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Rapporto del Tribunale federale 2009

(10.002)Oggetto del Consiglio federaleLiquidato
Svizzera12 gen 2010
Interventi(5)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
5 Risultati
  • testo del discorso
    Erika Forster-Vannini(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera
  • testo del discorso
    Claude Janiak(Partito Socialista)
    Svizzera

    Die Subkommission Gerichte beider Geschäftsprüfungskommissionen hat am 21. April 2010 in Lausanne mit dem Präsidium des Bundesgerichtes und den beiden Präsidenten des Bundesstraf- und des Bundesverwaltungsgerichtes eine intensive und detaillierte Aussprache geführt und die Plenarkommissionen auch bereits darüber informiert. Am 27. Mai 2010 fand eine weitere Aussprache der Plenarkommissionen mit dem Bundesgerichtspräsidenten und dem Generalsekretär des Bundesgerichtes statt. Ich kann berichten, dass wir alle gewünschten und, gestützt auf das mit dem Bundesgericht vereinbarte Controllingkonzept, alle erforderlichen Auskünfte erhalten haben.

    Sie erinnern sich an die Probleme, die es nach der Arbeitsaufnahme der beiden erstinstanzlichen Gerichte im Zusammenhang mit der Aufsicht des Bundesgerichtes über diese Gerichte gegeben hat. Die Politik hat klar bestimmt, dass das Bundesgericht Aufsichtsorgan über diese Gerichte sein soll. Das Spannungsverhältnis zwischen der Autonomie der Gerichte und dem Bundesgericht als Aufsichtsorgan bleibt zwar bestehen, aber die Verhältnisse haben sich glücklicherweise stark normalisiert, wie uns allseits bestätigt worden ist. Das Bundesgericht nimmt die Aufsicht auch zurückhaltend wahr. Bei der Informatiklösung hat das - mit unserem Segen, ich darf Sie daran erinnern - dazu geführt, dass es sich nicht durchsetzen konnte.

    Es gibt jetzt ein aktuelles Problem im Zusammenhang mit der beim Bundesverwaltungsgericht praktizierten Heimarbeit. Das Bundesgericht hofft hier auf Unterstützung durch das Parlament. Wir haben sowohl in der Subkommission als auch in den Plenarkommissionen hierzu bereits eine ausführliche Aussprache geführt. Die Subkommission Gerichte beider Räte - wir arbeiten in den Subkommissionen ratsübergreifend - ist beauftragt worden, sich dieser Angelegenheit anzunehmen, bevor hier weitere Präjudizien geschaffen werden.

    Aufhorchen liessen uns die Ausführungen im Bericht des Bundesverwaltungsgerichtes auf Seite 70, den Sie auch erhalten haben. Ich zitiere: "Nach einer einjährigen Testphase haben die Richterinnen und Richter beschlossen, die Heimarbeit am Bundesverwaltungsgericht für alle definitiv einzuführen. Gegenwärtig können 20 Prozent des Pensums in Heimarbeit geleistet werden. Das Plenum wird im Hinblick auf den Umzug nach St. Gallen zu einem späteren Zeitpunkt über eine mögliche (zeitliche) Erweiterung der Heimarbeit befinden." Ich kann Ihnen im Sinne eines vorläufigen Befunds an dieser Stelle berichten, dass diese Entscheidung bei der Subkommission Gerichte und bei den Plenarkommissionen auf wenig Verständnis stösst. Es stellen sich diesbezüglich ganz grundsätzliche Fragen.

    Wir haben den Entscheid vor einigen Jahren gefällt, dass das Bundesverwaltungsgericht nach St. Gallen kommt. Dieser Entscheid hat nicht alle gefreut, aber er ist zu akzeptieren. Alle, die beim Bundesverwaltungsgericht arbeiten, wussten, dass irgendwann einmal der Zeitpunkt kommt, wo die Arbeit dort verrichtet werden muss. Es wird ein neues Gebäude bezogen. Die entsprechenden Kosten sind ansehnlich. Bis also das neue Gebäude bezogen werden kann, mit Arbeitsplätzen für alle Richter und Richterinnen, Gerichtsschreiber usw., die bei diesem Gericht arbeiten, soll nun während mehreren Tagen auch zu Hause gearbeitet werden können.

    Wir sind der Meinung, dass der Entscheid des Parlamentes über den Standort nicht infrage gestellt werden darf, sozusagen indirekt, indem man beschliesst, dass man auch an einem anderen Ort arbeiten kann. Es hat ja noch einen heiklen Aspekt: Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, Heimarbeit sei deshalb gut, weil sie ermöglicht, Berufstätigkeit und Familienaufgaben in Einklang zu bringen. Aber darum geht es justament nicht. Dafür ist ein anderes Instrumentarium vorgesehen, indem nämlich bei den Gerichten die Teilzeitarbeit in einem grossen Ausmass möglich ist. Man darf diese beiden Themen also auf keinen Fall verwechseln.

    Wir sind auch der Meinung, dass die Eindrücke, die in der Öffentlichkeit entstehen, berücksichtigt werden müssen. Gehen wir von einem ganz zentralen Urteil aus, nämlich vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen UBS, das im letzten Jahr eigentlich den Entscheid des Bundesrates umgekehrt oder festgestellt hat, dass das Vorgehen nicht rechtens war. Man muss sich vorstellen: Der eine Richter hat sich vielleicht im Garten darauf vorbereitet, der andere in seinem Büro zu Hause. Das kann nicht sein, und das wollen wir nicht.

    Es stellen sich hier auch Fragen der Sicherheit und des Amtsgeheimnisses. Wenn Sie riesige Aktenberge haben: Sollen diese vom Gericht jeweilen zu jedem Richter nach Hause verfrachtet werden? Auch da gibt es grosse Probleme. Es stellt sich auch die Frage der Kosten des Gerichtes. Wir haben uns sagen lassen, dass es offenbar bereits vorgekommen ist, dass sich das Gericht finanziell an den Heimarbeitsplätzen beteiligt hat, während wir gleichzeitig Arbeitsplätze im Gericht schaffen. Ich denke, dass wir hier doch klar zum Ausdruck bringen müssen, dass wir das nicht wollen. Am Schluss kann man dann wenn möglich den privaten Arbeitsplatz noch bei den Steuern abziehen; das wäre dann der Clou von allem.

    Das hat dazu geführt, dass wir uns in der Aussprache mit dem Bundesgericht eigentlich nur über dieses Thema [PAGE 571] unterhalten haben. Es sind uns sonst alle Auskünfte wirklich mit grosser Offenheit erteilt worden, insbesondere schon bei unserem Besuch in Lausanne. Das ist auch der Grund dafür, dass ich mich im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäftsberichtes auf diesen Punkt konzentriert habe.

    Wir hoffen, dass das, was wir hier ausführen, heute noch in Bern, in Bezug auf das Künftige aber auch in St. Gallen gehört und verstanden wird.

    Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten.

  • testo del discorso
    Pascale Bruderer Wyss(Partito Socialista)
    Svizzera

    Meyer Lorenz, président du Tribunal fédéral: Je remercie Mesdames les conseillères nationales Eichenberger-Walther et Glauser pour leurs exposés fouillés du rapport de gestion 2009 du Tribunal pénal fédéral et du Tribunal administratif fédéral.

    Ebenso danke ich den GPK, insbesondere der Subkommission Gerichte, für die einlässliche und sorgfältige Prüfung unserer Arbeit im vergangenen Jahr. Ich bin mit den Beurteilungen der beiden Berichterstatterinnen vollumfänglich einverstanden. Den drei eidgenössischen Gerichten geht es - ich muss dabei allerdings immer Holz berühren - insgesamt gut.

    Zunächst zur Geschäftslast: Vor drei Jahren trat das Bundesgerichtsgesetz in Kraft, unter anderem mit dem Ziel, das Bundesgericht zahlenmässig zu entlasten. Dieses Ziel konnte leider nicht erreicht werden. Die Zahlen sind auf dem bisherigen hohen Niveau stabil geblieben, darauf haben meine Vorrednerinnen hingewiesen. Gleichwohl konnte das Bundesgericht zeit- und sachgerecht entscheiden, wobei andere Elemente, insbesondere die konsequente Beschränkung auf Rechtskontrolle, die Ausdehnung der Einzelrichterkompetenz und die Straffung der Organisation des Bundesgerichtes, zu einer Entlastung oder Effizienzsteigerung führten. Das Bundesverwaltungsgericht konnte seine Rückstände etwas abbauen, und das Bundesstrafgericht hat zusätzliche Mittel erhalten und müsste ebenfalls in der Lage sein, seine Aufgaben wahrzunehmen.

    Die Berichterstatterinnen haben weiter mit Recht darauf hingewiesen, dass sich die Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte normalisiert hat. Ebenso haben sie mit Recht erwähnt, dass die drei Gerichte gegenwärtig ein Rahmenkonzept für die Informationspolitik erarbeiten. Es ist wichtig, dass die drei Gerichte gegenüber der Öffentlichkeit ungefähr gleich auftreten.

    Was die Informatik anbelangt, wird das Bundesverwaltungsgericht auf Ende Jahr die gemeinsame Informatikplattform verlassen. Das Bundesgericht wird seinen eigenen Informatikdienst entsprechend reduzieren. Wir bedauern diese Entwicklung.

    Die beiden Referentinnen haben schliesslich mit Grund die Problematik der Heimarbeit am Bundesverwaltungsgericht angesprochen. Tatsächlich hat das Plenum des Bundesverwaltungsgerichtes beschlossen, die Heimarbeit für alle definitiv einzuführen. Gegenwärtig können nach dem Geschäftsbericht des Bundesverwaltungsgerichtes 20 Prozent des Pensums in Heimarbeit geleistet werden. Es wird präzisiert, dass das Plenum eine Erweiterung, offenbar auf 40 oder 50 Prozent, ins Auge fasst.

    Das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht und auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes sind gegen die Einführung der Heimarbeit an den Eidgenössischen Gerichten. Deren Einführung würde die Kultur an einem Gericht ändern. Richter müssen nach unserer Meinung angesichts des grossen Umsatzes an Dossiers, zur Besprechung von Einzelfragen und zur Behandlung von dringlichen Fällen im Haus verfügbar sein. Wir befürchten einen gewissen Effizienzverlust und auch eine gewisse Diskreditierung der Justiz in der Öffentlichkeit.

    Das Bundesgericht kann aber ohne die ausdrückliche Empfehlung durch die GPK das grundsätzliche Arbeiten am Gericht nicht für alle Gerichte anordnen. Ich bin den Geschäftsprüfungskommissionen deshalb dankbar, dass sie ihre Subkommissionen Gerichte beauftragt haben, dem Problem nachzugehen und Vorschläge zu präsentieren. In diesem Sinn scheint es mir auch richtig zu sein - auch Frau Eichenberger und Frau Glauser haben darauf hingewiesen -, wenn Sie präzisieren, dass mit der Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesverwaltungsgerichtes nicht auch die Heimarbeit genehmigt ist.

    In diesem Sinn beantrage ich Ihnen die Genehmigung der Geschäftsberichte.

    [VS]

    [VS]

    Eintreten ist obligatorisch

    L'entrée en matière est acquise de plein droit

    [VS]

    [VS]

    Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes im Jahre 2009

    Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral en 2009

    [VS]

    Detailberatung - Discussion par article

    [VS]

    Titel und Ingress, Art. 1, 2

    Antrag der Kommission

    Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

    [VS]

    Titre et préambule, art. 1, 2

    Proposition de la commission

    Adhérer au projet du Conseil fédéral

    [VS]

    Angenommen - Adopté

    [VS]

    Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Es gibt keine Gesamtabstimmung, weil Eintreten obligatorisch ist.

    [PAGE 791]

  • testo del discorso
    Alice Glauser-Zufferey(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    La sous-commission de la Commission de gestion a entendu le président du Tribunal fédéral à Lausanne le 21 avril 2010. Il était accompagné par la vice-présidente, un juge fédéral membre de la commission administrative et le secrétaire général du Tribunal fédéral. De plus, nous avons entendu Messieurs Christoph Bandli et Andreas Keller, présidents respectivement du Tribunal administratif fédéral et du Tribunal pénal fédéral. La Commission de gestion a entendu le président du Tribunal fédéral accompagné du secrétaire général, le vendredi 28 mai 2010 à Berne.

    Ce rapport se divise en trois parties: le rapport du Tribunal fédéral; le rapport du Tribunal administratif fédéral; le rapport du Tribunal pénal fédéral.

    1. L'année 2009 a été pour le Tribunal fédéral une année satisfaisante. Elle est restée très chargée du point de vue des affaires traitées, cependant le volume est resté stable à un haut niveau. La commission a entendu le souci exprimé par le président et soulevé à chaque rencontre des juges, quant à la qualité des décisions rendues lorsque la charge des affaires est si élevée. Les cours arrivent à maîtriser ce volume en statuant dans un délai raisonnable. La durée moyenne de procédure s'est élevée à 131 jours, contre 151 jours en 2008.

    Concernant son organisation, le Tribunal fédéral en est satisfait et ne demande pas d'augmentation du nombre de juges. Le service informatique est réduit de 5,8 postes d'informaticiens, en raison de la séparation d'avec le Tribunal administratif fédéral, puisque ce dernier a choisi un autre système informatique.

    S'agissant du controlling utile à la Commission de gestion pour sa mission de haute surveillance, les données disponibles sont nombreuses et le défi est de les comprendre et de les analyser correctement. Le controlling est un bon instrument de conduite pour le secrétariat général et les instances directrices du Tribunal fédéral.

    La surveillance des tribunaux de première instance se déroule à satisfaction et de façon professionnelle de part et d'autre. Les séances de travail sont séparées en ce qui concerne les questions spécifiques, mais en commun pour les questions générales relevant du droit de surveillance et de la collaboration.

    Une information importante nous a été communiquée concernant le travail à domicile. Nous avons appris en effet que certains juges du Tribunal administratif fédéral effectuaient un certain pourcentage de leur temps de travail à leur domicile, soit un jour par semaine. La décision a été prise à la majorité de la cour plénière du Tribunal administratif fédéral. Ce sujet a fortement interpellé les membres de notre commission, et ils sont dans leur majorité défavorables à cela. Elle s'est promis de l'examiner en sous-commission lors des prochaines séances et elle n'est pas disposée à simplement prendre acte de cette décision discutable. Se posent bien sûr de nombreuses questions quant à la protection des données, l'importance des affaires, la confidentialité, la sécurité, etc. On ne peut comparer le travail d'un magistrat avec les autres professions dans lesquelles cette manière de faire est possible.

    2. Le Tribunal administratif fédéral a diminué le nombre de ses affaires pendantes en 2009; il s'agissait surtout de cas anciens, hérités de l'organisation précédente. Les Cours IV et V traitant de l'asile ont pu régler une grande partie de tous les recours déposés avant 2006. Cependant le nombre de nouvelles affaires ne diminue pas, et, par exemple, l'affaire UBS/USA a entraîné un surcroît de travail compréhensible. Dans l'optique de l'examen des cas brûlants se sont posées - pour les trois présidents des tribunaux fédéraux - la problématique de l'information à des médias toujours plus nombreux et intéressés et la question de l'urgence d'un concept en la matière.

    Le rapport évoque le déménagement dans le canton de Saint-Gall et les difficultés qui en résultent pour recruter des juges, des greffiers et du personnel spécialisé. De là découle la décision, problématique pour nous, du travail à domicile. A Saint-Gall se construit un nouveau bâtiment du tribunal, attrayant et fonctionnel. Il est dans l'intérêt du Tribunal administratif fédéral de continuer à employer autant de personnes que possible à Saint-Gall et de maintenir un taux de fluctuation le moins élevé possible. Plus de 400 postes y seront disponibles; il serait regrettable que le bâtiment soit occupé à 50 pour cent.

    Enfin le Tribunal administratif fédéral a confié son programme informatique à un nouveau fournisseur. Il considère les coûteuses procédures de sélection en termes financiers et de personnel comme des investissements optimaux pour la jurisprudence administrative et scientifique.

    3. Au Tribunal pénal fédéral, la quantité des affaires et des recours a augmenté, comme le nombre de procédures liquidées. Cependant, on relève une augmentation extraordinaire de recours à la Cour des plaintes et quelques cas ont nécessité une mobilisation importante de moyens en personnel et en temps. L'augmentation sensible des cas traités dans la langue italienne marque l'importance pour les juges de connaître les trois langues nationales. Si l'on regrette les places vacantes concernant les juges de langue française, [PAGE 790] on constate que les postes ont augmenté pendant l'année 2009: 18 postes de juges, c'est-à-dire 3 de plus, et 39 personnes pour 34,7 postes de greffiers et de collaborateurs, c'est-à-dire 6 de plus.

    Concernant la surveillance du Tribunal pénal fédéral sur le Ministère public de la Confédération et de l'Office des juges d'instruction fédéraux, de nouveaux progrès sont constatés avec les autorités de poursuite pénale de la Confédération. Cependant, leur objectif doit tendre à limiter la durée de la phase d'accusation et donc à respecter en tout temps la maxime de célérité.

    Le passage des juges d'instruction au Ministère public de la Confédération sera effectif au 1er janvier 2011. Les préparatifs de l'intégration ont conduit à une amélioration sensible des relations entre les deux autorités.

    Comme on le sait, le Tribunal pénal fédéral est établi depuis le début de son activité dans un siège provisoire. Dans les faits, les locaux mis à disposition sont complètement occupés et le Tribunal pénal fédéral a, à cet égard, atteint la limite de ses capacités. Au vu de cette situation, le projet de "Nouveau siège" permet d'espérer une grande amélioration. Au début du mois de novembre 2009, le projet de construction et les crédits de construction ont été octroyés par la Confédération, comme par le canton du Tessin. Le Conseil communal de Bellinzone a délivré le permis de construire en décembre 2009. Tout retard remettrait en question le bon fonctionnement du tribunal.

    Cependant, une incertitude demeure quant au financement final de la construction et tant le Tribunal pénal fédéral que la Commission de gestion comptent sur la collégialité des décisions du Conseil fédéral en la matière.

    Pour terminer, je voudrais remercier le président du Tribunal fédéral et les présidents des cours de première instance pour leur travail en fonction d'une meilleure collaboration et d'une compréhension mutuelle entre les différents tribunaux pour un même but: la justice.

    La Commission de gestion a approuvé la gestion du Tribunal fédéral 2009 à une large majorité. Je vous propose d'en faire de même.

  • testo del discorso
    Corina Eichenberger-Walther(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte und insbesondere ihre Subkommissionen haben sich mit der Geschäftsführung des Bundesgerichtes und der erstinstanzlichen Gerichte - dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht - befasst. Schwerpunkte der Diskussionen waren nebst der Beurteilung der Entwicklung der Geschäftslast im Jahre 2009 das mittlerweile gut eingeführte Controlling-Verfahren des Bundesgerichtes, die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Problematik des Telearbeitsplatzes. Die Subkommissionen haben anlässlich ihres Besuchs in Lausanne sowohl mit der Leitung des Bundesgerichtes als auch mit den Präsidenten des Bundesverwaltungs- und des Bundesstrafgerichtes gesprochen.

    Die Geschäftslast des Bundesgerichtes blieb auf hohem Niveau stabil, obschon das neue Bundesgerichtsgesetz greift; die durch das Bundesgerichtsgesetz erhoffte Entlastung fand nicht statt. Erfreulicherweise konnten aber trotzdem weitere Pendenzen abgebaut werden, und die durchschnittliche Verfahrensdauer lag im Jahr 2009 bei 131 Tagen, im Vergleich zu 151 Tagen im Vorjahr. Die Zahl der Neueingänge blieb ungefähr gleich. Es kann also von einer stabilen Entwicklung gesprochen werden. Erfreulich ist, dass mehr Fälle erledigt wurden als eingingen.

    Es wurde auch über die Anzahl der Nichteintretensentscheide gesprochen. Die Praxis der strengen Voraussetzungen für ein Nichteintreten wird fortgesetzt; das Erledigungsprinzip darf jedoch nicht überwiegen. Der Bundesgerichtspräsident bekräftigte das Bemühen um eine hohe Qualität der Urteile und um Kohärenz in der Rechtsprechung.

    Dank dem Bundesgerichtsgesetz konnten Effizienzsteigerungen erreicht werden - etwa durch die konsequente Beschränkung der Rechtskontrolle, durch mehr durch Einzelrichter gefällte Entscheide und durch die Straffung der Organisation -, was sich schliesslich in einem Abbau der Pendenzen auswirkte. Verwaltung und Führung konzentrieren sich nun ausschliesslich auf die Verwaltungskommission, und die Richter sind weitgehend von administrativen Aufgaben entlastet.

    Mittlerweile besteht durch die Einführung des Controlling-Konzepts eine gute Übersicht über die Arbeit des Bundesgerichtes: Knapp die Hälfte von insgesamt 7515 erledigten Fällen wurde abgewiesen, knapp ein Drittel der Beschwerden wurde durch einen Nichteintretensentscheid beendet, 15 Prozent wurden durch eine Gutheissung oder eine Abweisung erledigt. Eine solche Übersicht besteht auch über die Fälle der einzelnen Kammern und Abteilungen. Auch über die Kosten eines Urteils vor und nach Abzug der Gebühren gibt es klare Zahlen. Die Transparenz in der Arbeitsweise des Bundesgerichtes ist also gut.

    Die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte hat sich in diesem Jahr noch einmal verbessert. Die Kontakte sind gut und erfolgen in gegenseitigem Respekt und Vertrauen. Man kann von einer guten Zusammenarbeit sprechen. Dies wird von den erstinstanzlichen Gerichten bestätigt. [PAGE 789]

    Bei der Diskussion des Geschäftsberichtes wurden Fragen gestellt zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes, die Heimarbeit definitiv zu 20 Prozent einzuführen. Zu einem späteren Zeitpunkt, nach dem Umzug nach St. Gallen, soll die Heimarbeit beim Bundesverwaltungsgericht allenfalls noch erweitert werden. Weder das Bundesgericht noch das Bundesstrafgericht haben solche Telearbeitsplätze eingeführt; beide Gerichte haben sich dagegen ausgesprochen. In der Plenarsitzung unserer Kommission wurde deshalb entschieden, dieses Thema in den Subkommissionen nochmals vertieft zu behandeln und zu versuchen, eine Koordination unter den Gerichten zu erreichen. Dies wird in der nächsten Zeit geschehen. Eine allfällige Genehmigung des Geschäftsberichtes bedeutet also nicht, dass der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes zur Heimarbeit einfach so hingenommen wird; ich betone dies hier ausdrücklich.

    Diskussionen löste auch die Praxis der Kommunikation aus. Im Jahr 2009 musste festgestellt werden, dass nicht alle Gerichte ihre Urteile gleich offensiv oder defensiv erläutern, was bei der Kommunikation des Bundesverwaltungsgerichtes in Bezug auf die Urteile im Zusammenhang mit den Amtshilfeverfahren sehr gut sichtbar wurde. Hier versucht das Bundesgericht mit den erstinstanzlichen Gerichten eine einheitliche Praxis zu erarbeiten.

    Das Bundesverwaltungsgericht konnte im Jahre 2009 weitere Pendenzen abbauen, was sehr erfreulich ist. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass der übernommene Pendenzenberg in einem Jahr vollständig abgebaut ist. Das Bundesverwaltungsgericht ist am Einführen einer neuen IT-Plattform und arbeitet mit den gleichen Leistungserbringern zusammen wie das Bundesstrafgericht. Im Gegenzug ist das Bundesgericht daran, seine IT zu reduzieren.

    Im Bundesstrafgericht sind die Zahl der Pendenzen und die Verfahrensdauern wegen der grossen internationalen Rechtshilfeverfahren tendenziell angestiegen. Das Problem der Dreisprachigkeit des Gerichtes besteht immer noch; die Situation hat sich aber verbessert. Die Eingänge nach Sprachen sind schwankend. Demzufolge müssen dann Richterinnen und Richter für gewisse Fälle die Kammer wechseln und fehlen in ihrer angestammten Kammer. Eine Planung der Eingänge in den verschiedenen Sprachen ist nicht möglich. Es wird aber versucht, Flexibilität über die Kammergrenzen hinweg zu erhalten. Das Bundesstrafgericht ist auch daran, Vorbereitungen im Hinblick auf die am 1. Januar 2011 in Kraft tretende Strafprozessordnung und das Strafbehördenorganisationsgesetz zu treffen.

    Im Namen der Geschäftsprüfungskommission danke ich allen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern sowie allen Richterinnen und Richtern der erstinstanzlichen Gerichte für ihre grosse Arbeit und ihr Engagement in ihrem Amt. Sie tragen viel zur Glaubwürdigkeit unserer Institutionen und unseres Rechtsstaates bei.

    Im Namen der GPK ersuche ich Sie, den Geschäftsbericht 2009 zu genehmigen.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0