Istituzione di una CPI al fine di fare luce sui rimproveri sollevati contro il ministro di giustizia
(07.482)- VotazioneInterventoSvizzera
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für Folgegeben ... 51 Stimmen
Dagegen ... 109 Stimmen
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Schluss der Sitzung um 18.55 Uhr
La séance est levée à 18 h 55
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- testo del discorsoChristoph Mörgeli(Unione democratica di centro)Svizzera
Im Vergleich zur damaligen Debatte in diesem Saal verfügen wir heute über neue erhebliche Informationen. Am 8. August 2007 trafen sich Michel-André Fels, Claude Nicati und Alberto Fabbri als Vertreter der Bundesanwaltschaft mit Lucrezia Meier-Schatz und Jean-Paul Glasson als Vertreter des Parlamentes sowie mit Philippe Schwab und Irene Moser von der Bundesverwaltung: Staatsanwälte, Parlamentarier, Aufsichtsbehörde, Verwaltung im konspirativen Austausch. Die Gleichen urteilten anschliessend wortreich, der Justizminister habe die Gewaltenteilung nicht respektiert. Das Motiv von Meier-Schatz und Glasson lag in der politischen Gegnerschaft, jenes der Anwälte des Bundes in Bundesrat Blochers Bestreben nach einer besseren Führung der Bundesanwaltschaft sowie in zwei Fällen zusätzlich wohl in der erfolglosen Bewerbung als Bundesanwalt. Claude Nicati hat bereits früher in böswilliger Absicht Christoph Blochers Tätigkeit im Verwaltungsrat der Alusuisse mit einem angeblichen Terror-Financier in Verbindung bringen wollen.
Am 8. August 2007 beschlossen die sieben Beteiligten eine in ihrer Perfidie nicht zu überbietende Doppelstrategie: Die gesamte Geschäftsprüfungskommission sowie die Öffentlichkeit sollten rasch über den ungeheuerlichen Verdacht gegen Blocher informiert werden, die eigentliche Untersuchung solle aber erst Monate später, nach den Wahlen von Parlament und Bundesrat, stattfinden, denn die Unterlagen aus Deutschland seien angeblich früher nicht zu beschaffen. Beweisstück dieser Konspiration bildet eine unlängst aufgetauchte, damals selbst vor der GPK-Subkommission geheim gehaltene, als "vertraulich" klassifizierte Gesprächsnotiz des Treffens. An der Authentizität dieses Dokuments, aus dem die "Sonntags-Zeitung" und die "Weltwoche" unlängst zitiert haben, besteht kein Zweifel. Ganz offen wurde demnach an diesem Tag die politische Ausschlachtung der angeblichen Affäre beschlossen und festgestellt, dass "aufgrund des politischen Kalenders (eidgenössische Wahlen, Bundesratswahlen) ... der Spielraum der GPK eng" sei. Die Bundesanwaltschaft und zwei Parlamentarier aus der Oberaufsichtsbehörde thematisierten also für die Terminierung ihres Vorgehens den Zeitpunkt von Parlaments- und Bundesratswahlen. Beim Aussprechen des Verdachtes gegen Blocher war Eile geboten, für die Beweisführung wollte man sich Zeit lassen - ein ungeheuerlicher, beispielloser Vorgang.
Fels, Nicati, Fabbri, Meier-Schatz und Glasson vereinbarten, dem Justizminister ein Komplott gegen Roschacher zu unterstellen - und bildeten dabei selber ein Komplott. Der durch die GPK zu untersuchenden Bundesanwaltschaft gelang es dank der Mithilfe von Frau Lucrezia Meier-Schatz und Herrn Jean-Paul Glasson, den Spiess umzukehren und gegen den Justizminister zu richten. In jenem Geheimgespräch, "Teil eines offiziellen Vorhabens der Bundesanwaltschaft", wurden in Stuttgart beschlagnahmte Dokumente des Bankiers Oskar Holenweger vorgestellt und mit folgender unglaublicher Tatsachenschilderung interpretiert: "Diese Dokumente ... belegen, dass die Demission von Valentin Roschacher in einem sorgfältig geplanten Kontext abgelaufen ist, in den eine ganze Serie von einflussreichen Akteuren einbezogen war (Politiker, Journalisten, Industriekapitäne, ein Universitätsprofessor, ehemalige Chefs von Geheimdiensten usw.)." Man beschloss, die Subkommission der GPK baldmöglichst zu informieren, "mit allen Risiken, welche dieses Vorgehen mit sich bringt". Die Oberaufsichtsbehörde unterstellte sich an diesem Treffen den Bundesanwälten, sicherten Frau Meier-Schatz und Herr Glasson doch zu, den Entwurf eines Communiqués vorgängig "der Bundesanwaltschaft zur Überprüfung" zuzustellen.
Wir müssen heute aufgrund der offiziellen Akten feststellen, dass in Bundesbern der Rechtsstaat im Umgang mit [PAGE 1328] Christoph Blocher ausser Kraft gesetzt wurde. Gleichzeitig entwickelte das Parlament eine unglaubliche Energie, um dem früheren Justizminister ungesetzliches Handeln nachzuweisen. Nicht weniger als drei umfangreiche Berichte wurden von der GPK bezüglich seines Handelns in Sachen Swisscom, Albisgüetli-Rede und Bundesanwaltschaft verfasst. Die Kollegialbehörde Bundesrat liess es sich nicht entgehen, gegen den Kollegen Blocher wegen dessen Albisgüetli-Rede eine Rüge auszusprechen - derselbe Bundesrat, der heute Samuel Schmid vollständig deckt und dessen Präsident nun plötzlich festhält, die Regierung sei keine Schulklasse, in der man Rügen erteile.
Jetzt geht es nur noch mit einer PUK. Die GPK, die dermassen in diesen Fall verstrickt und involviert ist, ist nicht in der Lage, gegen sich selber zu untersuchen.
Ich bitte Sie, unserer Initiative Folge zu geben.
- testo del discorsoEdi Engelberger(PLR.I Liberali Radicali)Svizzera
Das Büro prüfte die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die die Einsetzung einer PUK gemäss den Artikeln 163 bis 171 des Parlamentsgesetzes verlangt, am 15. Februar 2008. Nach der Anhörung des Vertreters der Initianten führte das Büro eine Aussprache über die Frage, ob dem Anliegen der Initianten Folge zu leisten sei. Dabei stützte es sich auf einen Bericht des Sekretariates über die Rechte einer PUK und der GPK und auf die Praxis der eidgenössischen Räte bezüglich der Einsetzung von PUK. Wir diskutierten insbesondere die Fragen, ob zur Beantwortung der in der Initiative gestellten Fragen das Instrument einer PUK unerlässlich sei und ob die aufgeworfenen Fragen überhaupt Gegenstand der Überprüfung durch eine PUK sein könnten. Das Büro nahm auch zur Kenntnis, dass die Rechtmässigkeit der Information der GPK durch die Bundesanwaltschaft eben von GPK und erster Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes kontrovers beurteilt wird. Die diesbezüglichen Untersuchungen der GPK sind noch im Gange.
Die Mehrheit des Büros ist der Meinung, dass die Einsetzung einer PUK nicht erforderlich ist. Eine PUK würde zu Doppelspurigkeiten führen und hätte zudem erhebliche zusätzliche Kosten zur Folge. Die Mehrheit weist auf die bisherige konstant restriktive Praxis des Büros hin, das es in mehreren ähnlichen Fällen ablehnte, eine PUK einzusetzen, wenn das angestrebte Ziel mit weniger weit gehenden Mitteln ebenfalls erreicht werden konnte. Die Mehrheit verweist auch auf die im Parlament durchgeführte Sonderdebatte, bei der diese Angelegenheit ausführlich diskutiert werden konnte. Die Mehrheit nimmt zur Kenntnis, dass die GPK alles daransetzen wird, in dieser Angelegenheit Klarheit und Transparenz zu schaffen. Sie erachtet deshalb die Einsetzung einer PUK als nicht nötig.
Die Minderheit wurde hier von Herrn Baader vertreten, ich kann mich relativ kurz halten. Sie verweist auf die widersprüchlichen Meinungen von GPK und Bundesstrafgericht. Die Frage der Rechtmässigkeit der Informationsweitergabe durch die Bundesanwaltschaft müsse durch ein unabhängiges Organ geprüft und beantwortet werden. Herr Baader hat es bei seiner Beurteilung auch gesagt: Die Untersuchungen der GPK sind noch im Gange. Für die Minderheit geht es um staatspolitisch bedeutende Fragen, für deren Beantwortung eine PUK das einzig richtige Instrument sei. Die Mehrheit des Büros ist nicht dieser Ansicht. Sie ist der Auffassung, dass die Rechtmässigkeit in diesem Sinne gegeben ist oder gegeben sein kann.
Das Büro beantragt mit 9 zu 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
- testo del discorsoCaspar Baader(Unione democratica di centro)Svizzera
Die SVP-Fraktion verlangt mit dieser parlamentarischen Initiative die Einsetzung einer PUK zur Abklärung der Rechtmässigkeit der Handlungen diverser Institutionen des Bundes im Zusammenhang mit den von der GPK gegenüber dem seinerzeitigen Justizminister Christoph Blocher erhobenen Vorwürfen. Die Ereignisse im Sommer 2007, als die GPK den Justizminister zu Unrecht eines Komplotts mit einem Angeschuldigten beschuldigte, sind einer der grössten Skandale in der Geschichte des Schweizer Parlamentes, ging es doch damals darum, den Justizminister derart zu diskreditieren, dass er zurücktreten müsse. Deshalb fordern wir, dass diese Ereignisse heute schonungslos aufgedeckt werden. Es geht doch nicht an, dass man jetzt nach diesem Schlamassel einfach den Deckel auf den Topf tun will, ohne die wesentlichen rechtsstaatlichen Fragen dieses Vorgehens zu klären.
Ausgerechnet diejenigen Parteien, die sich immer wieder als Hüter des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung ausgeben, wehren sich gegen diese Klarheit. Das dürfen wir nicht zulassen. Es geht insbesondere um das Handeln des Eidgenössischen Untersuchungsrichters, der Bundesanwaltschaft sowie des Sekretariates der GPK unseres Rates nach der Demission von Bundesanwalt Roschacher bezüglich der an der GPK-Pressekonferenz vom 5. September 2007 angesprochenen neuen Dokumente. Hat der Untersuchungsrichter rechtmässig gehandelt, wenn er Kopien dieser Dokumente an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet hat? Hat die Bundesanwaltschaft rechtmässig gehandelt, als sie den Präsidenten der GPK unseres Rates sowie die Präsidentin der Subkommission EJPD/BK über die Existenz und den Inhalt der Dokumente von Oskar Holenweger informiert hat? Welches sind die Rechtsgrundlagen für ein derartiges Handeln des Untersuchungsrichters und der Bundesanwaltschaft? Welche Rechtsgrundlagen und Weisungen bestanden für den Informations- und Datenaustausch zwischen diesen [PAGE 1327] Institutionen und den Parlamentsdiensten, insbesondere für den Mailverkehr? Hat die Präsidentin der Subkommission EJPD/BK der GPK rechtmässig gehandelt, als sie die Dokumente von Oskar Holenweger am 14. August 2007 in Teilen der gesamten Subkommission präsentierte und am 5. September 2007 die Medien, und damit die ganze Öffentlichkeit, über deren Inhalt informierte und dabei mit vorverurteilenden Aussagen den Justizminister verdächtigte? Hätten der Vorsteher EJPD und Oskar Holenweger nicht vorher Anspruch auf rechtliches Gehör gehabt?
Bei all diesen Fragen handelt es sich ganz klar um Fragen, die nach Artikel 26 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes Gegenstand einer PUK sein können. Die Rechtmässigkeit der Information der GPK durch die Bundesanwaltschaft wird von der GPK selbst und vom Bundesstrafgericht, der Aufsichtsinstanz der Bundesanwaltschaft, kontrovers beurteilt. Die GPK bejaht die Rechtmässigkeit, das Bundesstrafgericht verneint sie. Daher braucht es jetzt eine Klarstellung, und zwar nicht durch die GPK, sondern durch eine PUK.
Das Büro verweist in seiner Antwort auf eine laufende Untersuchung der GPK. Es geht doch nicht an, dass die GPK selbst über die Rechtmässigkeit ihres eigenen Handelns und des Handelns ihrer Subkommissionen entscheidet! Was ist das für ein Rechtsverständnis? Jedenfalls widerspricht das meinem rechtlichen Verständnis. Die GPK kann sich doch nicht selbst kontrollieren! Der einzige ehrliche und offene Weg, diese Rechtsfragen zu klären, ist die Einsetzung einer PUK.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit des Büros zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
- InterventoInterventoSvizzera
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
[VS]
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Bugnon, Parmelin)
Der Initiative Folge geben
[VS]
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
[VS]
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Bugnon, Parmelin)
Donner suite à l'initiative
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