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Smilitarizzazione della sicurezza interna

(04.452)Iniziativa parlamentareLiquidato
Svizzera20 set 2004
Profilo
Tipo
Iniziativa parlamentare
Stato
Liquidato
Parlamento
Svizzera
Numero
04.452
Inizio
20 set 2004
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20040452
Contributi(2)
Cronologia(3)
  • Liquidato
  • Non è dato seguito
    Consiglio nazionale
  • Non ancora trattato dalla Camera
Testi(3)
  • Titolo dell'oggettoTEXT
    Smilitarizzazione della sicurezza interna
  • Testo depositatoTEXT

    Fondandosi sugli articoli 160 capoverso 1 della Costituzione federale e 107 della legge sul Parlamento, il Gruppo ecologista deposita l'iniziativa parlamentare seguente:

    la Costituzione federale e la legge federale sull'esercito e sull'amministrazione militare devono essere modificate in modo tale per cui la sicurezza interna sia totalmente smilitarizzata e interamente affidata alle autorità civili.

  • BegründungTEXT

    Die Entmilitarisierung der inneren Sicherheit und damit die Trennung von Armee- und Polizeiaufgaben ist eine liberale Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates. Die spektakuläre Zunahme der Diensttage für innere Einsätze von 56 081 im Jahre 2001 auf 375 007 im Jahre 2003 und die Absicht von Bundesrat und Armeeführung, die Wahrung der inneren Sicherheit zu einer Hauptaufgabe der Armee zu machen, stellen diese Errungenschaft infrage. Die Remilitarisierung der inneren Sicherheit ist auch unter praktischen Gründen fragwürdig, weil die Soldaten über bedeutend schwächere Kompetenzen verfügen als Polizistinnen, Polizisten oder Grenzwächter.

    Die schwergewichtige Ausrichtung der Armee auf innere Einsätze widerspricht Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung, der lediglich von der "Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit" und von der "Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen" spricht. Weiter steht sie in Widerspruch zu Artikel 67 Absatz 2 des Militärgesetzes: "Die Hilfe wird nur soweit geleistet, als .... es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen."

    Damit drängt sich eine Änderung von Verfassung und Militärgesetz ohnehin auf. Aus den erwähnten demokratiepolitischen Gründen, aufgrund der Erfahrung, dass die Armee nach dem Bedeutungsverlust der Grenzverteidigung besonders stark in Versuchung gerät, polizeiliche und andere zivile Aufgaben zu übernehmen, aus der Überzeugung, dass Probleme lösungs- und nicht repressionsorientiert anzugehen sind und vor dem Hintergrund historischer Tragödien sind wir der Meinung, dass Verfassung und Gesetz im Sinne einer völligen Entmilitarisierung und gänzlichen Zivilisierung der inneren Sicherheit zu ändern sind.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0