Acquisizione di un nuovo alloggio. Favorire la mobilità professionale
(04.450)- Begründung
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte verlangen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr berufliche Mobilität. Muss in diesem Zusammenhang - oft kurzfristig - Wohneigentum veräussert werden, kann die Ersatzbeschaffung von Wohneigentum am neuen Ort als Folge der Besteuerung massiv erschwert oder gar verunmöglicht werden. Um die verlangte Mobilität in solchen Fällen nicht zu behindern und dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nachzukommen, hat der Gesetzgeber den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer beziehungsweise die Befreiung von der Handänderungssteuer ausdrücklich vorgesehen.
Nun stützt das Bundesgericht in seinem Urteil vom 2. März 2004 (2A.311/2003) den entsprechenden Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes vom 21. März 2003 in dieser Angelegenheit, was eine Abkehr von der bisherigen Praxis bedeutet. Das Urteil verstösst damit gegen den Grundgedanken dieser Regelung, indem es sich neu am Gewinn und nicht wie bisher am Erlös (wie im Gesetz ausdrücklich genannt) orientiert. Ein Hauseigentümer, der beim Verkauf seines bisherigen Eigenheims beispielsweise 700 000 Franken löst (davon 100 000 Franken als Gewinn) und neu eine Eigentumswohnung für 550 000 Franken erwirbt, kommt damit im Gegensatz zur bisherigen Praxis nicht mehr in den Genuss der für die Ersatzbeschaffung vorgesehenen Regelung, auch nicht im Umfang des wieder investierten Erlöses.
Die Steuererleichterung bei Ersatzbeschaffung würde gemäss diesem Urteil also nur noch für jene Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer gelten, die eine Ersatzliegenschaft erwerben, die teurer ist als die Anlagekosten des bisherigen Wohneigentums. Dies entspricht weder dem Grundgedanken des Gesetzes noch der bisherigen Praxis. Auch würde damit dem erklärten Ziel entgegengewirkt, dass ältere und allein stehende Personen in kleinere Haushalte umziehen und ihr bisheriges Wohneigentum jungen Familien zur Verfügung stellen. Damit dieser Grundgedanke der steuerprivilegierten Ersatzbeschaffung zum Tragen kommt, soll er im Gesetzestext unmissverständlich zum Ausdruck kommen.
- Testo depositato
Fondandomi sull'articolo 160 capoverso 1 della Costituzione federale e sull'articolo 107 della legge sul Parlamento, presento la seguente iniziativa parlamentare:
La legge federale sull'armonizzazione delle imposte dirette dei Cantoni e dei Comuni (LAID) dev'essere completata come segue:
Articolo 12 capoverso 3 lettera e
... al medesimo scopo. In caso di reinvestimento soltanto parziale del ricavo, l'imposta sugli utili da sostanza immobiliare è differita proporzionalmente alle spese destinate all'acquisto o alla costruzione dell'abitazione.
- Titolo dell'oggettoAcquisizione di un nuovo alloggio. Favorire la mobilità professionale
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