision des Asylgesetzes in die Schlussabstimmung gelangen kann. Wir empfehlen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.
- testo del discorso
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- testo del discorsoKarin Keller-Sutter(PLR.I Liberali Radicali)Svizzera
Es handelt sich hier um einen Ordnungsantrag. Es liegt somit in Ihrer Hand, über diesen zu entscheiden. Sie werden das Richtige tun.
- testo del discorsoPascale Bruderer Wyss(Partito Socialista)Svizzera
Der Ordnungsantrag Lombardi hat durchaus eine gewisse Logik. Herr Lombardi, der Präsident der APK, hat den Zusammenhang zwischen den Vorlagen 18.067 und 18.068 erwähnt. Es ist nämlich so, dass wir hier die Umsetzungsgesetzgebung in einem bestimmten Punkt vor uns haben. In Artikel 114 soll geregelt werden, wer für den Abschluss von völkerrechtlichen [PAGE 466] Verträgen zur Umsetzung des Rahmenkredites Migration zuständig ist. Dieser Artikel befindet sich aber, wie von Herrn Lombardi erwähnt, noch in der Differenzbereinigung.
Ich kann im Namen der SPK sagen, dass diesem Ordnungsantrag nichts entgegensteht. Auch wir hatten die Reihenfolge für die Beratung in unserer Kommission eigentlich so vorgesehen. Da nun das Geschäft 18.067 noch nicht abgeschlossen und für die Schlussabstimmung noch nicht bereit ist, kann ich - ich denke und ich hoffe, auch im Namen der Kommission - sagen, dass wir mit diesem Sistierungsantrag einverstanden sind. Dann können wir in der kommenden Session den Abschluss vornehmen.
- testo del discorsoFilippo Lombardi(Partito popolare democratico)Svizzera
Wir haben zwei unterschiedliche Geschäfte unterschiedlich behandelt, einerseits dieses Geschäft in der Staatspolitischen Kommission, andererseits das Hauptgeschäft, also den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten, d. h. den Kohäsions- und den Migrationsbeitrag, in der Aussenpolitischen Kommission. Nun ist es einerseits so, dass die SPK-SR ihre Arbeiten zu Ende geführt hat; es bestehen keine Differenzen mehr, und wenn wir das Geschäft heute gutheissen, ist es für die Schlussabstimmung bereit. Andererseits bestehen im Hauptgeschäft, also beim Kredit selbst, noch Differenzen zwischen National- und Ständerat - diese werden erst in der kommenden Herbstsession bereinigt.
Deswegen macht es wenig Sinn, hier sozusagen die Umsetzungsgesetzgebung im Asylbereich, die uns vorliegt, schon zu Ende zu beraten, wenn das Hauptgeschäft, der Kohäsions- und der Migrationsbeitrag, noch nicht bereinigt ist. Ich schlage deswegen vor, dass wir dieses Geschäft sistieren, bis die Differenzen im Hauptgeschäft, beim Rahmenkredit, zwischen National- und Ständerat bereinigt sind.
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- testo del discorsoValérie Piller Carrard(Partito Socialista)Svizzera
Comme je l'ai dit lors de ma précédente intervention, la commission s'est appuyée sur l'article 25 alinéa 2 de la loi sur le Parlement, qui prévoit quelles décisions peuvent être prises sous la forme d'arrêtés fédéraux simples. C'est sur cet article que la commission s'est basée lors de l'examen du crédit-cadre.
- testo del discorsoHans-Peter Portmann(PLR.I Liberali Radicali)Svizzera
Geschätzte Frau Kommissionssprecherin - ich hätte auch die Frau Bundesrätin fragen können -, in Artikel 28 des Parlamentsgesetzes gibt es ja auch noch Absatz 3: "Für Grundsatz- und Planungsbeschlüsse von grosser Tragweite kann die Form des Bundesbeschlusses gewählt werden" - also die Form mit dem fakultativen Referendum. Niemand hat das hier jetzt erwähnt. Was sagen Sie dazu?
- testo del discorsoValérie Piller Carrard(Partito Socialista)Svizzera
A l'article 10, notre collègue Rutz propose de soumettre le milliard de cohésion au référendum afin que le peuple ait son mot à dire sur l'attribution de cette grosse somme d'argent.
Lors de notre séance, nous avons rappelé le contenu de l'article 25 alinéa 2 de la loi sur le Parlement, qui prévoit que les décisions de l'Assemblée fédérale concernant les finances [PAGE 415] sont prises sous forme d'arrêtés fédéraux simples et, par conséquent, non soumis au référendum.
En effet, la Confédération ne connaît pas le référendum financier. Comme la population a pu se prononcer en 2006 sur la loi, qui est la base du crédit-cadre, il n'est pas nécessaire de se prononcer une deuxième fois. Estimant que cela reviendrait à introduire le référendum financier par la petite porte, la commission a décidé, par 15 voix contre 8, de ne pas soutenir cette proposition. Je vous invite à en faire de même.
- testo del discorsoGerhard Pfister(Alleanza del Centro)Svizzera
Die Minderheit Rutz Gregor beantragt, dass die Mittel zur Finanzierung der Massnahmen nach diesem Gesetz als Rahmenkredite für jeweils mehrere Jahre von der Bundesversammlung mit Bundesbeschluss bewilligt werden sollen. Damit wären diese Rahmenkredite referendumsfähig.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, diesen Antrag abzulehnen, dies aus drei Gründen:
1.[NB]Der Bundesbeschluss zum Kohäsionsbeitrag an die EU unterstand 2016 bereits dem Referendum; es wurde damals nicht ergriffen. Insofern sieht die Kommissionsmehrheit die direktdemokratischen Mitwirkungsrechte des Volkes gewahrt und will davon absehen, nachträglich neue Referendumsmöglichkeiten zu eröffnen.
2.[NB]Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass ein Vorgehen, wie es Herr Rutz will, unter Umständen ein Präjudiz für ein fakultatives Finanzreferendum darstellen könnte. Ein Finanzreferendum sollte aber, wenn überhaupt, unabhängig von einer konkreten Vorlage grundsätzlich erörtert und allenfalls beschlossen werden. Die Räte sahen bisher davon ab beziehungsweise lehnten solche Vorstösse ab.
Zudem sind die subventionsrechtlichen Tatbestände im Asylgesetz die Grundlage für den Migrationsanteil im Kohäsionsfonds. Diese waren neben dem Osthilfegesetz ebenfalls referendumsfähig und sind nun bereits in Kraft; das Referendum wurde positiv entschieden. Es handelt sich um Artikel 91 Absatz 7, Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 sowie um Artikel 113 des Asylgesetzes, gegen die das Referendum ergriffen wurde. Da das Referendum positiv ausging, sind die Bestimmungen, welche die Basis für diesen Kredit sind, nun in Kraft. Insofern ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass der Antrag der Minderheit Rutz Gregor einem Finanzreferendum entsprechen würde.
3.[NB]Die Mehrheit ist der Ansicht, dass das von ihr gewählte Vorgehen Artikel 25 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes entspricht: "Die Bundesversammlung setzt die Aufwände und die Investitionsausgaben mit dem Voranschlag und seinen Nachträgen fest. Sie beschliesst über neue oder nicht beanspruchte laufende Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen mit dem Voranschlag und seinen Nachträgen oder mit besonderen Beschlüssen ..." In Absatz 2 heisst es: "Sie wählt dafür die Form des einfachen Bundesbeschlusses."
Aus diesen drei Gründen beschloss die SPK die Ablehnung des Antrages Rutz Gregor. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.
- testo del discorsoKarin Keller-Sutter(PLR.I Liberali Radicali)Svizzera
Ich möchte Sie gerne bitten, den Minderheitsantrag, den Herr Rutz begründet hat, abzulehnen.
Ich bin der Meinung, dass man in diesem Saal selbstverständlich die Regeln ändern darf; man kann alles verändern. Aber dann sollte man zunächst Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ändern. Diese Bestimmung hält nämlich fest, dass Finanzgeschäfte in der Form von einfachen Bundesbeschlüssen erlassen werden und somit nicht dem Referendum unterstehen. Die zweite Begründung ist, Herr Nationalrat Rutz, dass das Bundesgesetz zur Osthilfe 2016 revidiert wurde. Es unterstand dabei dem fakultativen Referendum, welches nicht ergriffen wurde.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 16. Mai 2018 zur Motion Rösti 18.3247 Folgendes ausgeführt: "Die Finanzierungsgrundlagen für die Rahmenkredite Kohäsion und Migration sind im Bundesgesetz vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) und im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 verankert. Mit der Verabschiedung des revidierten BG Ost wurde die Rechtsgrundlage für den Kohäsionsteil des zweiten Beitrags vor anderthalb Jahren erneuert. Dieses Bundesgesetz unterstand dem fakultativen Referendum, von dem aber nicht Gebrauch gemacht wurde."
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
- testo del discorsoGregor Rutz(Unione democratica di centro)Svizzera
Wir besprechen nun seit über drei Stunden die Wichtigkeit dieser Vorlage, die Bedeutung und Tragweite dieser Zahlungen. Ich darf davon ausgehen, dass Sie alle die Ansicht teilen, dass es hier nicht um einen lapidaren finanzpolitischen Beschluss geht, sondern dass dieser Beschluss eben von erhöhter Bedeutung ist. Sie haben es ja in den vergangenen drei Stunden so begründet. Es ist in unserem System so, und das ist auch das, was wir Ihnen beantragen, dass solche Beschlüsse von erhöhter Tragweite und Bedeutung dem fakultativen Referendum unterstehen.
Wenn es etwas gibt, was ich in diesem Parlament nie begreifen werde, dann ist es das, was immer wieder zu beobachten ist: wie akribisch und originell viele von Ihnen werden, wenn es darum geht, Referenden zu umschiffen. Das ist falsch. Das entspricht auch nicht der Idee des Systems der direkten Demokratie. Ich frage mich auch, warum Sie so gegen ein Referendum in dieser Angelegenheit sind. Wer Volksabstimmungen vermeiden möchte, gerät zu Recht in den Verdacht, vielleicht vertuschen zu wollen, dass er nicht sicher ist, ob er richtig liegt, dass er eine Volksabstimmung verlieren könnte, weil das Volk eben merkt, dass diese Beschlüsse so falsch sind.
Kommen Sie mir nicht mit der Begründung, man hätte das Referendum schon früher ergreifen müssen. Wir wissen alle, dass hier die Laufzeit einer Vorlage verlängert und die finanzielle Tragweite erweitert wird. Das alles gibt weiss Gott Grund genug, dem Antrag, den wir Ihnen stellen, zuzustimmen. Demgemäss werden diese Ausgaben eben künftig in Form eines Bundesbeschlusses bewilligt, der dann auch dem Referendum unterliegt. Das ist der richtige Weg.
Ich bemühe noch einmal Frau Thatcher, die bereits von Kollege Glarner zitiert worden ist. Seien wir uns einfach bewusst, bei all den Ausgaben, die wir hier so leicht von der Hand gehen lassen: Der Staat hat kein eigenes Geld. Der Staat hat nur eine Quelle, wo er Geld holen kann. Es ist das Geld der Steuerzahler. Genau deshalb ist es eben so wichtig, dass man - wie es unsere Verfassung auch vorsieht - diesen Beschluss künftig dem fakultativen Referendum unterstellt: damit die Steuerzahler mitentscheiden können, ob dieses viele Geld auch wirklich in ihrem Sinne bezahlt wird.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung unseres Minderheitsantrages.
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